Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt eine Wärmenutzungsverordnung vor, die ein W. enthält.
Da diese Verordnung bisher noch nicht verabschiedet wurde, wird derzeit ein Entwurf diskutiert, nach dem der Anlagenbetreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Rahmen der technischen Machbarkeit sowie der Zumutbarkeit verpflichtet ist, Wärme zu nutzen bzw., falls dies nicht möglich ist, Dritten anzubieten.
Autor: KATALYSE Institut