Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA)

Die Sicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) bewertet das Risiko eines Stoffes.

Für alle Stoffe, die registrierungspflichtig sind, ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen und ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Registrierungspflichtige diese Stoffe in Mengen von zehn Tonnen oder mehr pro Jahr herstellt oder einführt.
Die Stoffsicherheitsbeurteilung ist entweder für jeden Stoff als solchen oder in einer Zubereitung oder für eine Stoffgruppe durchzuführen.

Die Stoffsicherheitsbeurteilung besteht aus drei Elementen:

  1. Die Ermittlung schädlicher Wirkungen des Stoffes. Die Bewertung des Risikos wird auf Basis der geforderten und verfügbaren Stoffinformationen vorgenommen und die Einstufung und Kennzeichnung abgeleitet.
  2. Die Beschreibung von Expositionsszenarien inklusive einer Expositionsabschätzung für Stoffe, die für Mensch oder Umwelt gefährlich sind (DNELs und PNECs ableiten). Relevante Expositionsszenarien sind den Sicherheitsdatenblättern beizufügen, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
  3. Charakterisierung des resultierenden Risikos.

Quellen:
REACH-Verordnung: {-Verordnung} (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/{-reach}/rip/ 

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Chemie & Prozesse, N - S, S, Umweltrecht.