Das auf das Dach eines Hauses fallende Regenwasser wird über die Dachrinne in einen Sammelbehälter im Boden oder im Keller des Hauses geleitet und über Pumpen, Filter und separate Versorgungsleitungen zu den Zapfstellen transportiert.
Regenwasser kann bei der WC-Spülung, Gartenbewässerung, Wäschewachen und Autowaschen genutzt werden.
Dadurch kann etwa ein Drittel des täglichen Trinkwasserverbrauchs von etwa 125 Liter pro Person ersetzt werden. Die Verwendung von Regenwasser in Waschmaschinen wird wegen der möglichen Übertragung von Verkeimungen aus dem Wasser auf die Wäsche, z.B. bei 40 Grad-Programmen, unterschiedlich beurteilt. Wegen der geringen Wasserhärte von Regenwasser kann aber ein erhblicher Teil Waschmittel oder Enthärter eingespart werden. Die Hamburger Umweltbehörde hat in mehrjährigen Versuchen festgestellt, dass Regenwasser aus Zisternen unter bakteriologischen Gesichtspunkten in den meisten Fällen der Badegewässerverordnung, in wenigen Fällen sogar der Trinkwasserverordnung entsprach. Sie erhebt deshalb keine Einwände gegen die Nutzung des Regenwassers zum Wäschewaschen. Zudem kann mit entsprechenden Vorschaltgeräten dafür gesorgt werden, dass das letzte Klarspülen stets mit Trinkwasser erfolgt. Für die Errichtung von Regenwasseranlagen müssen die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer beachtet werden. Ferner muss die Anlage zur R. die in DIN 1989 "Regenwassernutzungsanlagen Teil 1 Planung Ausführung, Betrieb und Wartung" geforderten Sicherheitsabstände zu Trinkwasserleitungen einhalten (z.B. 20 cm Mindestabstand der Trinkwassernachspeiseleitung von der Oberfläche des Wasserspiegels im Regenwassertank). Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung in Darmstadt ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Regenwassernutzung. Komplette Regenwasseranlagen werden von verschiedenen Firmen angeboten und kosten für ein Einfamilienhaus inklusive Einbau etwa 5.000 Euro. Für Regenwassernutzungsanlagen gilt seit dem 1. Januar 2003 eine Mitteilungspflicht an das Gesundheitsamt. Anforderungen an technische Standards, wie Kennzeichnung der Betriebswasserleitungen und eine strikte Trennung der Betriebswasserleitung vom Trinkwassernetz gelten bereits seit Jahren als Stand der Technik. Wäsche waschen mit Regenwasser bleibt nach wie vor erlaubt, dies ist in der amtlichen Begründung der Trinkwasserverordnung verankert.
siehe auch: Regenwasser, Dach, Filter
Autor: KATALYSE Institut