Elektronikschrott

In Deutschland fallen 1992 nach Schätzungen des Umweltbundesamtes ca. 800.000 t gebrauchter Elektronikgeräte an, mit einer jährlichen Zuwachsrate von 5 bis 10%.

Ein besonderes Problem bei der Entsorgung von E. stellt die Vielzahl eingesetzter Materialien und enthaltener Schadstoffe (z.B. Schwermetalle in Farbstoffen, Kunststoffzusätzen und Bildschirm-Gläsern) dar. E. besteht aus einem fast unüberschaubaren Materialmix und einer Vielzahl von Problemstoffen:

Schwermetalle: praktisch alle giftigen Vertreter

Kunststoffe: bis zu 40 verschiedene Kunststoffe, von PVC über Polystyrol und ABS bis zu Polyester, Phenolharzen, Epoxidharzen

Flammschutzmittel: bromierte Biphenyle, bromierte Phenylether und weitere Dioxin-Vorläufersubstanzen (Dioxine und

Furane), krebserzeugendes Antimontrioxid

Bildschirmgläser enthalten: Blei, Barium, Strontium, Cadmium, Phosphor u.a.

Bislang werden Altgeräte über die kommunale Abfallwirtschaft mit dem Hausmüll entsorgt und gelangen damit größtenteils in Hausmüllverbrennungsanlagen oder auf -deponien (Müllverbrennung, Deponie).

Bei der Verbrennung von E., insb. der Leiterplatten, kommt es in vielen Fällen zur Bildung von Dioxinen (Norddeutsche Affinerie AG, Kupferhütten etc.). Hohe Dioxingehalte in Filterstäuben infolge der Verbrennung von Leiterplatten hatten zur Folge, daß man sich bei der Müllverbrennungsanlage Bielefeld weigerte, E. anzunehmen. Dies führte zur getrennten Sammlung der Elektrogeräte.

Z.Z. bestehen für die Bereiche Monitorgläser, Platinen und gemischte Kunststoffe keine großtechnisch anwendbaren Techniken, die aus Sicht der Umwelt aktzeptabel sind.

In Deutschland tritt 1994 eine sog. "E.-Verordnung" in Kraft. Danach sind Hersteller und Händler von Elektrogeräten dazu verpflichtet die Geräte wieder zurückzunehmen.

Es erscheint jedoch fraglich, ob die Verordnung das Ziel einer hohen Erfassungsquote für Altgeräte und damit einer spürbaren Entlastung des Haus- und Gewerbemülls (Hausmüll) überhaupt erreichen wird. Anstatt Maßnahmen zur Schrottvermeidung (Abfallvermeidung) zu ergreifen wie Erhöhung der Lebensdauer, Langlebigkeit, Normung, Nachrüst-Garantien, Reparierbarkeit usw., wird das Recycling von E. überbetont. Eine Beurteilung der Verwertungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit findet nicht statt.

Autor: KATALYSE Institut

Elektronikindustrie

Die Elektroindustrie steht für 2 große Bereiche, die Energieerzeugung und die Herstellung von Elektronik. Bezüglich des Umweltschutzes ist vorallem die "Reinhaltung der Elemente Luft und Wasser", also die Verringerung des Ausstoß von Chemikalie und Giften sowie die Abgabe von Treibhausgasen in die Luft, von Bedeutung. In der Elektroindustrie werden an vielen Stellen der Produktion zum Teil sehr giftige Chemikalien (Metalle, Schwermetalle, Lösemittel, Arsenverbindungen) eingesetzt, die über Luft und Wasser in die Umwelt emittiert werden können oder den Menschen direkt am Arbeitsplatz gefährden. Um dies zu verhindern werden immer modernere Filteranlagen eingesetzt, welche Abwasser und Abgase reinigen. Nach eigenen Angaben besitzt die Elektroindustrie ein Vielfaches mehr an Möglichkeiten, um sich, durch effizientere Produkte, an der Nachhaltigen gestaltung der Energielandschaft zu beteiligen, als bisher anerkannt.

Autor: KATALYSE Institut

Elektronenstrahlung

E. besteht aus freien Elektronen, die von Radionukliden (Betastrahlung) oder von Teilchenbeschleunigern stammen. E. findet Anwendung in der Strahlentherapie: Ionisierende Strahlung.

Autor: KATALYSE Institut

Elektron

Elektrisch negativ geladenes Elementarteilchen, das zusammen mit Protonen und Neutronen das Atom darstellt.

Ein E. stellt die kleinste existenzfähige Elektrizitätsmenge dar (Elektrizität). Sämtliche chemischen und elektrischen Vorgänge beruhen auf der Wechselwirkung von E.; so z.B. der Stromfluß (Strom) in elektrischen Leitern auf der Bewegung von E. in diesem Leiter.

E. können aus dem Atomverband durch Wärmezufuhr, Lichteinstrahlung (Licht) oder Röntgenstrahlung herausgelöst werden und treten durch spontanen Zerfall radioaktiver Atomkerne (Radioaktivität) und Kernspaltung als Betastrahlung auf.
Werden E. im elektrischen Feld abgebremst, so entsteht Röntgenstrahlung.

Autor: KATALYSE Institut

Elektromagnetische Strahlung

Unter elektromagnetischer Strahlung oder elektomagnetischen Wellen versteht man die sich im Raum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitenden Schwingungen elektrischer und magnetischer Felder.

e nach ihrer Energie äußert sich Elektromagnetische Strahlung höchst unterschiedlich. Nach zunehmender Energie geordnet, unterscheidet man: technischen Wechselstrom, Radiowellen (UKW, MW, LW),
Mikrowellen, Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung), sichtbares Licht, UV-Strahlung, Röntgen- und Gammastrahlung.

Besondere Gefahren für den Menschen gehen von der energiereichen Röntgen- und Gammastrahlung aus (ionisierende Strahlung, Strahlenschäden) sowie von UV-Strahlung und Mikrowellen. Gesundheitliche Schäden durch niederenergetische Elektromagnetische Strahlung (Wechselstrom, Radiowellen) werden zunehmend diskutiert (Elektrosmog).

Autor: KATALYSE Institut

Elektroklima

Unter E. versteht man die elektrischen und magnetischen Phänomene in der Umwelt des Menschen.

Hierzu gehören das statische Erdmagnetfeld (ca. 50 Mikrotesla), das statische elektrische Feld in der Atmosphäre (bei Schönwetter 100-550 V/m, bei Gewitter 3.000-20.000 V/m). Die von Blitzen verursachte nieder- und hochfrequente elektromagnetische Strahlung (sog. Atmospherics) regt in der Atmosphäre elektromagnetische Schwingungen in den Frequenzen 8, 14, 20 und 32 Hz an. Darüber hinaus tragen die von der kosmischen Strahlung und der bodennahen Radioaktivität (Terrestrische Strahlung, Radon) verursachten Luftionen (Ionen) zum E. bei.

Seit der zunehmenden Elektrifizierung von Arbeitsplätzen und Wohnungen werden die natürlichen elektrischen und magnetischen Erscheinungen von künstlich erzeugten Feldern überlagert. Diese künstlichen Felder unterscheiden sich in Geometrie, Intensität und Zeitverhalten oft erheblich von den natürlichen Feldern.
Mögliche Schädigungen und Gegenmaßnahmen: Elektrosmog

Siehe auch: Umwelt

Autor: KATALYSE Institut

Elektrofilter

Der E. ist eine Anlage zur Abscheidung von Staub aus dem Rauchgas.

Die Stäube im Rauchgas werden durch Anlegen einer hohen Spannung elektrisch negativ aufgeladen und daher vom positiven Pol des E. angezogen. Die Staubpartikel lagern sich dort ab und werden nach einiger Zeit automatisch abgeklopft. Die Filterrückstände (Flugasche) werden deponiert oder in der Bauindustrie verwendet. 99,9% der im Rauchgas befindlichen Staubmasse kann durch E. abgeschieden werden. Der E. hat nicht für alle Korngrößen des Staubes den gleichen Abscheidegrad.

Insb. Stäube mit kleinem Korndurchmesser (Feinstaub), an denen sich bevorzugt Schwermetalle und andere Schadstoffe (z.B. Dioxine) anlagern, werden nur zu ca. 95% zurückgehalten. E. gehören zur Standardausstattung eines jeden Kohlekraftwerkes.

Andere Techniken zur Staubabscheidung: Rauchgasentstaubungsanlagen, Gewebefilter

Siehe auch: Abscheidung, Staub, Rauchgas

Autor: KATALYSE Institut

Elektrofahrzeug

Ein E. ist ein Kfz, das von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben wird.

Die elektrische Energie kommt entweder über Schienen oder Oberleitung aus einem Kraftwerk, von einem durch einen Verbrennungsmotor angetriebenen Generator (Hybridantrieb), aus Brennstoffzellen oder aus Batterien, die aus dem Netz oder über Solarmobil) geladen werden.#

Siehe auch: Elektroauto

Autor: KATALYSE Institut

Elektroauto

Unter einem Elektroauto (E-Auto) versteht man einen PKW, der mindestens einen Teil seines Antriebs aus einem Elektromotor bezieht (BMJV 2015). Innerhalb von zwei Jahren hat sich der Bestand in Deutschland verdreifacht: auf ca. eine Million PKW im Jahr 2023 mit reinem Elektroantrieb, was einen Anteil von 2,1 Prozent am Gesamtbestand der PKW-Flotte ausmacht. (Deutschlandatlas o. J.)

Was ist ein Elektroauto

In den meisten E-Autos versorgt ein Lithium-Ionen-Akkumulator mit elektrischer Energie für Antrieb. Der Strom für die Systeme, Beleuchtung und Start des Autos wird wie im Verbrenner durch eine 12V Batterie bereitgestellt. Jeder Akkumulator, kurz Akku, besteht aus Batteriezellen, Kühlung, Gehäuse und Batteriemanagementsystem, das eine lange Lebenszeit der Batteriezellen gewährleisten soll, indem es kontrolliert, dass die Batterie nicht über- oder unterladen wird.

Die elektrische Energie aus dem Lithium-Ionen-Akku wird an den Elektromotor übermittelt und dort in mechanische Energie umgewandelt, die dann als Drehbewegung auf die Achsen übertragen wird. E-Autos haben die Möglichkeit die Bewegungsenergie beim Bremsen zum Akku zurückzuführen.

Die Leistungselektronik (Verbindung zwischen Akku und Elektromotor) wandelt die Gleichspannung der Batterie, in Wechselspannung für den Elektromotor um und ändert beim Rückwärtsfahren die Drehrichtung des Elektromotors.

Gewinnung von Rohstoffen für Elektroautos

In vielen E-Autos sind Metalle enthalten, die aufwendig und unter schwierigen und vielfach fragwürdigen Bedingungen gefördert werden. So wird bspw. der Abbau von Kobalt mit Kinderarbeit und schlechten Arbeitsbedingungen in Verbindung gebracht wird. 34 Prozent bzw. 59.000 Tonnen des weltweit geförderten Kobalt (Cobalt Institute 2022) wurden im Jahr 2021 für die Herstellung von E-Autos verwendet. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Akkus ist Lithium, dessen Abbau sich infolge steigender Nachfrage zwischen 2016 und 2022 verdreifacht hat. Insgesamt stieg der Abbau weltweit von 43.000 Tonnen auf 130.000 Tonnen im Jahr (Schmidt 2023; National Minerals Information Center 2023). Lithium ist ein weltweit in Solen oder Gestein reichlich vorhandenes Metall. In Chile bilden die drei Salzseen der Atacama-Wüste ein riesiges Lithium-Reservoir. Die Sole wird zum gezielten Verdunsten in künstlich angelegte Becken gepumpt, wodurch es zu Problemen bei der Wasserversorgung kommen kann. Als weitere potenziell kritische Rohstoffe werden Metalle der seltenen Erden und Nickel eingesetzt.

Wiederverwendbarkeit und Recycling der E-Auto-Akkus

Akkus werden bei einer Verringerung der Kapazität auf 80 bis 70 Prozent ausgetauscht und im stationären Betrieb eingesetzt, wo sie keinen Beschleunigungsphasen ausgesetzt und langsam und regelmäßig geladen werden und eine Lebenszeit von weiteren 10 bis 12 Jahren haben. Ein Beispiel für einen stationären Betrieb ist das BMW-Werk in Leipzig, in dem seit 2017 Akkus Solar- und Windstrom speichern (ADAC 2023).

Nach dem stationären Betrieb werden die Batterien recycelt. Im Jahr 2030 werden in Europa 150 bis 300 Kilotonnen zu recycelnden Lithium-Ionen-Batterien erwartet, bis 2040 600 bis 2.500 Kilotonnen. Wiedergewonnen werden können unter anderem Aluminium, Lithium Kobalt, Kupfer und Nickel. Im Jahr 2040 könnten 300 bis 1.500 Kilotonnen getrennte und aufbereitete Metalle in die Industrie zurückfließen und somit 40 Prozent des Kobalt- und 15 Prozent des Lithium-, Nickel und Kupferbedarfs für die europäische Batteriezellenproduktion durch Recycling gedeckt werden (ISI 2021).

Das EU-Parlament hat im Jahr 2023 in einer Verordnung Recyclingziele für verschiedene Rohstoffe sowie die Erfassung des gesamten CO2-Fußabdruck von der Rohstoffbeschaffung bis zum Recycling der Batterie ab Juli 2024 vorgeschrieben. Ab 2027 soll zusätzlich ein CO2-Höchstwert für Batterien festgelegt werden, damit mehr Ökostrom genutzt wird als Strom von fossilen Energieträgern. (EU-Kommission 2023; Transport & Environment 2023).

Rohstoffgebrauch in zukünftigen Akkus

Die Weiterentwicklung des Akkus für E-Autos setzt auf alternative Rohstoffen und Technologien. Im Jahr 2021 hat der chinesische Batteriehersteller SVolt den ersten kobaltfreien Akku vorgestellt (PR Newswire 2021). Fast die Hälfte der Tesla-Fahrzeuge verwendete im Jahr 2022 Lithium-Eisenphosphat-Akkus (LFP-Akkus) und kommen somit ohne Kobalt aus (Greis 2022). Auch der chinesische Autohersteller BYD setzt auf LFP-Akkus (BYD 2023). Gleichzeitig entwickelt das britische Cleantech-Unternehmen Faradion einen Akku, die ohne Lithium, Kobalt und Kupfer auskommt. Natrium-Ionen-Akkus ersetzen Lithium durch Natrium, eines der am häufigsten vorkommende Elemente und stellen mit 90-prozentiger Energiedichte im Vergleich zu LFP-Akkus eine effiziente, kostengünstigere und nachhaltigere Alternative dar, die zudem kälteresistenter ist als herkömmliche Akkus (Jendrischik 2023).

Reichweite

Durchschnittlich beträgt die Reichweite einer Ladung bei elektrischen Mittel- und Kompaktklassen nach Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure 450 km (ElektroMobilitätNRW o. J.). Die größte Reichweite mit einer Ladung erreicht Mercedes Benz E-QS mit bis zu 770 km. Der vom Autohersteller Nio angekündigte ET7 soll eine Reichweite von 1000 km erreichen (Knecht et al. 2022). In der Praxis fällt die Reichweite von E-Autos oft niedriger aus, weil auf längere Zeit eine höhere Geschwindigkeit gefahren wird oder energieintensive Anwendungen wie Klimaanlagen (Jin 2023).

Ladeinfrastruktur und -dauer

Die Ladeinfrastruktur wurde in Deutschland stark ausgebaut. So hat sich die Anzahl der Ladesäulen seit 2017 mehr als verzehnfacht, von 82.402 Ladesäulen im Jahr 2022 auf 115.308 Ladesäulen im Jahr 2023. Dies entspricht ein Zuwachs von 40 Prozent. Die Bundesländer mit den meisten Ladepunkten sind Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Anzahl der Schnellladepunkte mit einer Leistung von mindestens 22 kW ist gestiegen, 60 Prozent der Schnellladepunkte erzielen eine Leistung von über 149 kW (Bundesnetzagentur o. J.).

Es gilt jedoch zu beachten, dass Ladeleistung und Ladedauer stark von der Außentemperatur und dem Ladestand abhängig sind. Bei Minusgeraden kann die Ladedauer um 40-70 Prozent steigen kann, je nach Modell und Hersteller. Um ein schnelleres Laden zu ermöglichen, haben Hersteller wie Tesla eine Technologie entwickelt, die den Akku vor der Ladung aufheizen lässt und in 30 Minuten Strom für eine Reichweite von 300 Km geladen werden kann (ADAC 2024b).

In China bietet der Autohersteller NIU eine Technologie, die den Ladevorgang des Akkus mit dem Austausch des Akkus ersetzt. In 1.200 Stationen ist es bereits möglich, den Akku des Autos gegen einen geladenen Akku auszutauschen.

Emissionen Elektroauto im Vergleich zum Verbrenner

Autos mit Elektroantrieb und Verbrennern, die mit Diesel oder Benzin angetrieben werden unterscheiden sich vor allem durch die bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Fahrzeuge entstehenden Emissionen von CO2-Äquivalenten.

Bei Herstellung von E-Autos fallen infolge des leistungsstarken Akkus (Anteil: etwa 5 t CO2-Äq.) mit etwas mehr als 12 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Fahrzeug fast doppelt so viele Emissionen an, wie bei der Herstellung eines Verbrenners (Benzin: etwa 6 t CO2-Äq.; Diesel: etwa 7 t CO2-Äq.) (EFI et al. 2022).

Die nutzungsbedingten Emissionen sind bei E-Autos sind abhängig vom Anteil erneuerbarer Energien im Strommix. Im Jahr 2020 betrugen die Emissionen des deutschen Strommixes unter Berücksichtigung der Vorkette 438 g CO2-Äquivalente pro kWh (Umweltbundesamt 2022), beim Benzinantrieb 2.920 g und beim Dieselantrieb 3.230 g CO2-Äq. pro l (EFI et al. 2022).

Laut einer Studie des ifeu Instituts hat ein E-Auto nach vier Jahren bzw. ca. 59.000 km Nutzung insgesamt weniger Emissionen ausgestoßen als ein Fahrzeug mit Benzinantrieb und nach 5,5 Jahren bzw. ca. 71.000 km als ein Fahrzeug mit Dieselantrieb (BMUV 2022; Kämper et al. 2020).

Während der Nutzung von Verbrenner-Fahrzeugen entstehen zudem Umweltbelastungen, die bei der Nutzung von E-Autos nicht entstehen wie Sommersmog, Versauerung von Ökosystemen sowie Stickstoffeintrag in Böden und Gewässer. Passanten werden durch Verbrenner-Fahrzeuge gesundheitsschädigenden Abgasen wie krebserzeugendem Benzol, Rußpartikeln und Stickoxiden ausgesetzt. Ebenfalls entstehen auf lokaler Ebene Sachgüterschäden an Gebäuden und Materialien.

Sowohl Verbrenner-Fahrzeuge als auch E-Autos sind durch den Reifenabrief bei Gebrauch rund ein Drittel aller Mikroplastik-Emissionen zuzurechnen (ADAC 2024a). Für die Menge an Mikroplastik-Emissionen, die ein Fahrzeug erzeugt, ist die die Antriebsart kein entscheidender Faktor. Es gilt jedoch, je größer das Gewicht eines Fahrzeugs, desto größer ist der Reifenabrieb und die Erzeugung von Mikroplastik-Emissionen. Da E-Autos tendenziell ein wenig schwerer sind, haben sie einen größeren Reifenabrieb als Verbrenner-Fahrzeuge (OECD Environmental Policy Committee 2020).

Sicherheit der verbauten Batterien

Grundsätzlich gilt: alle zugelassenen Fahrzeuge erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit. Für den Lithium-Ionen-Akku bedeutet das, dass der Stromfluss bei einem Unfall sofort unterbrochen wird und um Verformung entgegenzuwirken ist der Akku gleichzeitig von außen verstärkt. Laut des deutschen Feuerwehrverbands (Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) 2018) besteht bei E-Autos keine verstärkte Brandgefahr im Vergleich zum Verbrenner. Auch laut ADAC ist die Sicherheit der Elektrofahrzeuge bei Crashtests gleich zum Verbrenner. Feuer, das bei einer Verformung eines Lithium-Ionen-Akkus durch Thermal runaway entsteht, muss mit viel Wasser gelöscht werden, aber andere Brandlasten (wie Kunststoff) sind ausschlaggebender für die Brandintensität (ADAC 2022).

Literaturverzeichnis

(Stand 12.2023)

 

Autor: Ramin Tadi, Jana Weimer

Elektrizitaet

E. ist die Gesamtheit aller Erscheinungen, die auf ruhende oder bewegte elektrische Ladungen zurückzuführen sind.

Elektrische Ladungen erzeugen stets ein elektrisches Feld; werden elektrische Ladungen bewegt (elektrischer Strom), entstehen magnetische Felder.
Umweltschäden durch Nutzung von E. treten auf bei der Erzeugung von Strom in Kraftwerken, bei der Verteilung (Hochspannungsleitungen) und schließlich beim Verbraucher (Bildschirm, Fernseher, Mobiltelefon). Auswirkungen von E. auf den Menschen: Elektrosmog, Elektroklima.

Autor: KATALYSE Institut

Elektrisch Heizen

E. gehört zu den ökologisch und wirtschaftlich schlechtesten Heizungssystemen (Heizung).

Dies liegt v.a. an den hohen Umwandlungsverlusten und Schadstoffemissionen bei der Stromerzeugung (Kraftwerk). Etwa 65% der eingesetzten Primärenergie (Energie) gehen bereits im Kraftwerk als Abwärme verloren.
Beim E. unterscheidet man zwischen Direktstromheizungen (z.B. Heizlüfter) und Elektrospeicherheizungen.
Ökologisch empfehlenswerte Alternativen: Fernwärme, Brennwertkessel

Siehe auch: Heizung

Autor: KATALYSE Institut

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung erhalten Stromerzeuger, die ihren erzeugten Strom aus Solaranlagen, Biomasseanlagen, Geothermie oder Windkraft ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Zum 1. August 2004 ist das novellierte Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (
EEG) in Kraft getreten. Die Netzbetreiber sind danach verpflichtet, den in ihrem Netzgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung erfolgt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern der Kunde umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Einspeisevergütung aus dem
EEG:

1. Deponiegas, Grubengas und Klärgas Netto-Vergütung

  • bis 500 kW 7,55 ct/kWh
  • über 500 kW – max. 5.000 kW 1*) 6,55 ct/kWh
  • Grubengas > 5.000 kW 6,55 ct/kWh

Weitere Zuschläge/Bonusregelungen je nach Anlagenart u. Betriebsweise sind möglich (§7 Absatz 2). Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 1,5 Prozent.

2. Wasserkraft Netto-Vergütung

  • bis 500 kW 9,67 ct/kWh
  • über 500 kW – 5.000 kW 1*) 6,65 ct/kWh

3. Produkten oder biologischen Rest- und Abfallstoffen (Biomasse)

  • bis 150 kW Leistung 11,33 ct/kWh
  • bis 500 kW Leistung1*) 9,75 ct/kWh
  • bis 5.000 kW Leistung 1*) 8,77 ct/kWh
  • ab 5.000 kW – 20.000 kW Leistung1*) 8,27 ct/kWh

Weitere Zuschläge/Bonusregelungen je nach Anlagenart u. Betriebsweise sind möglich (§8 Absatz 2). Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 1,5 Prozent.

4. Geothermie (Erdwärme)

  • bis 5.000 kW Leistung 15,00 ct/kWh
  • bis 10.000 kW Leistung 14,00 ct/kWh
  • bis 20.000 kW Leistung 8,95 ct/kWh
  • ab 20.000 kW Leistung 1*) 7,16 ct/kWh

1*) Ab einer gemessenen bzw. installierten elektrischen Leistung von 500 kW, 5.000 kW oder 20.000 kW wird die eingespeiste Strommenge leistungsanteilig nach den jeweiligen Vergütungssätzen vergütet. Weitere Informationen zur Vergütungsregelung vgl.
EEG vom 21. Juli 2004, BGBl. I Nr. 40, 2004, S. 1918 ff. entnehmen.

5. Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) ohne Leistungsbeschränkung

  • Aufstellort bis 30 kW bis 100 kW über 100 kW
  • Dachflächen 54,53 ct/kWh 51,87 ct/kWh 51,30 ct/kWh
  • Fassadenflächen 59,53 ct/kWh 56,87 ct/kWh 56,30 ct/kWh
  • Freiflächen 43,42 ct/kWh 43,42 ct/kWh 43,42 ct/kWh

Die Vergütungssätze gelten kumulativ bei Überschreitung der Leistungszonen. Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 5 Prozent. Bei Freiflächenanlagen verringert sich die Einspeisevergütung ab dem 01.01.2006 um 6,5 Prozent.

6. Windkraft (Windenergieanlagen) Onshore

  • für die Dauer von min. 5 Jahren 8,53 ct/kWh
  • danach abhängig vom Anlagentyp, Standort, Referenzanlage und Referenzertrag 5,39 ct/kWh

Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 2,0 Prozent. Die Vergütungssätze sind nur auszugsweise dargestellt.

Die Einspeisevergütung entscheidet maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur dezentralen Energieversorgung (Blockheizkraft) und die Nutzung regenerativer Energiequellen. Gegenüber den noch vor 15 Jahren üblichen Einspeisevergütungen von 4 bis 8 Pf/kWh sind die seit 1991 im Stromeinspeisegesetz festgelegten Einspeisevergütungen ein erheblicher Fortschritt: Das Einspeisegesetz verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen, Strom aus Wind- und Sonnenenergie (Solarzelle) zu 90 Prozent ihrer durchschnittlichen Stromverkaufserlöse zu vergüten. 

Siehe auch: Strom

Autor: KATALYSE Institut

EEG

Siehe Erneuerbare Energien Gesetz, Elektroenzephalogramm.

Autor: KATALYSE Institut

Expositionsszenario

Ein Expositionsszenario nach REACh Art. 3, Nr. 37 ist die „Zusammenstellung von Bedingungen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.“

Relevante Expositionsszenarien sind dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) beizufügen, wo Stoffsicherheitsbeurteilungen gemäß den Registrierungsanforderungen durchgeführt werden.

Ein Expositionsszenario enthält folgende Strukturelemente:

  • Name des Prozesses oder der Tätigkeit
  • Szenariobeschreibung
  • Maximal verwendete Menge pro Zeiteinheit (z. B. maximale Einsatzmengen, maximale Einsatzdauer und Einsatzhäufigkeit, Temperatur, pH usw., Charakteristika und Dimensionen der Umgebung)
  • Produktspezifikation (wenn die Substanz als Teil einer Zubereitung geliefert wird, müssen Informationen über den Gehalt, die Form usw. gegeben werden)
  • Empfohlene Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
  • Verweis (wer für die Erstellung des Expositionsszenarios verantwortlich ist)
  • Datum (der Erstellung oder Überarbeitung)

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA)

Die mit REACh befasste Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) soll eine einheitliche Anwendung auf Gemeinschaftsebene gewährleisten und wird die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Vorgaben von REACh umsetzen. Ihr Standort ist Helsinki.

Die ECHA besteht aus einem Direktor, der von einem Sekretariat unterstützt wird, einem Verwaltungsrat, verschiedenen Ausschüssen und einer Widerspruchskammer.

Sekretariat
Alle Aufgaben, die die ECHA nach den Titeln II (Registrierung von Stoffen), III (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche), VI (Bewertung) und VII (Zulassung) der REACh-Verordnung zu erledigen hat, sind durch das Sekretariat abzuarbeiten. Daneben muss das Sekretariat die Stoff-Datenbank aufbauen und warten und sich um die Bereitstellung der technischen und wissenschaftlichen Leitlinien zur Durchführung der Verordnung kümmern.

Verwaltungsrat
Umfasst 38 Mitglieder, die sich jeweils aus einem Vertreter der Mitgliedsstaaten sowie sechs Vertretern der Kommission, drei Vertretern interessierter Kreise und zwei Vertretern, die durch das EU-Parlament ernannt wurden, zusammensetzen.
Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist auf vier Jahre mit der Option auf weitere vier Jahre begrenzt.
Die Entscheidungen des Verwaltungsrats haben mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen; er beruft den Direktor.
Der Verwaltungsrat berichtet jährlich über die Tätigkeit der Agentur und legt das Arbeitsprogramm für das nächste Jahr fest. Er entscheidet über den Haushalt sowie über die internen Regeln und Verfahren der Agentur. Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder und den Vorsitzenden der Widerspruchskammer.

Direktor
Wird vom Verwaltungsrat für fünf Jahre nach öffentlicher Ausschreibung berufen.
Er leitet die Europäische Chemikalienagentur, erstellt den jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Agentur zur Vorlage beim Verwaltungsrat und entwirft den Arbeitsplan für das kommende Jahr sowie eines langfristigen Arbeitsprogramms.

Die Ausschüsse
Jeder Mitgliedstaat kann Bewerber für die Ausschüsse benennen.
Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder, wobei jeweils mindestens ein Mitglied aber max. zwei Mitglieder pro Mitgliedstaat ernannt werden dürfen.

Widerspruchskammer
Entscheidungen der Agentur nach Artikel 9 (Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung), Artikel 20 (Pflichten der Agentur in Hinblick auf die Registrierung), Artikel 27 (Kostenteilung), Artikel 30 (Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen) und Artikel 51 (Dossierbewertung) kann widersprochen werden.
Widersprüche haben innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Entscheidung zu erfolgen und sind gebührenpflichtig. Innerhalb von 30 Tagen ist über den Widerspruch zu entscheiden. Entscheidungen der Widerspruchskammer können beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden bzw. könnte hier auch Untätigkeitsklage erhoben werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.gisbau.de
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

ELINCS

ELINCS ist eine Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe;European List of Notified Chemical Substances.

ELINCS enthält zurzeit ungefähr 2.700 Stoffe und wird ständig erweitert, wenn den zuständigen Behörden das Inverkehrbringen eines neuen Stoffes gemeldet wurde.

Hier geht es zur ELINCS-Liste.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

EINECS

EINECS ist die Abkürzung für European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances. Dies ist das Verzeichnis der sogenannten Altstoffe, das von der EU 1998 angelegt wurde um das Gefährdungspotential chemischer Stoffe zu ermitteln und ein um zunächst Neustoffe zu überprüfen. Sie enthält etwa 100.000 Substanzen, die der Verordnung 793/93 unterliegen.

Die EINECS-Nummer wird für Substanzen in ihrer wasserfreien Form als auch in ihrer Hydratform genutzt, eine Differenzierung erfolgt dagegen häufig mit verschiedenen CAS-Nummern.

Die EINECS-Nummer umfasst eine siebenstellige Zifferfolge XXX-XXX-X.
Polymere müssen nicht im EINECS, sondern in der Liste No-longer-polymers (NLP) gemeldet werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Erosion

Die Abtragung lockerer Bodenteile der Erdoberfläche durch Wasser oder Wind wird als Erosion bezeichnet. Erosion ist an vielen Stellen der Erde ein natürlicher Prozeß, wird aber weltweit durch Nutzung der Böden verstärkt oder oft sogar erst ausgelöst.

Ob und in welcher Höhe es zur Erosion durch Spülung kommt, hängt

1. von äußeren Faktoren wie Art und Menge des Niederschlages, der Geländeform, der Vegetationsart, der Vegetationsdichte und der Landnutzung sowie

2. den Bodeneigenschaften (Bodengefüge, Gehalt an organischer Substanz, Durchwurzelung) ab. Besonders gefährdet sind Brachflächen und Pflanzenkulturen, bei denen die Pflanzen in weitem Abstand zueinander (z.B. Kohl, Wein) und auf Böden ohne festem Gefüge stehen.

Schwerwiegend ist auch der ausgedehnte Anbau spät aufwachsener Feldfrüchte wie
Mais und Zuckerrüben, zu deren Gunsten die Böden wochenlang ohne Schutz gegenüber Wind und Wasser offen gehalten werden. Bodenverschleppung durch strömendes Wasser kann, abhängig von der Hangneigung des Geländes, der Bodenart, ihrem Wasseraufnahmevermögen und dem Bewuchs, als Flächen-, Rillen-, Graben- oder Tunnelerosion auftreten.

Der moderne Ackerbau, der mit seiner Bodenbearbeitung, mit viel Hackfruchtfläche und dem Verschwinden der Hecken und Feldraine das Bodengefüge zerstört, begünstigt jede Art von Erosion Seit 1960 hat der Bodenabtrag in der BRD um ca. 60% zugenommen, der Verlust liegt bei 4-8 mm Boden pro Jahr. Erosion kann weder von der Bodenneubildung (ca. 0,1 mm/Jahr) kompensiert, noch anderweitig rückgängig gemacht werden.

Neben Ackerland sind auch Wald- und Grünlandböden sowie Siedlungsböden von Erosion betroffen. Besonders anfällig sind Böden an Berghängen in höheren Mittelgebirgen (oberhalb 1.200-1.300 m) und im Hochgebirge.

Die dauerhafte, dichte Pflanzendecke (Wald-, Strauch-, Stauden- oder Graslandbestände), die mit ihrer bodenbildenden und -schützenden Funktion den besten Schutz vor Erosion bietet, wird durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt bzw. beschädigt: übermäßiger Bau von Straßen, Wirtschafts- und Wanderwegen sowie von Skiabfahrten, zu hohe Wildbestände und ungeregelte und zu starke Beweidung durch Nutztiere.

Siehe auch: Wasser, Monokultur, Schutzwald, Wüste

Autor: KATALYSE Institut

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste staatliche Programm zur Markteinführung erneuerbarer Energien.

Seit April 2000 fördert die Bundesregierung den Ausbau und die Entwicklung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG). Durch das
EEG sollte eine CO2-neutrale Energieerzeugung gewährleistet und die Abhängigkeit von Rohstoff-Importen verringert werden.

Die Ziele des EEGs sind u.a. einen marktwirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen und durch eine Planungs- und Investitionssicherheit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu liefern, da die erneuerbaren Energien ohne Förderung gegenüber konventioneller Energieerzeugung noch nicht wirtschaftlich sind.

Dies liegt an mehreren Gründen:

  • Fossile Energien werden bis heute subventioniert. Die geschätzten Energiesubventionen laut IEA von fossilen Energieträgern beliefen sich weltweit 2010 auf 409 Mrd. Us-D für fossile und 66 Mrd-UsD für erneuerbare Energien. (vgl. Belschner &  Westphal 2012; IEA 2011)
  • Die Kosten durch Umweltverschmutzung, hervorgerufen durch konventionelle Energien, werden nicht berücksichtigt.
  • Entwicklungsbedarf bei Wirkungsgrad und Speicherung der erneuerbaren Energien

Die wichtigsten Bausteine des EEGs:

  • Feste Vergütung (über einen Zeitraum von 20 Jahren) für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien an private und gewerbliche Stromerzeuger. Dieser Vergütungssatz ist abhängig von Technologie, Standort und Jahr. Jährlich sinkt die Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz, so dass sich eine frühe Inbetriebnahme von erneuerbaren Energien auszahlt (Vergütungsregelung).
    Die einzelnen Vergütungssätze (
    EEG-Novelle 2012) kann man hier nachlesen.
  • Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden sofort ans Stromnetz angeschlossen und die Abnahme des Stroms ist garantiert (Abnahmeregelung).

Dies wird vor allem durch die
EEG-Umlage finanziert. Die Berechnung der
EEG-Umlage ist (seit 2010) wie folgt geregelt: „Die erwartete Differenz zwischen den Verkaufserlösen an der Strombörse und den Kosten für die Vergütungszahlungen an die
EEG-Anlagenbetreiber sowie der Vermarktung des EEG-Stroms werden über die EEG-Umlage anteilig auf den gesamten EEG-pflichtigen Stromnetzverbrauch umgelegt. Mögliche Über- beziehungsweise Unterdeckungen des EEG-Kontos aufgrund einer von der Prognose abweichenden Marktentwicklung sind dann im jeweiligen Folgejahr auszugleichen.“ (BMU 2012, S. 42).

Gesetzesnovellen in den letzten Jahren sollten die Förderung den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. So hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 ein Photovoltaik - Vorschaltgesetz zum
EEG verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Seit 2009 wird die Vergütung an den Solaranlagenausbaus abhängig gemacht. Dabei gilt, dass die Vergütung sinkt, je mehr Anlagen ans Stromnetz gehen.
Durch die Energiewende angeregt ist seit Anfang 2012 die „Novelle des erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ in Kraft getreten, die u.a. eine „Flexibilitätsprämie und eine optionale Marktprämie beinhaltet, die einen bedarfs- und marktorientierten Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anreizen soll“ (BMU 2012, S. 9). Doch die Novelle wird als „Ergebnis heftiger Lobby-Kämpfe“ (Werner Eckert 2012) kritisiert. Zum Beispiel wird die höhere Vergütung der Offshore-Anlagen (Windenergie im Meer) negativ bewertet, da diese größtenteils nur von großen Energiekonzernen finanziert und gebaut werden können und die hohe Vergütung die
EEG-Umlage vermutlich weiter steigen lassen wird. Dagegen sind z.B. die Vergütungen der Onshore-Anlagen (Windenergie an Land) geringer.
Auch in Zukunft wird das
EEG Erneuerungen und Veränderungen erfahren.

Kritik:

Häufig werden das EEG und der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Strompreissteigerungen verantwortlich gemacht. Doch gerade die erneuerbaren Energien sind in den letzten Jahren für eher sinkende Großhandelspreise an der Leipziger Strom-Börse verantwortlich (aber auch das Überangebot an kohlebasierter Grundlast und der niedrige CO2-Preis sind dafür mitverantwortlich). Diese sinkenden Preise führen aber dazu, dass die EEG-Umlage steigt (Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Erlös und der garantierten Einspeisevergütung wird größer). Von den niedrigen Börsenstrompreisen profitieren in erster Linie die Stromeinkäufer und Großabnehmer, die den Strom direkt an der Börse kaufen. Da aber gerade energieintensive Unternehmen von den Netzentgelten und der EEG-Umlage befreit sind, muss der private Stromverbraucher überproportional die Last der wegen der geringeren Börsenpreise steigenden EEG-Umlage tragen (die EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh. 2004 betrug die Umlage nur 0,35 ct/kWh, 2010 2,047 ct/kWh und 2012 3,592 ct/kWh).

Energieintensive Unternehmen profitieren somit doppelt, da sie preiswerten Strom einkaufen können und gleichzeitig von der
EEG-Umlage und Netzentgelten befreit werden, während die BürgerInnen einerseits eine höhere
EEG-Umlage bezahlen und die eigentlich niedrigeren Stromeinkaufspreise nicht ausreichend an sie weitergereicht werden, oder anders formuliert: der Kleinverbraucher subventioniert die Strom-Großverbraucher.

Die Strompreissteigerung der letzten Jahre muss aber auch den gestiegenen Brennstoffpreisen der fossilen Energieträger (z.B. bei Öl und Gas) und politischen Beschlüssen angelastet werden. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Umlage indirekt durch folgende Beschlüsse erhöht: Zu einem werden nun Unternehmen schon ab einem Verbrauch von 1 Gigawattstunde/Jahr (anstatt 10 Gigawattstunden) als energieintensive Unternehmen von der Umlage befreit und zum anderen hätten schon in den letzten Jahren die Umlagen erhöht werden müssen. Die
EEG-Umlage war für die Jahre 2010 - 2012 zu niedrig kalkuliert. Doch die Kanzlerin hatte im Wahlkampf 2009 eine stabile Umlage versprochen. Diese Unterdeckung muss nun durch eine besonders starke Erhöhung der Umlage ausgeglichen werden. Da die Preisgarantien jährlich sinken (siehe Vergütungsregelung) sagen Prognosen allerdings voraus, dass die Umlage nur bis etwa 2020 weiter ansteigt.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass (unflexible) Grundlastwerke (z.B. Atomkraftwerke) das schwankende Stromangebot der Erneuerbaren Energien nicht ausgleichen können, so dass die Erneuerbaren-Energien-Anlagen (z.B. Windkraft) gerade dann teilweise vom Netz genommen werden müssen, wenn besonders viel erneuerbare Energie erzeugt werden könnte (ein Überangebot an eingespeister Energie würde zu einem instabilen Stromnetz führen). Im
EEG ist allerdings eine Entschädigungszahlungen an die Betreiber dieser Anlagen für die so entstehenden Verluste geregelt und diese Kosten fließen auch in die
EEG-Umlage mit ein. Dies bedeutet, dass der Verbraucher teilweise durch die
EEG-Umlage Atomstrom finanziert. Auch über die Steuern bezahlen die BürgerInnen die Atomsubventionen der Bundesregierung (in Höhe von 127 Mrd. Euro oder 2,6 ct/kWh) (vgl. Wurzbacher 2013).

Ein weiterer Kritikpunkt am
EEG ist, dass trotz der Förderung der Solarenergie deutsche Solaranlagen-Hersteller nicht profitieren konnten. Das
EEG unterstützt nur die Betreiber der erneuerbaren-Energien-Anlagen, die wiederum die Hardware vor allem von billigeren chinesischen Solar-Herstellern beziehen.

Bei der
EEG Förderung steht unter anderem die Förderung von Bioenergie und Biogasanlagen in der Kritik. Durch diese Förderung ist es für Landwirte profitabler geworden z.B.
Mais für die energetische Biomassennutzung auf ihren Anbauflächen anzubauen, anstatt Nahrungsmittel oder Tierfutter zu produzieren.  Daher muss
Mais für Tierfutter inzwischen importiert werden, z.B. aus den Tropen, wo der Regenwald für diesen Anbau abgeholzt wird, oder aus Ländern mit geringeren Umweltstandards als in Deutschland. So sorgte Anfang 2013 der Import von mit Schimmelpilzen belasteten
Mais aus Serbien, der hier zu Tierfutter weiterverarbeitet wurde, für Aufsehen, während die Bauern vor Ort
Mais zur Energiegewinnung anbauten. Die hohen Pachtpreise, die durch den wachsenden Wettbewerb um Ackerflächen entstehen, sorgen für einen teuren, sich für die Bauern nicht mehr lohnenden Getreide-Anbau. Des Weiteren gefährden die vielen
Mais-Monokulturen die Biodiversität und sind auch für steigende Lebensmittelpreise mitverantwortlich. Umweltschutzorganisationen fordern daher eine Änderung in der Biogasförderung, so soll z.B. die Biogaserzeugung vor allem aus Reststoffen (Gülle, Schnittgut) gewonnen werden und ein Biomassen-Anbau für die energetische Nutzung soll auf Mischkulturen beruhen. In der
EEG Novelle 2012 wurde teilweise schon auf diese Forderungen eingegangen. Es gibt nun zwei Rohstoffvergütungsklassen (nachwachsenden Rohstoffe sowie ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial)). Weiterhin wurden bei der Grundvergütung eine Wärmenutzungverpflichtung eingeschlossen und die Begrenzung des Einsatzes von
Mais und Getreidekorn geregelt. Inwieweit diese Regelungen die Probleme der Bioenergie lösen, bleibt abzuwarten.

Das
EEG ist in vielen Punkten inkonsequent und ineffektiv. So müssen z.B. Sonderregelungen für die Wirtschaft, durch die nicht der Wirtschaftsstandort Deutschland erhalten wird, sondern die Unternehmen auf Kosten der privaten Stromkunden profitieren, abgeschafft werden. Trotzdem ist das
EEG ist für die benötigte Energiewende unerlässlich. Deshalb muss das
EEG verbessert und gestärkt werden.

Trotz der Kritikpunkt weist das
EEG auch einige wichtige Erfolge auf:

  • Steigender Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch (setzt sich aus den Energieprodukten, die in Industrie, Verkehr, Haushalten, im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft sowie in der Energiewirtschaft benötigt werden, zusammen). Im Jahr 2011 betrug der Anteil 11,3%.
  • Durch
    EEG geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesparte CO2 Emissionen betrugen im Jahr 2008 53 Millionen Tonnen (Vgl. BMU 2009)
  • Technologieentwicklung in Deutschland (z.B. höherer Wirkungsgrad der Erneuerbaren-Energein-Anlagen und deutsche Windenergiehersteller mit weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen)
  • Förderung eines wichtigen Wirtschaftsfaktors in Deutschland (über 382.000 Arbeitsplätze in der Branche der erneuerbaren Energien) (vgl. BMU 2012)
  • Vermeidung von Umweltschäden
  • Vermeidung von Energieimporten

siehe auch: Bioenergie, Regenerative Energiequellen, dezentrale Energieversorgung, Photovoltaik, Windenergie, Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermische Energie

Lit.

  • Aachener Stiftung Kathy Beys (2012): Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). [Stand: 23.10.2012].
  • Belschner, Tobias und Westphal, Kirsten (2012): Weltweite Energiesubventionen auf dem Prüfstand. - In: ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN, 62. Jg. , Heft 3, S. 51-58. [Stand: 23.10.2012]
  • BMU (2009): BMU-Stellungnahme zur erneuten RWI-Kritik am EEG: Altbekannt und längst widerlegt. [Stand: 31.01.2012]
  • BMU (2012): Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und Internationale Entwicklung. S.42-43. [Stand: 31.01.2013]
  • Bundesverband WindEnergie e.V. (2012): Vergütung der Windenergie an Land. [Stand: 31.01.2013]
  • IEA (2011): IEA analysis of fossil-fuel subsidies. [Stand: 23.10.2012]
  • IWR (2013): Strompreise für Verbraucher steigen - Börsen-Strompreise sinken auf Rekordtiefs. [Stand: 18.03.2013].
  • Eckert, Werner (2012): Argumente werden oft ausgeblendet. [Stand: 23.10.2012]
  • Übertragungsnetzbetreiber (2012): EEG-Umlage 2013. [Stand:30.10.2012]
  • Wurzbacher, Karin (2012): EEG-Umlage: Preistreiber oder Zukunftsinvestition?. [Stand: 18.03.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Erdfarben

Mineralische Pigmente, die durch Brennen und Mahlen von eisenoxidhaltigen Erden gewonnen werden.

E. sind ungiftig und werden von Naturfarbenherstellern insb. in Dispersionsfarben eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut