Quasiberufskrankheit

Seit 1963 gibt es die Möglichkeit, auch nicht in der Liste der Berufskrankheiten stehende Krankheiten im Einzelfall wie Berufskrankheiten zu entschädigen.

Es handelt sich um Krankheiten, für die im geltenden Berufskrankheiten-Verzeichnis noch nicht im ausreichenden Maße arbeitsmedizinische und epidemiologische Erkenntnisse vorliegen.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Gesundheit, N - S, Q.