Röntgenstrahlung besitzt die Eigenschaft, daß mit ihr durch optisch undurchsichtige Stoffe hindurchgesehen werden kann.
Röntgenstrahlung wird von verschiedenen Stoffen verschieden stark absorbiert, so daß bei Durchleuchtung eines Körpers die Strahlung in bestimmten Bereichen vollkommen geschluckt und in anderen noch durchgelassen wird. Dies kann auf Röntgenschirmen und Röntgenfilmen sichtbar gemacht werden. Die Medizin macht sich dies zunutze, um Knochenbrüche, Tuberkuloseherde, Karies, Nierensteine etc. ausfindig zu machen.
Mit Hilfe von Kontrastmitteln können zudem Magen- und Darmuntersuchungen durchgeführt werden. Röntgenstrahlung kann als ionisierende Strahlung zu Strahlenschäden führen. Die R. macht die mit Abstand größte zivilisatorische Strahlenbelastung aus. Einzelne Röntgenaufnahmen führen zu Organdosen zwischen 0,1 und 65 mSv (Sievert, s. Tab.). Die
Strahlenbelastung bei Röntgendurchleuchtung ist i.a. höher als die bei Röntgenaufnahmen.
Im Mittel wird jeder Bundesbürger jährlich einer Röntgenuntersuchung unterzogen, wobei viele Untersuchungen mehrere Einzelaufnahmen erfordern. Trotz verbesserter diagnostischer Verfahren werden auch heute noch ca. 90% der genetisch signifikanten bzw. 95% der somatisch signifikanten zivilisatorischen
Strahlenbelastung durch medizinische Anwendungen verursacht, diese wiederum zu ca. 95% durch R. (andere medizinische Anwendungen: Nuklearmedizin, Strahlentherapie).
Durchschnittlich erhält jeder Bundesbürger pro Jahr durch R. eine Keimdrüsendosis von etwa 0,5 mSv und eine Ganzkörperdosis (Strahlendosis) von 1,5 mSv. Daraus resultieren jährlich etwa 12.000 Krebstote in Deutschland (somatische Strahlenschäden). Wenn auch i.d.R. der diagnostische Nutzen höher als der Schaden ist, schätzen Fachleute, daß nahezu die Hälfte aller Röntgenuntersuchungen überflüssig sind. Viele Untersuchungen, insb. im Bauchbereich, sind ebensogut mit unschädlichem Ultraschall durchführbar. Besonders kritisiert werden Röntgenreihenuntersuchungen auf Tuberkulose, v.a. weil ungefährliche Ersatzmethoden (Tuberkulintest) zur Verfügung stehen.
Moderne Röntgen-Untersuchungstechniken mit Bildverstärker oder Computertomographie reduzieren die Belastung gegenüber konventionellen Röntgengeräten erheblich. Eine Gefahr für das medizinische Personal und den Patienten besteht besonders dann, wenn aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis nicht die zum Strahlenschutz notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Das mindeste ist das sorgfältige Anlegen der schweren Bleischürzen, die v.a. die Keimdrüsen vor Strahlung schützen sollen (Abschirmung).
Bei schwierigen Knochenbrüchen muß oft stundenlang am Röntgenschirm gearbeitet werden. Dabei ist kaum zu vermeiden, daß aus der Röntgenröhre stammende Strahlung an den Wänden reflektiert wird und als Streustrahlung das medizinische Personal trifft. Mit guten Röntgengeräten und einer starken Einschränkung der R. auf die notwendigen Fälle könnte die Belastung erheblich gesenkt werden. Röntgenstrahlung findet auch in der Strahlentherapie Verwendung.
Lit.: L.Rausch: Mensch und Strahlenwirkung, München 1986; KATALYSE /Hrsg.): Strahlung im Alltag, Frankfurt 1986
Autor: KATALYSE Institut