Ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) ist ab einer Jahresproduktion von mehr als zehn Tonnen im Jahr zu erstellen und dem Technischen Dossier beizufügen.
Im Stoffsicherheitsbericht müssen Hersteller und Importeure zusätzliche Informationen zu Wirkungen, Risiken, Umweltverhalten, Einordnung als gefährlicher Stoff (PBT-Stoff, vPvB-Stoff), Risikobeschreibung bei der Verwendung und Maßnahmen dokumentieren.
Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
Autor: KATALYSE Institut