k-Wert

Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch kWert genannt, ist ein Maß für den Wärmestrom, der bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin durch ein 1 m2 großes Bauteil fließt. Einheit: W/m2K.

Um den Wärmebedarf eines Gebäudes zu berechnen, wird der kWert für die verschiedenen Bauteile des Gebäudes bestimmt und die anteiligen Wärmeverluste addiert. Je kleiner der kWert, um so geringere Wärmeverluste treten auf. Die Größe des kWert hängt von den verwendeten Baumaterialien ab, genauer gesagt von deren Wärmeleitfähigkeit, von den Bauteildicken und von den Wärmeübergängen zwischen den verschiedenen Materialien.
Jedes Baumaterial hat eine bestimmte Wärmeleitfähigkeit lambda. Beton hat eine besonders hohe Wärmeleitfähigkeit (2 W/m*K) und Dämmstoffe eine niedrige (0,02 bis 0,04 W/m*K). Je niedriger die Wärmeleitfähigkeit eines Baumaterials, um so besser ist seine Dämmwirkung. Wärmedämmstoffe werden entsprechend ihrer Wärmeleitfähigkeit in verschiedene Wärmeleitfähigkeitsgruppen eingeteilt (020 entspricht lambda= 0,02 W/m*K, 030 entspricht 0,03 W/m*k usw.) Ein Dämmstoff der Wärmeleitfähgkeitsgruppe 020 erreicht etwa die doppelte Dämmwirkung wie ein Dämmstoff der Gruppe 040.
Baustoffe unterscheiden sich nicht nur in ihrer Wärmeleitfähigkeit, sondern auch in ihrer Fähigkeit, Wärme zu speichern. Die Wärmespeicherzahl gibt an, wieviel Wärme notwendig ist, um 1 m3 eines Stoffes um 1 Kelvin zu erwärmen. Je schwerer ein Baustoff ist, desto größer ist seine Wärmespeicherfähigkeit. Stoffe mit großer Wärmespeicherzahl benötigen für ihre Erwärmung viel Wärme und Zeit, halten dafür aber große Mengen Wärme um so länger. Große Speichermassen sind wichtig für ein ausgeglichenes Raumklima und für die Solararchitektur. Dämmstoffe haben wegen ihres geringen spezifischen Gewichts nur eine sehr geringe Wärmespeicherfähigkeit.

siehe auch: Niedrigenergiehaus, Fenster

Autor: KATALYSE Institut

Isolation

siehe Wärmedämmung

Autor: KATALYSE Institut

Nachhaltigkeitsstrategien

Zur Realisierung eines Nachhaltigen Konsums werden überwiegend drei Strategien diskutiert: Effizienz, Konsistenz und Suffizienz.

Dabei zielt die Effizienz-Strategie auf Ressourcenproduktivität, was eine ergiebigere Nutzung von Materie und Energie bedeutet. Damit sind beispielsweise Energiesparlampen, die Optimierung von Arbeitsabläufen oder die Wärmedämmung eines Hauses gemeint.

Die Konsistenz-Strategie orientiert sich am natürlichen Stoffwechselkreislauf bzw. der Vereinbarkeit von Natur und Technik, wie beispielsweise in Form von Photovoltaik- oder Biomasseanlagen, Windenergie oder wasserstoffbetriebene Pkw.

Die Suffizienz-Strategie zielt dagegen auf eine Verringerung des Konsums bzw. auf einen geringeren Ressourcenverbrauch. Sie beinhaltet eine Veränderung von Werten und Bedürfnissen in der Gesellschaft. Als Beispiele sind Konsumverzicht, die Nutzung von Car-Sharing oder Mitfahrgelegenheiten, aber auch die Praktizierung alternativer Ernährungsformen oder das Leben in Wohngemeinschaften zu nennen.

Quellen:
Belz, F.-M.; Bilharz, M.: Nachhaltiger Konsum: Zentrale Herausforderung für moderne Verbraucherpolitik. Consumer Science. Diskussionsbeitrag Nr.1. München 2005.

Linz, M.: Weder Mangel noch Übermaß. Über Suffizienz und Suffizienzforschung. Wuppertalpapers Nr. 145. Wuppertal 2004.

Weiterführende Quelle:
http://www.wuppertalist.org

Autor: KATALYSE Institut

Hausfeuerung

siehe Heizung, Ofenheizung, Brennwertkessel

Autor: KATALYSE Institut

Geothermie

G. ist die unterhalb der festen Oberfläche der Erde gespeicherte Wärmeenergie. Man nennt sie daher auch Erdwärme. G. ist eine Energieform, die höchsten Umweltansprüchen gerecht wird. Als G. oder Erdwärme bezeichnet man die gesamte unterhalb der festen Erdoberfläche gespeicherte Wärmeenergie, zurückzuführen auf die Zeit der Erdentstehung und den ständigen Zerfall natürlicher radioaktiver Elemente in Erdmantel und Erdkruste.

99 Prozent unseres Planeten sind heißer als 1.000°C und nur 0,1 Prozent sind kühler als 100°C. Je tiefer man in die Erde vordringt, um so heißer wird es: unterhalb der oberflächlichen Erderwärmung durch die Sonne nimmt die Temperatur pro 100 Meter Tiefe 3,5 bis 4°C, in einigen Gebieten sogar zwischen 5 bis 8°C, zu.

Aus dem Inneren der Erde fließt ein kontinuierlicher Wärmestrom zur Erdoberfläche. Rund 30 Prozent des Wärmeenergiestroms kommt aus dem heißen Erdkern und etwa 70 Prozent entstehen durch den ständigen Zerfall natürlicher radioaktiver Elemente in Erdmantel und Erdkruste.

Mit den heute entwickelten Technologien ist es fast überall möglich, diese umweltfreundliche und klimaschonende Energiequelle zu nutzen. G. hat viele Vorteile:

  • sie steht jederzeit, das heißt unabhängig von Tag und Nacht, Klima und Jahreszeit zur Verfügung,
  • kann direkt dort erschlossen werden, wo die Energie benötigt wird, dadurch entfallen lange Transportwege zum Verbraucher,
  • ist nach menschlichem Ermessen unerschöpflich,
  • ist eine einheimische und krisensichere Energiequelle,
  • beansprucht wenig Platz und die Nutzung erfolgt ohne massive Eingriffe in Natur und Landschaft,
  • hat deutlich geringere Emissionen und Umweltwirkungen als fossile Energieträger und kann zu einer Reduzierung des Schadstoffausstoßes beitragen.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil unserer Endenergie durch Erdwärme gedeckt werden könnte. In Deutschland und den Nachbarländern gibt es umfangreiche geothermische Ressourcen. Heute können mit Bohrungen Tiefen von 3000 bis 5000 Meter für die G. problemlos genutzt werden. In dieser Tiefe findet man Temperaturen von über 150° C, örtlich auch von über 200° C vor.

In der Europäischen Union gibt es bereits fast 800 MW an geothermischer Kraftwerkskapazität; dazu kommen rund 5000 MW in der Nah- und Fernwärmeversorgung, für Wärmelieferung in der Landwirtschaftlich usw. In fast 100.000 kleineren, dezentralen Anlagen der oberflächennahen G. sind in der EU etwa weitere 1000 MW installiert, der größte Teil davon in Schweden, Deutschland und Österreich. 1999 lieferten die in Deutschland installierten geothermischen Anlagen rund 400 MWth, davon etwa 340 MWth in kleinen, dezentralen Systemen unter 100 kW.

Mit den heute bekannten Ressourcen der hydrothermalen G. könnten etwa 29 Prozent des deutschen Wärmebedarfs, mit denen oberflächennahen G. noch einmal etwa 28 Prozent gedeckt werden.
Bei der Wärmeversorgung mit geothermischer Energie ist ein wirtschaftlicher Betrieb auch bei heutigen Energiepreisen zu erwarten. Auch die Gebäude des Berliner Bundestages (Reichstagsgebäude und umgebende Büroblöcke) nutzen oberflächennahe G. im Rahmen der Wärme- und Kälteversorgung. Ein wissenschaftliches Begleitprogramm wertet in den nächsten Jahren die Erfahrungen dieses weltweit einmaligen Energiekonzeptes aus.

Die verschiedenen Nutzungsformen der G.:

  • In vulkanischen Regionen nutzt man die Dampf- oder Heißwasserlagerstätten.
  • Wasserführende Schichten (Aquifere) gibt es in vielen Bereichen der Erdkruste Man teilt sie ein in heiße (über 100 °C), warme (40 bis 100 °C), oder solche mit Niedrigtemperaturwasser (25 bis 40 °C). Wasser mit einer Temperatur ab 20 °C gilt als Thermalwasser. Anlagen, die das Energieangebot dieser Schichten nutzen, zählt man zur hydrothermalen G. In Deutschland gibt solche Bereiche z. B. in der Norddeutschen Tiefebene zwischen der polnischen und der niederländischen Grenze, im Oberrheintal und in Süddeutschland zwischen Donau und Alpen oder etwa auf der Schwäbischen Alb. Ab etwa 100 °C lassen sich Aquifere auch zur Stromerzeugung nutzen.
  • Hot-Dry-Rock-Kraftwerke kommen zukünftig auch ohne unterirdische Heißdampflagerstätten aus. Sie produzieren Strom und Wärme auch aus heißem, trockenen Gestein. Die Grundlagen dieser Technologie sind entwickelt. Pilotkraftwerke können errichtet werden.

Oberflächennahe G. nutzt das Temperaturangebot im Bereich unterhalb der Erdoberfläche bis etwa 400 Meter, zum Heizen meist in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Man kann den Untergrund aber auch direkt als Quelle für Klimakälte nutzen und spart dabei aufwendige Kälteerzeugung.

Unter den erneuerbaren Energien nimmt die G. wegen ihrer Eigenschaften eine besondere Stellung ein: Sie steht unabhängig von Witterung, Tag- und Nachtzeiten immer bedarfsgerecht zur Verfügung.

Im Mai 2000 ist Deutschland dem G.-Abkommen der Internationalen Energie-Agentur beigetreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert die G. Forschung von 2001 bis 2003 mit rund 12 Millionen Euro und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (
EEG) garantiert für die Einspeisung von Geostrom eine Mindestvergütung. In Deutschland gehört das GeoForschungsZentrum Potsdam in Groß-Schönebeck zu den führenden Forschungseinrichtungen.

Siehe auch: Geothermische Energie.

Autor: KATALYSE Institut

Fracking

Unter Fracking (Hydraulic Fracturing) versteht man eine Tiefenbohrtechnik, bei der bei einer Bohrung durch Einpressen einer Flüssigkeit („Frack-Fluid“) Risse erzeugt und stabilisiert werden. Durch dieses Verfahren wird die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit in der Gesteinsschicht erhöht, so dass z.B. ein wirtschaftlicher Abbau von Bodenschätzen (z. B. Erdgas und Erdöl) möglich ist.

Diese sogenannten unkonventionelle Erdgas-Lagerstätten werden in Kohleflözgas- (Coalbed Methane, CBM), Schiefergas- (Shale Gas) und Tight Gas-Lagerstätten eingeteilt. Schiefergas bietet von den unkonventionell förderbaren Erdgasvorkommen die größten Ressourcen und findet sich in Deutschland vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Technik:
Gas, welches nicht durch die konventionellen Erdgasförderungen gefördert werden kann, befindet sich meist im sogenannten Muttergestein am Entstehungsort des Gases. Dort ist der Lagerstättendruck so gering, dass das Gas bei einer konventionellen Bohrung nicht frei herausströmen kann. Beim Fracking wird dieses Gas an die Erdoberfläche befördert.
Dabei wird Wasser mit beigemischten Chemikalien (Stützmittelflüssigkeit) in die mehrere hundert Meter tiefe Bohrung gedrückt. Die Verrohrung wird durch Zement abgedichtet.
Beim Fracking wird nach der Hauptbohrung, die erst vertikal und danach im Speichergestein horizontal verläuft, eine verdünnte Säure zur Säuberung des Bohrlochs eingeleitet. Danach folgt das Einpressen des Frack-Fluids mit hohem Druck. Dadurch wird das Gestein aufgebrochen (gefrackt). Nun wird die Stütz-Phase hinzugefügt. Das Stützmittel (meist Sand) verbleibt in den Rissen und stabilisiert diese. Ein Teil des Stützmittels bleibt häufig in der Bohrung zurück, so dass es mit Wasser in die Risse gespült werden muss. Danach wird dann das Frack-Fluid (sogenanntes Flowback) wieder zurückgepumpt, während der beigemischte Sand in den Rissen verbleibt, diese stützt und offen hält. Nun werden weitere Bohrungen durchgeführt, durch die dann das Gas nach oben fließt. Das Flowback (bestehend aus Frack-Fluid und Lagerstättenwasser) wird aufbereitet (Abtrennung von Kohlenwasserstoffen und Feststoffe, teilweise auch von Quecksilber und Schwefelwasserstoffen) und dann zumeist in Bohrlöchern verpresst oder wieder aufbereitet und wiederverwendet.

Der Unterschied zur konventionellen Erdgasförderung liegt somit in der Anzahl der Bohrungen und der sogenannten Stimulation (Einpressen von Fluiden in Bohrlochabschnitte).

Gefahren/Risiken
Fracking ist mit großen Umweltauswirkungen wie Lärm, Flächenverbrauch und –Versiegelung, Eingriffen in die Natur und Landschaften, Auswirkungen auf die Biodiversität stofflichen Emissionen, eine mögliche Kontamination der Böden und hohem Wasserverbrauch verbunden. Das beim Fracking benutzte Wasser ist zudem nach der Bohrung mit Chemikalien und Schadstoffen.

Ein großes Risiko ist die Gefährdung des Grundwassers. Das Grundwasserfließsystem ist komplex und lokal verschieden. Durch das Fracking könnte dieses Grundwasserfließsystem verändert werden (laut Meiners & Denneborg (2012) durch Horizontalbohrungen und/oder durch die beim Fracking entstehenden Risse).
Ein (Schad-)Stoffeintrag unmittelbar an der Erdoberfläche ist beim Transport/Lagerung der Frackfluiden (Auslaufen und Versickern von Schadstoffen) oder der Entsorgung des Flowbacks möglich (bei Unfällen, Störfällen oder durch unsachgemäßen Umgang). Dabei kann das Oberflächengrundwasser verschmutzt werden.
In den USA wurden Forschungen zur Verschmutzung des Oberflächenwassers durchgeführt. Dort wurde einerseits Oberflächenwasser in der Nähe von Bohrplätzen und Abwasser von Fracking-Bohrungen nach der Reinigung durch Kläranlagen untersucht. Die Chloridkonzentration war im Abwasser in vielen Fällen erhöht. Chlorid gilt als wassergefährdender Stoff. Gleichzeitig zeigte das Gutachten, dass die Konzentration von Schwebstoffen mit zunehmender Anzahl von Bohrplätzen im Wassergebiet ansteigt. Dies liegt daran, dass das Niederschlagswasser vom Bohrplatz ins Oberflächenwasser fließt. Eine zu hohe Konzentration an Schwebstoffen kann zusätzlich das Wasser belasten. (vgl. SCIENCE).

Auch die Luftbelastung spielt eine Rolle. Das im Flowback enthaltene Methan kann zwar separiert werden und z.B. dem Gasnetz zugeführt werden, doch es besteht auch die Möglichkeit, dass Methan durch undichte Zementierung oder Pipelines an die Oberfläche oder ins Grundwasser gelangt (entzündbares Wasser). Methan ist 25-mal so wirksam wie CO2 und trägt mit rund 20 % zum anthropogenen Treibhauseffekt bei.

Auch bei den Bohrungen können (Schad-)Stoffe (Frack-Fluide, Reaktionsprodukte, Gase) direkt beim Fracking oder auch einige Zeit nach der Bohrung in die Umgebung gelangen, durch z.B. ungenügende Abdichtung des Bohrlochs oder durch eine (korrosionsbedingte) defekte Zementierung/Casing. Zusätzlich ist es möglich, dass Frackfluide oder Gas durch Gesteinsschichten, Risse und/oder über einen Grundwasserleiter an die Erdoberfläche, ins Wasser oder die umliegenden Gesteinsschichten gelangen. Sowohl das Trinkwasser als auch das Oberflächenwasser und das Grundwasser könnten davon betroffen sein. Außerdem sind einige Bestandteile der Frackfluide als wassergefährdend, kanzerogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch eingestuft (vgl. Meiners & Denneborg: S. C10- C11). Laut Gutachten weisen die in Deutschland untersuchten bereits eingesetzten Frackfluide „hohe bzw. mittlere bis hohe human- und ökotoxikologische Gefährdungspotenziale“ (Meiners & Denneborg: C48) auf.

Bei der Methode des Frackings gibt es viele Wissensdefizite, z.B. bei der Langzeitsicherheit der Zementation. Außerdem gibt es keine ausreichenden Informationsquellen/-angaben zu den eingesetzten Chemikalien und ihren Wirkungen auf die Umwelt und den Menschen. Der Umgang mit dem Flowback, bestehend aus den Frack-Fluiden, Formationswasser (in Gesteinsporen gehaltenes Wasser) und Chemikalien, bietet weitere Unsicherheiten. Nur ein geringer Teil des injizierten Frack-Fluids gelangt mit dem Flowback wieder nach oben (Rosenwinkel et al. 2012, zit. nach Meiners & Denneborg: C51). Die Bestandteile des Flowbacks könnten sich im Boden chemisch transformieren bzw. abbauen und neue eventuell toxische Produkte herstellen. Doch auch hier gibt es große Wissenslücken.
Zusätzlich bereitet die Entsorgung des Flowbacks Schwierigkeiten. Das Verpressen des Flowbacks in den Untergrund ist bis jetzt mit nicht absehbaren Risiken verbunden (z.B. durch Undichtigkeiten könnte das belastete Wasser den Boden und Oberflächengewässer kontaminieren). Das Einleiten in Oberflächengewässer und in die Kanalisation wird kritisch gesehen und kann wegen der hohen Schadstoffkonzentration nur nach aufwendiger Aufbereitung erfolgen. Aus dem gleichen Grund kann das Flowback nicht für landwirtschaftliche Bewässerung verwendet werden. Auch eine Wiederverwertung für weitere Fracks, da die Frack-Fluide nur standortspezifisch eingesetzt werden können, oder eine Entsorgung über Verdunstung ist nicht möglich.

Durch die große Flächeninanspruchnahme bei der Erdgasgewinnung steht diese in Nutzungskonkurrenz zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlungen, Natur und Erholungsgebieten (vgl. SRU 2013: S.33). Zudem kommt es durch den Flächenverbrauch, mögliche Schadstoffeinträge, Emissionen, Wasserentnahme, etc. zu Lebensraumverlusten und zu Biodiversitätsverlust.

Die genauen Gefahren/Risiken des Frackings sind durch das komplexe und regional stark variierende Gesteins- und Grundwassersystem bis heute nicht genau identifizierbar und müssten erst für jeden Bohrungsbereich und die umliegende Region analysiert werden. Doch auch Systemanalysen können nicht alle Gefahrenpotentiale ausschließen.

Clean-/Green-Fracking?
Eine Alternative zum Fracking mit umweltschädlichen Chemikalien soll das sogenannte Clean Fracking darstellen. Es gibt verschiedene Ansätze.
So z.B. die Entwicklung eines Frack-Fluids, das keine Umwelt- oder Wasserschäden verursacht. Dazu gibt es Versuche, in denen das 'Frack-Fluid' aus Wasser, Bauxit und Maisstärke besteht, so dass keine umweltschädlichen Chemikalien eingesetzt werden müssen. Das genutzte Wasser wird recycelt und für weitere Bohrungen benutzt (Nutzwasseraufbereitung). Die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit dieser Methode werden allerdings in Frage gestellt.
Weitere Ansätze sind das Wasserstimulations-Konzept (es werden mithilfe hohen Wasserdrucks Risse erzeugt. Die Risse bleiben ohne Stützmitteleinsatz offen. Dies ist allerdings nur in bestimmten Gebieten möglich) oder die Nutzung von geliertem Flüssiggas (
LPG), welches hauptsächlich aus Propan (C3H8) besteht. Durch einen hohen Gasdruck werden Risse gebildet und Propan löst sich mit dem dort vorhandenen Erdgas. Diese Methode ist allerdings umstritten, da Propan zu den leicht entzündlichen Gasen zählt.

Auch beim Clean Fracking bleiben viele Risikopotenziale bestehen. Zwar werden die mit den Chemikalien verbundenen Gefährdungspotenziale verhindert, doch mögliche tiefgreifende Veränderungen des Grundwasserfließsystems sind trotzdem möglich (z.B. durch aufsteigendes oder entnommenes Formationswasser und durch entstehende Austragspfade für Formationswasser und Gase). Ob Clean Fracking eine Alternative zu dem konventionellen Fracking darstellen kann, wird aus Wirtschaftlichkeits-, Umwelt- und Machbarkeitsgründen angezweifelt.

Andere Einsatzgebiete des Frackings
Fracking wird nicht nur zur Erdgasförderung eingesetzt, sondern auch bei der Wassergewinnung, bei der In-situ-Messung von Gebirgsspannungen und bei der Geothermie.
Bei diesen Einsatzgebieten wird als Frack-Fluid nur Wasser verwendet, so dass keine direkte Gefährdung des Grund-/Oberflächenwassers besteht.
Die Gebiete/Regionen, in denen Fracking zur Gewinnung von Erdgas genutzt werden soll, liegen größtenteils in den gleichen Regionen wie die Geothermie-Nutzung und stehen somit in Konkurrenz zu dieser. In diesem Konfliktfeld wird gefordert, dass man die Geothermie, die zu den Erneuerbaren Energien gezählt wird, der Erdgasförderung vorgezogen wird.

USA:
In über 34 Staaten wird inzwischen Fracking zur Erdgasförderung angewendet. Seit Anfang der 2000er Jahre wird in den USA verstärkt Erdgas mittels Fracking gefördert, so dass die USA heute der größte Anwender von Frackingzur Erdgasförderung sind. Weltweit werden die größten Schiefergasvorkommen in den USA (25%) und China (20%) vermutet (Vgl. SRU:S.12). Der Fracking-Boom in den USA hat die Vereinigten Staaten importunabhängiger gemacht und den Erdgaspreis durch das Überangebot von Erdgas gesenkt. Das niedrige Preisniveau wird aber wohl laut Prognosen nicht dauerhaft sein (vgl. SRU S.13). Derweil werden Auswirkungen auf die Umwelt durch das Fracking immer deutlicher (vgl. Fox 2010 / SCIENCE 2013)

Deutschland:
In Deutschland wird das Vorkommen von förderbarem Schiefererdgas auf 0,7 bis 2,3 Bill m3 geschätzt (vgl. BGR 2012). Dies würde etwa für eine Erdgasversorgung von 8 bis 27 Jahre reichen (vgl. SRU 2013: S.12). Zudem wird die Menge des tatsächlich förderbaren Erdgases noch durch die Bohrungsverbote in und in der Nähe von Wasserschutzgebieten, Nationalparke und Naturschutzgebieten vermindert. Eine tatsächliche Potentialabschätzung der Schiefergasförderung ist bis heute nicht möglich.

Trotzdem fordern Energieunternehmen und einige Politiker, dass man auch in Deutschland Fracking zur Erdgasförderung anwenden sollte. Erdgas ist für die Energieversorgung in Deutschland in dem Maße interessant, da sie Deutschland unabhängiger von Erdgasimporten machen könnte. Zudem sind Erdgaskraftwerke flexibel einsetzbar (gut für die dezentrale Energieversorgung) und bei der Energieversorgung durch Erdgas wird weniger CO2 ausgestoßen als bei einer Energieversorgung durch Kohle (Erdgas hat von den Fossilien Energieträgern die beste CO2-Bilanz). Dies ist für Schiefergas allerdings noch nicht bestätigt bzw. umstritten und technologieabhängig (vgl. SRU 2013: S.36). Man bezeichnet Erdgas als Brückentechnologie zur Energieversorgung mit erneuerbaren Energien.
Zur Erprobung der Anwendung von Fracking in Deutschland wurden bisher über 300 bekannte Fracks durchgeführt (Vgl. Meiners & Denneborg: S. A72). Eindeutige Zahlen sind nicht bekannt. Potenzielle Gebiete, wo teilweise schon Frackings durchgeführt werden/wurden bzw. Erdgas in Zukunft gefördert werden könnte, sind Norddeutschland, Teile Bayerns und Baden-Württembergs. Trotz der großen Gefährdungspotentiale ist Fracking in Deutschland nicht verboten, obwohl viele deutsche Bundesländer sich für ein Verbot aussprechen, verpasste die deutsche Bundesregierung 2013 die Chance durch eine Gesetzesänderung zu ein Moratorium zu veranlassen, bis die Risiken der Bohrungen genauer bekannt sind. Auch die geforderten strengeren Auflagen für Bohrungen - verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung – wurden nicht verabschiedet. Momentan ist es noch möglich, dass Erkundungsbohrungen und Frackingbohrungen auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden (geregelt nach dem überholungsbedürftigen Bergrecht). In Frankreich ist Fracking seit 2011 verboten.

Im Mai 2013 kündigte EU-Energiekommissar Günther Oettinger an, dass er auf EU-Ebene eine Regelung für das Fracking anstrebe. Dabei fordert Oettinger eine Risiko-Chancen-Abwägung und somit auch, dass man Probebohrungen in Deutschland durchführe, um Erfahrungen und Informationen über die Umweltauswirkungen und Kosten zu erhalten. Oettinger meint, dass Deutschland das Potenzial der Erdgasförderung nicht ignorieren solle. Umweltorganisationen dagegen kritisieren nicht nur die unabsehbaren und nur schwer einschätzbaren Risiken, sondern das die Konzentration auf Fracking auch eine Konkurrenz zu den Erneuerbaren Energien und einen Rückschritt für den Ausbau der Energiewende bedeuten würde. Auch Klimaschutz und Effizienzmaßnahmen könnten durch sinkende Preise für fossile Energieträger (u.a. Kohle) gebremst werden (hervorgerufen durch die Schiefergasförderung). Da in Deutschland nur geringe förderbare Erdgasvorkommen vorhanden und die Förderkosten höher als in Amerika sind, wird zudem der Einfluss der Schiefergasproduktion auf die Erdgaspreise oder eine Versorgungssicherheit angezweifelt. Der SRU (2013) ist der Auffassung, dass die Gewinnung von Schiefergas aus energiepolitischen Grünen nicht förderungswürdig ist (leistet keinen Beitrag zur Energiewende). Außerdem ist es zu kurz gedacht, wenn man auf geringere Energiepreise und eine Stärkung der Wirtschaft durch Fracking hofft. Wenn man die Zerstörung der Natur und die Umweltschäden in die Bilanz des Frackings mit einrechnen würde, lägen die Kosten für Fracking (auch für nachfolgende Generationen) um ein Vielfaches höher. Auch wenn Fracking nach ausreichender Forschung (z.B. analysieren der Standorte, Schließung der gravierenden Wissenslücken) eingesetzt werden kann, sollte und wird wahrscheinlich auch die Energiewende soweit fortgeschritten sein, dass Deutschland für seine Energieversorgung die Brückentechnologie und das gewonnene Erdgas kaum noch benötigen wird (Prognosen besagen, dass der Erdgasbedarf Deutschlands sich stark verringern wird; vgl. SRU 2013). Die Erdgasförderung durch Fracking ist somit nicht nachhaltig, da der potentielle Nutzen nicht die Risiken aufwiegt.

Siehe auch: Erdgas.

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste staatliche Programm zur Markteinführung erneuerbarer Energien.

Seit April 2000 fördert die Bundesregierung den Ausbau und die Entwicklung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG). Durch das
EEG sollte eine CO2-neutrale Energieerzeugung gewährleistet und die Abhängigkeit von Rohstoff-Importen verringert werden.

Die Ziele des EEGs sind u.a. einen marktwirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen und durch eine Planungs- und Investitionssicherheit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu liefern, da die erneuerbaren Energien ohne Förderung gegenüber konventioneller Energieerzeugung noch nicht wirtschaftlich sind.

Dies liegt an mehreren Gründen:

  • Fossile Energien werden bis heute subventioniert. Die geschätzten Energiesubventionen laut IEA von fossilen Energieträgern beliefen sich weltweit 2010 auf 409 Mrd. Us-D für fossile und 66 Mrd-UsD für erneuerbare Energien. (vgl. Belschner &  Westphal 2012; IEA 2011)
  • Die Kosten durch Umweltverschmutzung, hervorgerufen durch konventionelle Energien, werden nicht berücksichtigt.
  • Entwicklungsbedarf bei Wirkungsgrad und Speicherung der erneuerbaren Energien

Die wichtigsten Bausteine des EEGs:

  • Feste Vergütung (über einen Zeitraum von 20 Jahren) für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien an private und gewerbliche Stromerzeuger. Dieser Vergütungssatz ist abhängig von Technologie, Standort und Jahr. Jährlich sinkt die Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz, so dass sich eine frühe Inbetriebnahme von erneuerbaren Energien auszahlt (Vergütungsregelung).
    Die einzelnen Vergütungssätze (
    EEG-Novelle 2012) kann man hier nachlesen.
  • Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden sofort ans Stromnetz angeschlossen und die Abnahme des Stroms ist garantiert (Abnahmeregelung).

Dies wird vor allem durch die
EEG-Umlage finanziert. Die Berechnung der
EEG-Umlage ist (seit 2010) wie folgt geregelt: „Die erwartete Differenz zwischen den Verkaufserlösen an der Strombörse und den Kosten für die Vergütungszahlungen an die
EEG-Anlagenbetreiber sowie der Vermarktung des EEG-Stroms werden über die EEG-Umlage anteilig auf den gesamten EEG-pflichtigen Stromnetzverbrauch umgelegt. Mögliche Über- beziehungsweise Unterdeckungen des EEG-Kontos aufgrund einer von der Prognose abweichenden Marktentwicklung sind dann im jeweiligen Folgejahr auszugleichen.“ (BMU 2012, S. 42).

Gesetzesnovellen in den letzten Jahren sollten die Förderung den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. So hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 ein Photovoltaik - Vorschaltgesetz zum
EEG verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Seit 2009 wird die Vergütung an den Solaranlagenausbaus abhängig gemacht. Dabei gilt, dass die Vergütung sinkt, je mehr Anlagen ans Stromnetz gehen.
Durch die Energiewende angeregt ist seit Anfang 2012 die „Novelle des erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ in Kraft getreten, die u.a. eine „Flexibilitätsprämie und eine optionale Marktprämie beinhaltet, die einen bedarfs- und marktorientierten Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anreizen soll“ (BMU 2012, S. 9). Doch die Novelle wird als „Ergebnis heftiger Lobby-Kämpfe“ (Werner Eckert 2012) kritisiert. Zum Beispiel wird die höhere Vergütung der Offshore-Anlagen (Windenergie im Meer) negativ bewertet, da diese größtenteils nur von großen Energiekonzernen finanziert und gebaut werden können und die hohe Vergütung die
EEG-Umlage vermutlich weiter steigen lassen wird. Dagegen sind z.B. die Vergütungen der Onshore-Anlagen (Windenergie an Land) geringer.
Auch in Zukunft wird das
EEG Erneuerungen und Veränderungen erfahren.

Kritik:

Häufig werden das EEG und der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Strompreissteigerungen verantwortlich gemacht. Doch gerade die erneuerbaren Energien sind in den letzten Jahren für eher sinkende Großhandelspreise an der Leipziger Strom-Börse verantwortlich (aber auch das Überangebot an kohlebasierter Grundlast und der niedrige CO2-Preis sind dafür mitverantwortlich). Diese sinkenden Preise führen aber dazu, dass die EEG-Umlage steigt (Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Erlös und der garantierten Einspeisevergütung wird größer). Von den niedrigen Börsenstrompreisen profitieren in erster Linie die Stromeinkäufer und Großabnehmer, die den Strom direkt an der Börse kaufen. Da aber gerade energieintensive Unternehmen von den Netzentgelten und der EEG-Umlage befreit sind, muss der private Stromverbraucher überproportional die Last der wegen der geringeren Börsenpreise steigenden EEG-Umlage tragen (die EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh. 2004 betrug die Umlage nur 0,35 ct/kWh, 2010 2,047 ct/kWh und 2012 3,592 ct/kWh).

Energieintensive Unternehmen profitieren somit doppelt, da sie preiswerten Strom einkaufen können und gleichzeitig von der
EEG-Umlage und Netzentgelten befreit werden, während die BürgerInnen einerseits eine höhere
EEG-Umlage bezahlen und die eigentlich niedrigeren Stromeinkaufspreise nicht ausreichend an sie weitergereicht werden, oder anders formuliert: der Kleinverbraucher subventioniert die Strom-Großverbraucher.

Die Strompreissteigerung der letzten Jahre muss aber auch den gestiegenen Brennstoffpreisen der fossilen Energieträger (z.B. bei Öl und Gas) und politischen Beschlüssen angelastet werden. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Umlage indirekt durch folgende Beschlüsse erhöht: Zu einem werden nun Unternehmen schon ab einem Verbrauch von 1 Gigawattstunde/Jahr (anstatt 10 Gigawattstunden) als energieintensive Unternehmen von der Umlage befreit und zum anderen hätten schon in den letzten Jahren die Umlagen erhöht werden müssen. Die
EEG-Umlage war für die Jahre 2010 - 2012 zu niedrig kalkuliert. Doch die Kanzlerin hatte im Wahlkampf 2009 eine stabile Umlage versprochen. Diese Unterdeckung muss nun durch eine besonders starke Erhöhung der Umlage ausgeglichen werden. Da die Preisgarantien jährlich sinken (siehe Vergütungsregelung) sagen Prognosen allerdings voraus, dass die Umlage nur bis etwa 2020 weiter ansteigt.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass (unflexible) Grundlastwerke (z.B. Atomkraftwerke) das schwankende Stromangebot der Erneuerbaren Energien nicht ausgleichen können, so dass die Erneuerbaren-Energien-Anlagen (z.B. Windkraft) gerade dann teilweise vom Netz genommen werden müssen, wenn besonders viel erneuerbare Energie erzeugt werden könnte (ein Überangebot an eingespeister Energie würde zu einem instabilen Stromnetz führen). Im
EEG ist allerdings eine Entschädigungszahlungen an die Betreiber dieser Anlagen für die so entstehenden Verluste geregelt und diese Kosten fließen auch in die
EEG-Umlage mit ein. Dies bedeutet, dass der Verbraucher teilweise durch die
EEG-Umlage Atomstrom finanziert. Auch über die Steuern bezahlen die BürgerInnen die Atomsubventionen der Bundesregierung (in Höhe von 127 Mrd. Euro oder 2,6 ct/kWh) (vgl. Wurzbacher 2013).

Ein weiterer Kritikpunkt am
EEG ist, dass trotz der Förderung der Solarenergie deutsche Solaranlagen-Hersteller nicht profitieren konnten. Das
EEG unterstützt nur die Betreiber der erneuerbaren-Energien-Anlagen, die wiederum die Hardware vor allem von billigeren chinesischen Solar-Herstellern beziehen.

Bei der
EEG Förderung steht unter anderem die Förderung von Bioenergie und Biogasanlagen in der Kritik. Durch diese Förderung ist es für Landwirte profitabler geworden z.B.
Mais für die energetische Biomassennutzung auf ihren Anbauflächen anzubauen, anstatt Nahrungsmittel oder Tierfutter zu produzieren.  Daher muss
Mais für Tierfutter inzwischen importiert werden, z.B. aus den Tropen, wo der Regenwald für diesen Anbau abgeholzt wird, oder aus Ländern mit geringeren Umweltstandards als in Deutschland. So sorgte Anfang 2013 der Import von mit Schimmelpilzen belasteten
Mais aus Serbien, der hier zu Tierfutter weiterverarbeitet wurde, für Aufsehen, während die Bauern vor Ort
Mais zur Energiegewinnung anbauten. Die hohen Pachtpreise, die durch den wachsenden Wettbewerb um Ackerflächen entstehen, sorgen für einen teuren, sich für die Bauern nicht mehr lohnenden Getreide-Anbau. Des Weiteren gefährden die vielen
Mais-Monokulturen die Biodiversität und sind auch für steigende Lebensmittelpreise mitverantwortlich. Umweltschutzorganisationen fordern daher eine Änderung in der Biogasförderung, so soll z.B. die Biogaserzeugung vor allem aus Reststoffen (Gülle, Schnittgut) gewonnen werden und ein Biomassen-Anbau für die energetische Nutzung soll auf Mischkulturen beruhen. In der
EEG Novelle 2012 wurde teilweise schon auf diese Forderungen eingegangen. Es gibt nun zwei Rohstoffvergütungsklassen (nachwachsenden Rohstoffe sowie ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial)). Weiterhin wurden bei der Grundvergütung eine Wärmenutzungverpflichtung eingeschlossen und die Begrenzung des Einsatzes von
Mais und Getreidekorn geregelt. Inwieweit diese Regelungen die Probleme der Bioenergie lösen, bleibt abzuwarten.

Das
EEG ist in vielen Punkten inkonsequent und ineffektiv. So müssen z.B. Sonderregelungen für die Wirtschaft, durch die nicht der Wirtschaftsstandort Deutschland erhalten wird, sondern die Unternehmen auf Kosten der privaten Stromkunden profitieren, abgeschafft werden. Trotzdem ist das
EEG ist für die benötigte Energiewende unerlässlich. Deshalb muss das
EEG verbessert und gestärkt werden.

Trotz der Kritikpunkt weist das
EEG auch einige wichtige Erfolge auf:

  • Steigender Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch (setzt sich aus den Energieprodukten, die in Industrie, Verkehr, Haushalten, im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft sowie in der Energiewirtschaft benötigt werden, zusammen). Im Jahr 2011 betrug der Anteil 11,3%.
  • Durch
    EEG geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesparte CO2 Emissionen betrugen im Jahr 2008 53 Millionen Tonnen (Vgl. BMU 2009)
  • Technologieentwicklung in Deutschland (z.B. höherer Wirkungsgrad der Erneuerbaren-Energein-Anlagen und deutsche Windenergiehersteller mit weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen)
  • Förderung eines wichtigen Wirtschaftsfaktors in Deutschland (über 382.000 Arbeitsplätze in der Branche der erneuerbaren Energien) (vgl. BMU 2012)
  • Vermeidung von Umweltschäden
  • Vermeidung von Energieimporten

siehe auch: Bioenergie, Regenerative Energiequellen, dezentrale Energieversorgung, Photovoltaik, Windenergie, Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermische Energie

Lit.

  • Aachener Stiftung Kathy Beys (2012): Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). [Stand: 23.10.2012].
  • Belschner, Tobias und Westphal, Kirsten (2012): Weltweite Energiesubventionen auf dem Prüfstand. - In: ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN, 62. Jg. , Heft 3, S. 51-58. [Stand: 23.10.2012]
  • BMU (2009): BMU-Stellungnahme zur erneuten RWI-Kritik am EEG: Altbekannt und längst widerlegt. [Stand: 31.01.2012]
  • BMU (2012): Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und Internationale Entwicklung. S.42-43. [Stand: 31.01.2013]
  • Bundesverband WindEnergie e.V. (2012): Vergütung der Windenergie an Land. [Stand: 31.01.2013]
  • IEA (2011): IEA analysis of fossil-fuel subsidies. [Stand: 23.10.2012]
  • IWR (2013): Strompreise für Verbraucher steigen - Börsen-Strompreise sinken auf Rekordtiefs. [Stand: 18.03.2013].
  • Eckert, Werner (2012): Argumente werden oft ausgeblendet. [Stand: 23.10.2012]
  • Übertragungsnetzbetreiber (2012): EEG-Umlage 2013. [Stand:30.10.2012]
  • Wurzbacher, Karin (2012): EEG-Umlage: Preistreiber oder Zukunftsinvestition?. [Stand: 18.03.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Energiepass

Der E. gibt in Form standardisierter Kennzahlen an, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses bzw. einer Wohnung ist.

Sinn des E. ist es, bei Hauskauf bzw. Vermietung die zukünftigen Energiekosten (Nebenkosten/Warmmiete) transparent zu machen: Häuser bzw. Wohnungen mit schlechtem Heizungs-System und spärlicher Wärmedämmung lassen sich für weniger Geld verkaufen bzw. vermieten als energiesparende Häuser. Dadurch soll der E. energiesparende Investitionen fördern.

Der E. wurde vor etlichen Jahren erstmals in der Schweiz eingeführt. In Deutschland gibt es den E. in Berlin und Hamburg; in NRW wird er im Rahmen der Förderung ökologischer Aspekte im sozialen Wohnungsbau eingeführt.

Seine eigentliche Wirkung kann der E. aber erst dann erzielen, wenn es obligatorisch wird, bei Kauf oder Vermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung einen E. vorzulegen.

Autor: KATALYSE Institut

Elektrosensible

Als Elektrosensible werden Menschen bezeichnet, die körperliche Beschwerden auf das Vorhandensein von elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern (EMF) zurückführen.

Hierbei kann es sich um vielfältige ineinander übergehende Beschwerdebilder handeln, welche unter dem Begriff der Elektrosensibilität zusammengefasst sind.
Als konkrete Beschwerden werden regelmäßige Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen etc. benannt, aber auch diffuse Beschreibungen, die nicht näher spezifiziert werden können, aber die eine subjektive innere Logik erkennen lassen.
Für diese Definition spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen genaue und denkbare Wirkmecha-nismen beschreiben oder naturwissenschaftlich „falsche“ Zusammenhänge konstruieren.

Autor: KATALYSE Institut

Ökostromlabels

Ökostromlabels helfen bei der Wahl des Ökostromanbieters

Weil die Nachfrage nach Ökostrom in den letzten Jahren stark gestiegen ist, haben sehr viele Stromanbieter Ökostromtarife in ihr Angebotssortiment aufgenommen. Dabei fällt die Wahl eines guten Ökostromtarifs relativ schwer, weil es eine Vielzahl von Zertifikaten und Labels gibt, die statt Orientierung für Verwirrung sorgen.

Schon bei der Auswahl von einem geeigneten Stromanbieter können Probleme auftreten, da sich die Tarife unter den verschiedenen Stromanbietern unterscheiden. Dass die Wahl eines geeigneten Ökostromtarifs noch schwerer fällt, ist klar.

Die Zertifizierung von Ökostromtarifen

Oft unterscheiden sich die Bezeichnungen für Ökostrom von Stromanbieter zu Stromanbieter. Manchmal heißt er Grünstrom oder Naturstrom, manchmal Ökostrom oder sauberer Strom. Der Grund dafür liegt darin, dass der Begriff Ökostrom in Deutschland gesetzlich nicht definiert ist, was den Stromanbietern die Möglichkeit offen lässt, ihren Ökostrom mit dem Namen zu bewerben, den sie für richtig halten. Ökostromlabels sollen dieses Wirrwarr auflösen aber auch nicht jedes Label hat den selben Aussagewert und deshalb sollte man wissen, welches Label für echten Ökostrom mit zusätzlichem Umweltnutzen steht. Zusätzlicher Umweltnutzen bedeutet in dem Fall, dass der Stromanbieter den Ausbau erneuerbarer Energien finanziell fördern muss und das kann nicht mit jedem Label garantiert werden.

Auf die Qualität des Labels achten

Qualitative Labels heben sich von ihrer Konkurrenz ab, weil sie einen zusätzlichen Umweltnutzen bringen: mit dem Verkauf des hergestellten Ökostroms werden neue Ökostromprojekte finanziert.

Durch die Investition in neue Ökostromprojekte kann der Anteil konventioneller Energien auf dem Strommarkt reduziert werden. Damit verdrängt der Ökostrom konventionelle Stromanbieter automatisch. Stattdessen entsetehen neue Wind- und Wasserkraftwerke oder Solarkraftanlagen.

Besonders strenge Kriterien und damit eine hohe Aussagekraft haben insbesondere das OK-Power Label, das Grüner Strom Label und die Zertifizierungen vom TÜV.

Das sind die wichtigsten Labels auf dem Markt

Das OK-Power Label wird an Stromanbieter vom EnergieVision e. V. vergeben. Der Verein wird von der Verbraucherzentrale NRS, dem WWF Deutschland, dem Ökoinstitut und zahlreichen anderen gemeinnützigen Organisationen getragen. Jeder zertifizierte Ökostromtarif muss aus erneuerbaren Quellen stammen und die Stromanbieter verpflichten sich dazu einen Teil des Gewinns in neue Ökostromprojekte zu investieren. Die Anlagen zur Ökostromgewinnung müssen außerdem auch ökologische Standards erfüllen, damit es das Label gibt.

Das Grüner Strom Label wird von Grüner Strom Label e. V. vergeben und vom BUND und NABU sowie anderen gemeinnützigen Organisationen getragen.

Um die Zertifizierung zu erhalten, muss der Stromanbieter beweisen, dass der Ökostrom auch wirklich aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird. Außerdem muss die Anlage zur Stromgewinnung wie beim OK-Power Label ökologische Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Das Label gibt es, wenn der Strom nachweislich aus erneuerbaren Quellen oder Anlagen gewonnen wird, die die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Der Förderbeitrag, der aus dem Stromverkauf gewonnen wird, muss in neue Ökostromprojekte fließen. Dass das Geld investiert wird, muss der Stromanbieter ebenfalls beweisen.

Zertifikate vom TÜV Nord / TÜV Süd / TÜV Rheinland

Vergabestellen für Ökostromzertifikate sind auch der TÜV Nord, der TÜV Süd und der TÜV Rheinland. Jedes Label bringt unterschiedliche Kriterien mit sich. Die Gemeinsamkeit: bei jedem Zertifikat muss der Ökostrom nachweislich aus regenerativen Quellen stammen und ein bestimmter Beitrag muss in den Ausbau erneuerbarer Energien Projekte fließen.

Das Besondere an den TÜV Labels: mit ihnen verpflichtet sich der zertifizierte Stromanbieter, dass der gewonnene Strom nicht aus Anlagen stammen darf, die älter als 6 und 12 Jahre alt sind. Dies soll die Modernisierung der Kraftwerke fördern, um die Effizienz bei der Ökostromherstellung zu gewährleisten.

Diese TÜV Zertifikate stehen für echten Ökostrom mit Zusatznutzen für die Umwelt:

  • TÜV Süd: „EE01“ und „EE02“
  • TÜV Nord: „geprüfter Ökostrom durch TÜV Nord CERT“
  • TÜV Rheinland: „100 % erneuerbare Energie“

 

Es werden nur Ökostromprodukte zertifiziert, keine Stromanbieter

Mit den oben aufgeführten Ökostromlabels und –zertifikaten werden keine Stromanbieter zertifiziert, sondern ausschließlich deren Ökostromprodukte, die separat hergestellt werden. Das bedeutet, dass auch ein Stromanbieter, der in erster Linie den Strom aus fossilen Brennstoffen gewinnt, ebenfalls ein gesondertes Produkt zertifizieren lassen kann. Zwar wird in dem Fall in den Ausbau erneuerbarer Energien Projekte investiert, jedoch werden weiterhin fossile Brennstoffe für die Hauptproduktion verwendet, weshalb der Umweltnutzen im Endeffekt doch nicht so groß ist. RWE und Vattenfall beispielsweise haben Ökostromzertifikate, auch wenn über 90 % des Stroms aus Kohle gewonnen wird.

Der größte Umweltnutzen entsteht, wenn der Strom von einem richtigen Ökostromanbieter bezogen wird. Es gibt in Deutschland neben den unzähligen kleinen, meist regional begrenzten Ökostromanbietern, vier Große:

  • Lichtblick
  • Naturstrom
  • Greenpeace Energy
  • EWS Schönau

Um sich von der Atom- und Kohleindustrie abzugrenzen, verzichten die Ökostromanbieter auf jegliche Zertifizierungen, die sie mit den entsprechenden Industrien in Verbindung bringen könnten.

Die Forderung eines einheitlichen Labels

Das OK-Power Label und das Grüner Strom Label genießen sowohl beim Verbraucherschutz als auch bei den Endkunden ein großes Vertrauen. Neben den beiden seriösen Labels, gibt es aber nach wie vor sehr viele andere Labels, die keine Aussagekraft besitzen und die Kunden hinter das Licht führen. Verbraucherzentralen setzen sich daher für eine einheitliche gesetzliche Definition von Ökostrom ein und wollen außerdem ein einheitliches Label schaffen, das endlich Licht ins Dunkle bringt. Labels ohne Aussagekraft würden demnach verboten werden.

Bis es soweit ist, bleibt nichts anderes übrig außer die Augen offen zu halten und sich vor einem Wechsel zu Ökostrom ordentlich zu informieren.

Weitere Informationen zu den Labels und zum Thema Ökostrom gibt es unter: http://energieinitiative.org/stromanbieter-wechseln/

Autor: Manfred Strecker (energieinitiative.org)

Blockheizkraftwerk

Ein B. (BHKW) ist ein mit Hilfe eines Verbrennungsmotors betriebenes Kleinkraftwerk, bei dem sowohl die erzeugte elektrische Energie als auch die thermische Energie genutzt werden.

B. sorgen bei Einspeisung in ein Verbundnetz bei massenhaftem Einsatz für eine Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Strom. Die Abwärme des Motorblocks wird über einen Wärmetauscher zur Erwärmung von Heizwasser genutzt. Die im Abgas enthaltene Energie kann zur Dampferzeugung (Prozesswärme) genutzt und/oder mit Hilfe eines Wärmetauschers zur Erwärmung von Brauchwasser genutzt werden.

Neuere Technologien wie die Brennstoffzelle oder der Stirlingmotor erweitern die bestehenden B.-Technologien. Stromerzeugungsanlagen können an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden, soweit es sich um regenerative Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse) oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt.

Andere Erzeugungsanlagen wie Notstromdieselmotoren dürfen nur ohne Netzkopplung betrieben werden. Kleine B.-Anlagen haben eine elektrische Leistung von ca. 3 (5,5) kWel bis ca. 50 kWel und eine thermische Leistung von 8 (12,5) kW bis ca. 150 kW. Eine kleine B.-Anlage (5 kWel/12 KWth) produziert bei einer Nutzung von etwa 6.000 Stunden, jährlich rund 30.000 kWh Strom und 72.000 kWh Wärme.

Die spezifischen Kosten von kleinen B.-Anlagen (je nach Größe, Installationsauf-wand, Anbindungskosten) liegen zwischen 1.500 € und 2.500 € pro kWel.
Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde am 19.03.2002 verabschiedet und am 22.03.2002 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 19, S. 1092 - 1096) veröffentlicht. Es ist zum 01.04.2002 in Kraft getreten.

Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung ein nach den anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs von Bedeutung sind, enthalten. Für serienmäßig hergestellte kleine B.-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW können aber anstelle eines Gutachtens geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.

Der ökologische Vorteil eines B. gegenüber einem zentralen Großkraftwerk ist, dass die Abwärme in vollem Umfang genutzt werden kann, da die Wärme an dem Ort erzeugt wird, an dem sie auch gebraucht wird. Dadurch entfällt das Problem des Wärmetrans-ports, das bei zentralen Großkraftwerken bei Kraft-Wärme-Kopplung besteht. Als Kraftstoffe kommen vorwiegend Heizöl, Pflanzenöl, Biodiesel (für einen Dieselmotor) oder Erdgas, Biogas (für einen Ottomotor oder Zündstrahlmotor) zum Einsatz.

B. arbeiten durch die Kraft-Wärme-Kopplung mit Wirkungsgraden von bis zu 85 Prozent, abhängig von der Auslastung. Die Energiewirtschaft versucht den breiten Einsatz von B. zu verhindert, da sie ihre Monopolstellung und die Auslastung der Großkraftwer-ke gefährdet sehen.

Die mechanische Energie wird anschließend über einen Generator in Strom umgewandelt und die Motorwärme zur Raumheizung und Brauchwassererwärmung genutzt (Nahwärme, Fernwärme). B. finden heute Verwendung zur Stromerzeugung und Beheizung größerer Gebäude und Wohnblocks. B. haben einen sehr hohen Wirkungsgrad, sie nutzen 85 Prozent der eingesetzten Primärenergie (Energie), 30-35 Prozent als Strom und 50-55 Prozent als Wärme.

Die Wirtschaftlichkeit von B. hängt in erster Linie von den Einspeisevergütungen für den in das Netz eingespeisten Strom bzw. den Nutzungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom ab. B. leisten einen wichtigen Beitrag zur rationellen Energieversorgung in dezentralen Energieversorgungskonzepten. Die Schadstoffemissionen von B. liegen bei Schwefeldioxid und Stäuben günstig.

Stickoxide und Kohlenmonoxid fallen, wie auch bei Autos, in großen Mengen an und müssen mit einem Abgas-Katalysator nachbehandelt werden. In einer typischen Gasmotorenanlage werden mit Katalysator Abgaswerte von 250 mg NOx/m3 Abgas und 100 mg CO/m3Abgas eingehalten. Bei der Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit ist zu beachten, daß B. die Edelenergie Strom erzeugen, die sonst in Kraftwerken mit schlechtem Wirkungsgrad und hoher Umweltbelastung hergestellt wird.
Emissionen im Vergleich: Kraftwerk, Heizung

Autor: KATALYSE Institut

BHKW

Abkürzung für
Blockheizkraftwerk; siehe auch Stichwort

Autor: KATALYSE Institut

Absorber

Der Absorber ist ein Bestandteil in einem Solarkollektor. Es handelt sich um ein Blech, welches mit einer schwarzen Spezialbeschichtung versehen ist, es wird auch allgemein als Wärmetauscher bezeichnet.

Der Absorber nimmt die einfallende Solarstrahlung auf und gibt sie als thermische Energie an den Solarkreislauf ab. Um den Übergang der aufgenommenen Energie mit geringen Verlusten an den Solarkreislauf zu ermöglichen, sind Rohrleitungen mit einem Wärmeträgermedium eingearbeitet, die an den Vor- und Rücklauf des Solarkreislaufes angeschlossen sind.

Der Begriff Absorber bezeichnet auch Materialien (Blei, Beton etc.), die ionisierende Strahlung absorbieren.

Autor: KATALYSE Institut

100.000-Dächer-Programm

Das 100.000-Dächer-Programm ist ein Bundesförderprogramm, welches zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen bietet. Es wurde bereits Anfang 1999 von der rot-grünen Regierung mit dem Ziel eingeführt, 100.000 Solarstromanlagen bis zum Jahr 2004 zu fördern. Die mit der Durchführung des Programms betraute Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt diese zinsverbilligten Kredite für Solarstromanlagen an private wie gewerbliche Antragsteller.

Im August 2001 erreichet das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm der Bundesregierung einen neuen Antragsrekord. Die 100 Megawatt-Grenze wurde überschritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat zum 01.01.1999 das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm gestartet und die Bedingungen zum 24.05.2000 überarbeitet. Demnach werden Solarstrom-Anlagen, ab einer Leistung von 1kWpeak, mit einem zinsverbilligtem Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Hausbank.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt seit dem 01.04.2000 - Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz,
EEG - 0,99 DM je Kilowattstunde Solarstrom. Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Dies gilt auch für Anlagen, die vor dem 01.04.2000 errichtet wurden. Die Vergütung für Neuanlagen, die ab dem 01.01.2002 errichtet werden, sinkt um 5 %/kWh pro Jahr.

Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm (HTDP) der Bundesregierung hat im September die 100-Megawatt-Grenze an geförderten Solaranlagen überschritten. Gleichzeitig verzeichnete die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen neuen Antragsrekord für das laufende Jahr: Im August gingen 2.166 Anträge auf einen Kredit aus dem HTDP ein. Noch Anfang 2001 hatte die Antragszahl bei rund 600 pro Monat gelegen. Diese Zahlen gab die KfW in Frankfurt/Main bekannt.

Bislang genehmigte die KfW in diesem Jahr etwa 50 Megawatt Solarstromanlagen. Die in 2001 vorgesehenen Finanzmittel über 65 Megawatt (MW) dürften damit vor Jahresende ausgeschöpft werden.

Ab 2002 verringern sich die Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem zweiten Förderprogramm der Bundesregierung für Photovoltaik. Anlagenbetreibern, die erst in 2002 ans Netz gehen, müssen die Energieversorger dann nur noch 94 Pfennig pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom statt wie bislang 99 Pfennig bezahlen. Die Einspeisevergütung kann nach wie vor mit Darlehen aus dem HTDP kombiniert werden.

Die Kreditsatz im HTDP liegt bei einem effektiven Jahreszins von 1,91%. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler und mittelständische Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte. Sie erhalten bis zu 12.825 Mark Darlehen pro Kilowattpeak Solarstrom. Werden andere öffentliche Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt, vermindert sich der Finanzierungsanteil des Darlehens um diesen Betrag.
Private wie gewerbliche Antragsteller für Anlagen bis zu einer Leistung von 5 KWp (KWp = Kilowatt Peak, ist die höchste Nennleistung, die diese Anlage nach Herstellerangabe erreichen kann) werden einen Förderkredit über 100 Prozent der Investitionssumme bekommen.

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp. Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie der Planungskosten. Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Wird zum Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem
EEG liegt, so werden auch dort keine Darlehen für Maßnahmen gewährt.

Autor: KATALYSE Institut

Deponiegas

Durch mikrobiellen Abbau von organischen Abfällen in Deponien entsteht D.

Pro t Hausmüll entstehen ca. 150-250 m3 D.. Dieses entweicht aus der Deponie und gelangt in die Luft oder in den angrenzenden Boden. D. besteht zu bis zu 55% aus Methan (CH4) und bis zu 45% aus Kohlendioxid (CO2) (Prozentangaben bezogen auf das Volumen). Wegen des hohen Methangehaltes ist D. brennbar und kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden. Der Heizwert von 2,5 m3 D. entspricht hierbei ca. dem von 1 l Heizöl.

Werden stillgelegte Deponien bebaut, so kann durch Ansammeln von D. in Gruben, Kellern o.ä. Luft-Sauerstoff soweit verdrängt werden, daß Erstickungsgefahr besteht. Auch Pflanzen können durch D. geschädigt werden. D. enthält außerdem noch ca. 2% Geruchs- und Spurenstoffe (Halogenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Quecksilber etc.). Diese Stoffe können zu Korrosion in Aufbereitungsanlagen und Motoren führen.

Die exakte Zusammensetzung des Gases und dessen Gefährlichkeit ist abhängig von der Art der zu deponierenden Abfälle. Durch technisch aufwendige Einrichtungen kann das Gas weitestgehend aufgefangen werden. Je nach Zusammensetzung ist es verwertbar oder muß beseitigt werden, wobei die Behandlung geruchlos erfolgen sollte. Bei einer Verbrennung können Schadstoffe freigesetzt bzw. gebildet werden. Besonders hervorzuheben sind hier Dioxine und

Furane,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und höhere Kohlenwasserstoffe.

Um die Entstehung dieser gefährlichen Stoffe zu vermeiden, sind Verbrennungstemperaturen von mindestens 1.200 Grad C erforderlich.
Die D.-Behandlung erfolgte 1991 im alten Bundesgebiet zu 18% in Verbrennungsmotoren, zu 6% in Feuerungen, zu 39% durch Abfackeln, und in 37% der Deponien erfolgt keine Gaserfassung.

 

Siehe: Einspeisevergütung, Abfälle

 

Autor: KATALYSE Institut

Atomtransporte

siehe Brennstoffkreislauf

 

Autor: KATALYSE Institut

Atommüll

Sämtliche radioaktive und radioaktiv verstrahlte Materialien, die bei der Nutzung von Radioaktivität durch den Menschen anfallen und keine weitere Verwendung finden, werden Atommüll genannt.

 

Zu den radioaktiven Abfällen zählen u.a. neben kontaminierter Arbeitskleidung (Kontamination) auch abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken. Überall, wo mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, entsteht Atommüll: Forschung, Industrie (Lebensmittelbestrahlung, Leuchtfarben), Medizin (Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Atomwaffenproduktion, vor allem aber auch im Kernkraftwerksbereich (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung und Brennstoffkreislauf).
Der flüssige, gasförmige oder feste Atommüll wird in Wiederaufbereitungsanlagen für die Endlagerung in Zement verfestigt.
Je nach Aktivität unterscheidet man zwischen schwachaktiven Atommüll (Aktivität kleiner als 0,1 Curie/m3), mittelaktiven Atommüll (0,1-1.000 Curie/m3) und hochaktiven Atommüll (über 1.000 Curie/m3).
Dieser Atommüll muss so gelagert werden, dass keine radioaktiven Substanzen in die Umwelt gelangen und somit keine radioaktive Strahlung Menschen und die biotische Umwelt erreicht.
Das eigentliche Problem stellt dabei der hochaktive Atommüll dar, der fast ausschließlich aus dem Kernkraftwerksbereich stammt. Darunter fallen abgebrannte Brennelemente, die direkt endgelagert werden sollen, und Atommüll aus den Wiederaufbereitungsanlagen (Brennstoff-kreislauf).

Die Wiederaufarbeitung vermindert durch die Plutoniumabtrennung die Aktivität des Atom-mülls lediglich um den Faktor 2-5 unter Beibehaltung der Plutoniumaktivität und führt zudem zu hohen radioaktiven Belastungen beim Betrieb. Dabei fällt nicht nur hochgiftiges, waffentaugliches Plutonium, sondern auch radioaktive Abgase, Flüssigkeiten und Abfälle an, die trotz Reinigungsmaßnahmen, noch radioaktive Bestandteile enthalten. Diese werden meist in Glasblöcke eingeschmolzen (Verglast). Nach der Aufbereitung sind 1 – 10 Prozent des Materiales wiederverwendbar, während 90 – 99 Prozent als hoch radioaktiver Abfall entsorgt werden muss. Die Aktivität des Atommülls ist bei direkter Endlagerung, wie auch nach Wiederaufarbeitung, erst nach einigen Mio. Jahren auf die von Natururan (Uran) abgeklungen. Daher muss der hochaktive Atommüll für diese Zeit mit größter Sorgfalt von der Umwelt ferngehalten werden (Halbwertszeit). Dazu wird nach passenden und sicheren Anlagen, den sogenannten Endlagern, gesucht.

Endlagerung:
Endlagerung ist ein weltweit ungelöstes Problem, da ein Endlager für über eine Millionen Jahre vor einer möglichen
Strahlenbelastung der Biosphäre schützen muss. Der radioaktive
Abfall wird in Behältern, die eine Entweichung von Radioaktivität verhindern sollen, eingeschlossen. Allerdings können diese im Laufe der Zeit undicht werden. Deshalb wird die Endlagerung von Atommüll in tief gelegenen Gesteinsschichten bevorzugt, da das Gestein radioaktive Strahlung von der Biosphäre abschirmen soll.

Radioaktive Belastungen der Umwelt können entstehen, wenn die Behälter durch Strahlenbe-lastung und Hitze spröde werden oder gar brechen. Dabei können radioaktive Gase aus dem Salzstock entweichen. Die größte Gefahr besteht, wenn radioaktive Substanzen ins Grundwasser gelangen. Ob dies möglich ist, hängt z.B. von der geologischen Stabilität des Salzstocks (auch gegen Erdbeben), den Grundwasserströmen um den Salzstock und möglichen Strukturveränderun-gen des Salzes durch die Strahlung und durch Wärmeabgabe des Atommülls ab. Salzstöcke, z.B. in den USA oder in Deutschland, die lange als sicher galten, zeigen bereits nach wenigen Jahren Grundwasserprobleme. Viele Länder werden gezwungen sein, bis weit ins 21. Jahrhundert den Atommüll in oberirdischen Zwischenlagern (Brennstoffkreislauf) zu lagern.

Schwach- und mittelaktiver Atommüll werden in vielen Ländern schon in Fässern in alten Bergwer-ken, in Granitgestein oder in Salzstöcken gelagert. Die Versenkung im Meer wurde erst 1994 weltweit gestoppt.
Keines der 31 Länder (Stand: 2011), die mit Kernenergie arbeiten, hat bisher eine sichere, dauerhafte, politisch und gesellschaftlich akzeptierte Lösung gefunden, hochradioaktiven
Abfall zu beseitigen (vgl. Stamm 2012).
Für hochaktiven Atommüll sind u.a. Salzstöcke in Erprobung. Viele Länder forschen nach Möglichkeiten hoch radioaktiven Müll in Granit- oder Tongestein oder in Lehmschichten zu lagern.

Situation in Deutschland:
Bis jetzt wird in Deutschland der direkt endzulagernde radioaktive
Abfall und die radioaktiven Rückstände der Wiederaufbereitung (die in Großbritannien oder Frankreich durchgeführt wird) in Castorbehältern gelagert. An Kernkraftstandorten oder in Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben verbleiben diese, bis ein Endlager gefunden ist.Es gibt 17 Zwischenlager für Atommüll. Doch für diesen zwischengelagerten Atommüll muss noch ein Endlager gefunden werden.

In Deutschland wurde von 1965 bis 1992 das Endlager in Asse erprobt.  46.930 m3 radioaktive Abfälle wurden in Fässern dort eingelagert. Das Eindringen von Salzlösung und die Instabilität des Bergwerks verdeutlichen die Problematik der Endlagerfrage, da eine radioaktive Kontamination im Bergwerk festgestellt wurde.

Bis 1998 wurden  schwach- und mittelaktive Abfälle im Endlager Morsleben entsorgt, doch laut Bundesamt für Strahlenschutz würde das Endlager nach heutigen Anforderungen keine Genehmigung zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen erhalten (vgl. bfs 2012). Nun wurde die Stilllegung (Sicherer Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre) des Endlagers beantragt.
Es ist außerdem geplant, dass radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Endlager Konrad  eingelagert werden sollen.  Von 1979 – 2000 und erneut ab 2010 wurde bzw. wird Gorleben als mögliches Endlager erforscht (Untersuchungen sollen bis 2017 dauern). Doch schon in den 90er Jahren wurden einige kritische Probleme in Gorleben festgestellt: Neben Topfrissen (Frostrisse, die die Gefrierrohre in topfförmiger Anordnung umgeben und einen Salzlösungseintrag ermöglicht), die durch Verpressen der Risse mit Zement behoben wurden, scheinen auch tektonische Risse vorzuliegen. Beim Jahreswechsel 1991/92 kam es zudem zu unerwarteten Salzlaugenzuflüssen.

Bis Ende 2015 soll die Kommission für die Endlagersuche Grundlagen und Kriterien für die Atommüll-Lagerung/Standortauswahl erarbeitet haben, so dass 2030 ein Endlager benannt werden kann.
Doch bis ein Endlager gefunden ist, wächst der zwischengelagerte 'Atommüll-Berg' um jährlich über 400t radioaktiven Müll. Bis zum Jahr 2011 sind insgesamt ca. 133.000 m³ radioaktive Reststoffe und über 14.500 Tonnen Schwermetall von bestrahlten Brennelementen in Deutschland angefallen (vgl. bfs 2012). Laut Bundesamt für Strahlenschutz (2012) werden bis 2080 ca. 300.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle entstehen.

Lit.:

  • Statistisches Bundesamt (2012): Endlager. [Stand: 26.03.2013].
  • Stamm, S. (2012): Wie andere Länder mit Atommüll umgehen. [Stand: 26.03.2013].
  • BUND: Atommüll: das ungelöste Entsorgungsproblem. [Stand: 26.03.2013].
  • Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung Hannover (1991): Hydrologische, salzgeologische und ingenieursgeologisch/ geomechanische Begutachtung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben. [Stand: 26.03.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Faulgas

Siehe Biogas, Klärgas, Deponiegas.

Autor: KATALYSE Institut

Brennstoff aus Müll

Aus Hausmüll durch grobe Sortierung und Brikettierung der energiereichen Bestandteile gewonnener Brennstoff.

Ziel der Herstellung von B. (auch BRAM genannt) ist eine bessere Lagerfähigkeit und effektivere Energieausnutzung des Mülls als bei der Müllverbrennung. B. wird v.a. in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland in Rohstoffrückgewinnungsanlagen produziert. Er besteht zu 70-85 Gew.-% aus Papier und Pappe, zu 10-13 Gew.-% aus Kunststoff und anderen Bestandteilen. Die Verbrennung von B. wird vielfach als "thermisches Recycling" bezeichnet.

Es handelt sich hier weder um Recycling noch um Wiederverwertung, sondern um die Verbrennung wertvoller Rohstoffe. Die BRAM-Verbrennung wird kritisch gesehen, da bedingt durch den hohen Schadstoffgehalt (hoher Anteil an Schwermetallen) des Mülls erhebliche Mengen schädlicher Emissionen entstehen, die höher als bei Steinkohle-Verbrennung liegen. Aus diesem Grunde ist eine Rauchgaswäsche bei der B.-Verbrennung unbedingt nötig. B. ist daher keine Alternative zu anderen Verfahren der Abfallverwertung wie Recycling von Altpapier und Kunststoffen sowie Abfallvermeidung. 

Autor: KATALYSE Institut