Gentechnologie

Sammelbegriff für auf molekularbiologischen Erkenntnissen fußende Techniken zur Isolation, Synthese und Charakterisierung von genetischem Material und Mechanismen, die das Erbgut von Organismen betreffen sowie zur Übertragung (Gentransfer, Vektoren) und Neukombination von DNS und RNA (Ribonukleinsäure).

Die praktischen Anwendung der G. erfolgt bereits in einer Vielzahl von Bereichen. Zu ihnen gehören Medizin (Human Genom Project, Gentherapie, Genomanalyse), Produktion von Pharmaka, Kriminalistik (Genetischer Fingerabdruck), Umweltschutz (schadstofffressende Bakterien) sowie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion (s.u).

Angesichts des enormen Förderungsvolumens für die Forschung im Bereich G. durch die Bundesregierung (Programm Biotechnologie 2000, 1989 bis 1994 rd. 1,7 Mrd DM) und die EG (1990 bis 1994 rd. 500 Mio DM) ist damit zu rechnen, daß die G. in einem Ausmaß Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung und das alltägliche Leben nehmen wird, wie es bislang von den neuen Technologien nur der Mikroelektronik gelang. Neben der Pharmazie bietet der Sektor der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung der G. das breiteste Spektrum der Anwendung und die schnellste Umsetzung in die Massenproduktion.

Industrieunternehmen der verschiedensten Bereiche versprechen sich durch den Einsatz der G. wirtschaftliche Vorteile. Die Lebensmittelindustrie z.B. sieht die Möglichkeit, mit der G. traditionelle, landwirtschaftliche Produkte sowie Mikroorganismen den Erfordernissen ihrer Verarbeitungsverfahren anzupassen und damit Prozesse zu rationalisieren. Zudem erhofft sie sich langfristig durch die Konstruktion neuer Produkte neue Marktnischen zu erschließen.

Heute werden bereits Enzyme und Aminosäuren zur Herstellung von Lebensmitteln z.T. mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen produziert (z.B.: alpha-Amylasen für den Herstellungsprozeß von Bier und Brot, Phenylalanin im Zusammenhang mit Süßstoffen). In verschiedenen europäischen Ländern ist es zulässig, Käse mit gentechnisch produziertem Chymosin herzustellen, der auch nach Deutschland importiert wird. Hefen und Bakterien, in der Produktion von Brot, Bier sowie Fleisch- und Milchprodukten werden verändert, um Verfahrenschritte zu verkürzen oder einzusparen. In Großbritannien ist eine gentechnisch veränderte Brot- und Bierhefe zur kommerziellen Anwendung zugelassen.

Die G. soll bei Nutztieren und -pflanzen das Spektrum der züchterischen Möglichkeiten erweitern. Aktuelle Ziele in der gentechnischen Pflanzenzucht-Forschung sind: die Übertragung von Resistenzen gegen Herbizide, Pflanzenschädlinge und Umwelteinflüsse/-schäden, wie z.B. hohe Bodensalzgehalte oder Trockenheit und die Veränderung der Pflanzeninhaltsstoffe.

Eine Vielzahl von Fragen, die die Gesundheits, Umwelt- und Sozialverträglichkeit der G. betreffen, sind bislang noch ungeklärt. So besteht derzeit kein gesichertes Wissen darüber, inwieweit der Einbau fremder DNS das Genom eines Organismus beeinflussen kann, da über die zeitliche und räumliche Wechselwirkung der Gene wenig bekannt ist. Damit wird das Auftreten neuer oder veränderter Stoffwechselprodukte, deren Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht abzuschätzen ist, denkbar.

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wirft die noch weitgehend unbeantwortete Frage auf, inwieweit DNS im Freiland zwischen artfremden Organismen ausgetauscht werden und es damit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von z.B. Resistenzeigenschaften kommen kann. Dabei ist noch unklar, inwieweit biotopfremde, gentechnisch manipulierte Organismen bestehende ökologische Gleichgewichte und Kreisläufe stören oder zerstören können. Zudem ist mit weitreichenden negativen sozio-ökonomischen Folgen durch Strukturveränderungen (Intensivierung und Konzentration) in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie zu rechnen, die eine umfassende Einführung der G. hervorrufen kann bzw. verstärkt.

Den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regeln EG-weit die Richtlinie 90/219 zur "Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen" und 90/220 zur "Absichtlichen Freisetzung von genetisch veränderten Organismen in die Umwelt" (Freisetzungsrichtlinie). In Deutschland ist im Juni 1990 das Gentechnikgesetz verabschiedet worden, mit dem die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht vollzogen werden sollte.

Bis Anfang 1993 wird aller Voraussicht nach vom Ministerrat der EG die Novel-Food-Verordnung verabschiedet werden, mit der EG-weit auch die Zulassung von Lebensmitteln geregelt werden soll, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Mit dieser einheitlichen Regelung wird es wahrscheinlich zu einer zunehmenden Verbreitung dieser Produkte kommen.

Im Rahmen von Arzneimittelgesetzen werden derzeit EG-einheitliche Zulassungsverfahren für gentechnisch hergestellte Arzneimittel erarbeitet.
Alle gesetzlichen Regelungen zur G. weisen mehr oder weniger große Mängel bzgl. Sicherheitsvorschriften, Definition des Anwendungsbereichs, Bürgerbeteiligung und Kennzeichnungsvorschriften auf (Gentechnikgesetz).

Siehe auch: Vektor

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Ernährung, G, G - M, Gesundheit, Umweltrecht.