Öko-Psychologie

Thema der Ö. ist die Wechselwirkung des Menschen mit seiner Umwelt.

So beschäftigt sich die Ö. z.B. mit der Frage, wie sich die Gestaltung einer Innenstadt oder eines Gebäudekomplexes auf die Psyche des Menschen auswirkt.

Drei Umwelt-Mensch-Systeme werden unterschieden:
Makro-Umwelt: Weltraum-Erde-Stadt;
Mezzo-Umwelt: Stadtteil-Nachbarschaft-Haus;
Mikro-Umwelt: Wohnung-Zimmer-Einrichtung-Gebrauchsgegenstände.

Bei der Konzeption der Arbeits-, Wohn-, Einkaufs- und Freizeit-Umwelt, von Krankenhäusern und Altenheimen sollte den Architekten ein Öko-Psychologe zur Seite gestellt werden, wie dies in den USA z.T. schon routinemäßig geschieht.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Marketing

Das Ö. ist die Integration des Umweltschutzes in das unternehmerische Zielsystem als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.

Das traditionelle Marketing, das Marktpotentiale durch eine systematische Ausrichtung aller Unternehmensaktivitäten an der Bedürfnislage tatsächlicher bzw. potentieller Kunden aufzubauen sucht, war in der Vergangenheit verantwortlich für das Erreichen eines hohen Konsumniveaus, ohne allerdings die damit verbundenen negativen Konsequenzen für die "Umwelt" zu berücksichtigen.

Diesen Mangel versucht das Ö. durch die Integration des Umweltschutzes in das unternehmerische Zielsystem - als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung - zu beheben. Wird vom Unternehmen allerdings ökologischen Erfordernissen nur insoweit Rechnung getragen, als es sich um notwendige Reaktionen auf das zunehmende Umweltbewusstsein der Verbraucher bzw. die verschärften administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Umweltpolitik, Umweltabgaben, Ökosteuern) handelt, kann man nicht von Ö. im engeren Sinn sprechen.

Die Umsetzung von Ö. im engeren Sinn erfolgt durch eine entsprechende Modifikation der traditionellen Marketing-Instrumente. Zentraler Ansatzpunkt ist die Produktpolitik. Hierbei geht es etwa um Substitutionsmöglichkeiten für unweltschädliche Produkte, eine gezielte umweltorientierte Innovations- bzw. Variationspolitik mittels Produktlinienanalysen, umweltverträgliche Produktbeschaffenheit und Verpackungsgestaltung sowie eine aussagefähige Kennzeichnung (z.B. Umweltzeichen).

Die Distributionspolitik betrifft die ökologische Optimierung der Absatzkanäle, die Überprüfung der Distributionslogistik auf mögliche Umweltwirkungen (Wahl der Transportmittel und -wege (Güterverkehr), Formen der Lagerhaltung) oder die Installierung von Redistributionssystemen.

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit kann der ökologische Zusatznutzen etwa durch angemessene Werbe- oder PR-Massnahmen verdeutlicht werden. Allerdings beschränkt sich praktiziertes Ö, in vielen Fällen lediglich auf den Einsatz der Kommunikationsinstrumente (z.B. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Öko-Sponsoring), ohne dass diesen Aussagen ein tatsächliches Umweltengagement oder Umweltmanagement gegenübersteht.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Controlling

Methode zur Abschätzung der Auswirkungen eines Betriebs oder von Betriebsteilen auf die Umwelt.

Zentrales Arbeitsfeld ist dabei die Bilanzierung der Stoff- und Materialströme, mit der bei einer Schwachstellenanalyse die wichtigsten, ansonsten umfassend die Emissionsquellen ermittelt werden sollen. Neben Vorschlägen zur Minimierung von Energieverbrauch und Emissionen ist das Ö. als Planungsinstrument geeignet, gesetzliche und technologische Entwicklungen frühzeitig in die Unternehmensperspektive einzubeziehen.

Autor: KATALYSE Institut

Normung und Umweltschutz

Die Festlegung technischer Regeln in Normen erfolgte lange Zeit außerhalb der Beachtung durch die Öffentlichkeit. Normen werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) festgelegt. Seit rund 20 Jahren (achtziger Jahre) wurde erkannt, dass Normen Bestimmungen enthalten, die den Umweltschutz berühren.

1989 wurde für DIN eine »Koordinierungsstelle Umweltschutz« eingerichtet, die sämtliche neu erlassenen Normen daraufhin überprüfen soll, ob Aspekte des Umweltschutzes ausreichend berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Erstellung von Normen sind jedoch gering. Die Interessenvertreter von Industrie, staatlichen Stellen u.a. Organisationen sind in der Überzahl.

Die Bedeutung von Normen ist stark angestiegen, da im Rahmen des europäischen Binnenmarktes gesetzliche Regelungen nur noch Rahmen-Regelungen enthalten und konkrete technische Details in europäischen Normen festgelegt werden. Ebenso gewinnen europäische Normen (CEN) langsam an wachsender Bedeutung.

So werden Umweltschutzaspekte bei Bauprodukten nicht in der Bauprodukten-Richtlinie der EU geregelt, sondern in den entsprechenden Normen der europäischen Normungsorganisationen CEN/CENLEG.

Dort haben Umwelt- und Verbraucherinteressen jedoch kaum Mitentscheidungsbefugnis, ihnen wird nur ein Beobachterstatus eingeräumt. so finden in den europäischen Normen (EN) Umweltaspekte nur wenig Berücksichtigung

Eco-label

Autor: KATALYSE Institut

Nachhaltigkeit

Der Begriff Nachhaltigkeit wurde erstmals in der Forstwirtschaft verwendet: Danach soll nur soviel Holz aus dem Wald entnommen werden, wie in dem jeweiligen Gebiet nachwachsen kann.

Nachhaltigkeit bedeutet "anhaltend", "lange nachwirkend" und "dauernd" mit dem Ziel "weiter zu wirken" und wurde erstmals 1809 in Campes Wörterbuch der deutschen Sprache aufgenommen.

1987 tauchte dieser Begriff im Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (der sogenannten Brundtland-Kommission) auf. Erst 1992 in Rio de Janeiro während des Weltumweltgipfels wurde der englische Begriff "Sustainable Development" als Leitbegriff gebraucht, welcher auch in das Abschlussdokument der Lokalen Agenda 21 einfloss. Seither haben die Begriffe Nachhaltigkeit und nachhaltig im deutschen Sprachgebrauch einen festen Platz und sind zu Schlagwörtern verkommen, die inflationär verwendet werden.

Nachhaltige Entwicklung beschreibt nicht mehr nur das ökonomische Wachstum als Ziel, sondern gleichberechtigt auch den Schutz der Umwelt und die gesellschaftliche Solidarität. Nachhaltige Entwicklung ist das Zusammenwirken von Ökonomie und Ökologie mit dem Ziel den folgenden Generationen die gleichen Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu geben, wie die heute lebenden Generationen. V.a. geht es darum die Lebenschancen der Armen zu verbessern und die Interessen der nachfolgenden Generationen zu wahren. Umgesetzt werden sollen diese Ziele u.a. durch die Bekämpfung langfristiger und weltweiter Probleme wie beispielsweise dem Klimaschutz, dem Schutz der Regenwälder und der Erhaltung der Biodiversität.

Aus der Nachhaltige Entwicklung lassen sich drei Regeln ableiten:

  • Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen darf die natürliche Wachstumsrate nicht überschreiten,
  • Endliche Ressourcen dürfen nur insoweit verbraucht werden, wie funktionsgleiche Substitute entwickelt werden,
  • Schadstoffe dürfen die Aufnahmekapazität der Umwelt nicht übersteigen.

Das Nachhaltigkeitsgebot ist der Ausgangspunkt aller Vorsorgeprinzipien und aller dazugehörigen Lösungsstrategien.

Nach Aussagen des Umweltbundesamtes (Februar 2002) ist Deutschland in den vergangenen Jahren auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung gut vorangekommen. Luft, Wasser und Boden sind deutlich sauberer geworden.

Zentrale politische Weichenstellungen, etwa im Rahmen der Energiewende wurden angestoßen. Danach hat Deutschland im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz im Umweltschutz inne, so die Ergebnisse des OECD-Prüfberichtes aus dem Jahr 2001.

Die Kurzfassung können Sie auf der Homepage des Umweltweltbundesamtes downloaden.

Im Klima- und Energiebereich konstatiert die Zukunftsstudie vom Umweltbundesamt beispielsweise eine erhebliche Effizienzsteigerung und eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch. Während zwischen 1990 und 2000 das Bruttoinlandsprodukt um 11 Prozent wuchs, sank der Energieverbrauch um 5 Prozent.

So hat Deutschland eine Emissionssenkung der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase um über 18 Prozent erreicht – mehr als 85 Prozent der Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent bis 2012. Es ist nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gelungen, den CO2-Ausstoß in den privaten Haushalten seit Ende der 90er Jahre zu senken. Der Rückgang lag im Jahr 2000 im Vergleich zu 1990 bei rund 11,5 Prozent. Auch im Verkehrsbereich konnten die Kohlendioxidemissionen im Jahr 2000 erstmals im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren wurde die Windenergiekapazität in Deutschland verdreifacht. Ein Drittel des Windstroms in der Welt wird bei uns produziert.

In Deutschland wurde ein Nachhaltigkeitsrat zur Erarbeitung politischer Strategien und Konzepte im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung gegründet.

Autor: KATALYSE Institut

Survival International

Survival International ist eine weltweit aktive Nicht-Regierungsorganisation, die 1969 in London als Antwort auf den Genozid an indigenen Völkern im Amazonasgebiet gegründet wurde.

Mittlerweile hat Survival neben dem Hauptbüro in London, Büros in Amsterdam, Berlin, Madrid, Mailand, Paris und San Francisco. Survival pflegt Kontakte zu Hunderten indigenen Gemeinschaften und Organisationen.

Survival setzt sich für die Rechte indigener Völker weltweit ein, um unter anderem ihr Land zu schützen und ihr Überleben zu sichern, denn indigene Völker werden täglich ihrer Lebensgrundlage und ihrer Lebensweise beraubt durch Regierungen, Unternehmen, Holzfäller, Bergarbeiter, Siedler und Missionare.

Survival finanziert sich ausschließlich durch private Spenden und vereinzelt durch Stiftungen. Die Organisation nimmt keine Gelder von Regierungen, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu garantieren.

Survival ist Träger des Alternativen Nobelpreises (1989). Prominente Unterstützer sind u.a. Colin Firth, Quentin Blake, Kurt Jackson, Mark Rylance und Pippa Small.

Ziele

  • indigenen Völkern helfen, ihr Recht auf Überleben und Selbstbestimmung umzusetzen;
  • sicherzustellen, dass die Interessen indigener Völker angemessen bei Entscheidungen vertreten sind, die ihre Zukunft betreffen; 
  • das Recht indigener Völker an ihrem Land und dessen Ressourcen abzusichern und zu erreichen, dass ihre Rechte an ihrem angestammten Land anerkannt werden;

Arbeitsweise
Survival

  • stellt Bildungsmaterial für Schulen und die Öffentlichkeit bereit und leistet Aufklärungsarbeit über indigene Völker;
  • unterstützt Projekte von Organisationen indigener Völker, vor allem medizinische und Selbsthilfeprojekte;
  • untersucht Vergehen an den Rechten indigener Völker, deckt diese Rechtsverletzungen und deren Folgen auf und bringt die Fälle und Themen immer wieder in die Öffentlichkeit;
  • mobilisiert die internationale Gemeinschaft und Öffentlichkeit und ruft zu friedlichen Protesten, Kampagnen, Unterschriftenaktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf;
  • durchforstet die Medien nach unwahren Stereotypen, um dem Stigma der Rückständigkeit indigener Völker zu entgegnen;
  • leistet Lobbyarbeit gegenüber Regierungen und Unternehmen, präsentiert Fälle vor den Vereinten Nationen und in anderen internationalen Foren;
  • spricht in Schulen, Universitäten und auf Konferenzen;

Kontakt und weitere Informationen:
Survival International
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
www.survivalinternational.de

Autor: KATALYSE Institut

Stiftung Ökologie & Landbau

Die Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL) wurde 1962 gegründet.
Ziel der Stiftungsaktivität ist, den ökologischen Landbau zu fördern und zu unterstützen. Die SÖL setzt sich mit den Auswirkungen der ökologischen Landwirtschaft auf Boden, Wasser und Klima auseinander und stellt den Biolandbau mit seinen regionalen Vermarktungsstrukturen als wichtiges alternatives Konzept für die derzeitige Agrarpolitik dar.

Sie fungiert dabei durch Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen als "Informationsdrehscheibe". Im Bundesprogramm Ökolandbau werden von der SÖL mehrere Projekte betreut.

Aktuelle Aktivitäten der SÖL:/liste}

  • Seminarbauernhof Gut Hohenberg
  • Publikationen zum ökologischen Landbau
  • Koordination des Erfahrungs- und Erkenntnissaustausches
  • Beratung (Rundbrief, Seminare)
  • Erfahrungsaustausch zwischen Studentengruppen
  • Forschung(Wissenschaftstagungen)
  • zwischen Institutionen
  • Forschung für die Praxis (Projekt Ökologische Bodenbewirtschaftung,Projekt Weierhof)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Projekttage, Öko-Markttage Bad Dürkheim)
  • Dokumentation (Bibliothek, Archiv)
  • Fördertätigkeit (Karl-Werner-Kieffer-Preis,Stiftungsprofessur Ökologische Lebensmittelqualität und Ernährungskultur
    Die Stiftung gibt vier mal jährlich die Zeitschrift „Ökologie & Landbau“, sowie den „SÖL- Berater- Rundbrief“ (€ 14 pro Jahr) heraus.

    Kontakt:
    Stiftung Ökologie & Landbau
    Weinstraße Süd 51
    67098 Bad Dürkheim
    www.soel.de

 

Autor: KATALYSE Institut

Rat der Sachverständigen für Umweltfragen

Durch Erlaß vom 28.12.1971 beim (damals für den Umweltschutz zuständigen) Bundesinnenminister eingerichtetes Gremium zur periodischen Begutachtung der Umweltsituation und deren Entwicklungstendenzen in Deutschland sowie zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit.

Der R. hat einerseits "Frühwarnfunktion" in wichtigen ökologischen Fragen,

andererseits ist es seine Aufgabe, den jeweiligen Status quo zu registrieren, zusammenfassend darzustellen und Lösungsmöglichkeiten für Konflikt- und Problemlagen, wie sie in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert werden, bewertend darzustellen.
Grundsätzlich ist der R. nur an seinen Auftrag gebunden, in seiner Tätigkeit unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Daraus folgt, daß er frei ist in der Wahl seiner Beschäftigungsfelder. Er kann jedoch zur Abgabe von Sondergutachten zu bestimmten Themen im Einzelfall aufgefordert werden.
Seine Mitglieder dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes, der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbandes sein, noch dürfen sie im Jahr vor ihrer Berufung eine solche Position innegehabt haben. Die Zahl der ständigen Mitglieder belief sich bisher auf etwa zwölf Personen, unter ihnen ein Jurist, ein Landschaftsökologe, ein Vertreter der Siedlungswasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, der Medizin, der Toxikologie, der Arbeitsmedizin, der Regionalwissenschaft, ein Ingenieur, ein Biogeograph, ein Vertreter der Verfahrenstechnik und ein Sachverständiger der Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft. Frauen gehören dem R. bislang nicht an.
Die Gesamt- und Einzelgutachten, Kurzfassungen sowie Sondergutachten werden veröffentlicht und sind im Buchhandel, beim Umweltbundesamt in Berlin oder beim Bundesministerium für Umwelt in Bonn erhältlich.

Autor: KATALYSE Institut

PAN

Siehe: Peroxiacetylnitrat.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Institut, Freiburg

Das Öko-Institut e.V.- Institut für angewandte Ökologie - wurde 1977 mit dem Ziel eine, von Regierung und Industrie unabhängige Umweltforschung zum Nutzen der Gesellschaft zu betreiben, gegründet. Den Ausschlag zu dieser Entscheidung gab die Auseinandersetzung um den Bau des AKW Wyhl in Baden- Württemberg. Derzeit arbeiten

ca. 95 Mitarbeiter- und innen im Institut, aus welchen für jedes Forschungsprojekt ein passendes interdisziplinäres Projektteam zusammengestellt wird. Das Anliegen des Institutes ist es, Umweltprobleme zu analysieren und zu beurteilen, auf Risiken aufmerksam zu machen und Strategien und Maßnahmen für Problemlösungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Dabei folgt die Arbeit dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und mit dem Grundsatz, dass Lösungsmodelle nur dann eine Chance haben, wenn sie ökologisch angemessen, gesellschaftlich gerechtfertigt und wirtschaftlich durchführbar sind. Darum verbindet die Forschung am Öko-Institut die Bereiche Grundlagenforschung, Konzeptionsentwicklung und Umsetzung in die Praxis.
Die Zahl der Mitglieder beträgt 4000. Das Öko-Institut arbeitet mit der Stiftung Zukunftserbe, der Forschungskooperation ökoforum, dem Verein Energie-Vision und dem Environmental Law Network International zusammen und verfügt außerdem über einen eigenen Verlag.
Die Forschungsschwerpunkte sind:
Risikoforschung: Arbeiten zu Analyse, Verständnis, Erfahrung und Kommunikation von Risiken in den Bereichen Klimaschutz, Gentechnik, Chemie und Kernenergie
Systemanalyse: Entwicklung und Evaluierung von Planungs- und Analyse-Instrumenten (z.B. Emissions- und Stoffstromanalysen), Szenarienentwicklung, Ermittlung volkswirtschaftlicher Effekte
Implementierung: Entwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Instrumenten der Umweltpolitik und des Umweltmanagements (Gesetze, Abgaben, Finanzierungsmodelle, Managementleitfäden, Beteiligung an Planungsprozessen usw.)
Konzeptentwicklung: Entwicklung von sektoralen Konzepten zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, insbesondere beim Klimaschutz, Verkehr und Müll; ökonomische und ökologische Auswirkungen
Umweltkommunikation: Wissenschaftliche Unterstützung von Mediationsverfahren, Leitung von "Runden Tischen" und Agendaprozessen, Ausrichtung von Kongressen und Workshops, Vortragstätigkeit, institutseigene Verlagstätigkeit
Ausschuss-, Gutachter- und Beratertätigkeit: UN-Arbeitsgruppen, Bundeskommissionen, Normungsausschüsse, Antragsbegutachtung, politische Beratung.

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Auftragsforschung, v.a. für Ministerien, EU, Industrie und öffentliche Einrichtungen.

Kontakt:
Geschäftsstelle Freiburg
Postfach 6226
D-79038 Freiburg
Tel.: 0761-4 52 95-0
Fax: 0761-47 54 37
info@oeko.de
www.oeko.de

Autor: KATALYSE Institut

Natur-Aktien-Index

N. (NAI) ist ein Aktienindex von Unternehmen, die ökologisch und sozial nachhaltig wirtschaften. Der N. soll gegenüber den anderen internationalen Aktienindizes die Chancen nachhaltiger Anlagen sichtbar machen.

Der N. setzt sich aus 25 Titeln zusammen. Hierzu gehören beispielsweise die deutschen Unternehmen SolarWorld AG, Wedeco AG Condomi AG, die bekannte Body Shop Kette aus Großbritannien und Steelcase aus den USA.

Die N-Kriterien
Das im N. vertretene Unternehmen kann auf vier Wegen zur Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen:

A. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme beitragen (z.B. Nutzung regenerativer Energien)

B. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung (z.B. Rückbaubarkeit, Verlängerung der Lebensdauer)

C. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs)

D. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Zahlung ?fairer? Preise, Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit)

Der N.-Ausschuss überprüft, ob die vertretenen Unternehmen die N.-Kriterien erfüllen. Der N.-Ausschuß besteht aus Fachleuten folgender Institutionen, die nachweislich über Kompetenzen ethisch-sozial-ökologisch orientierten Geldanlagen oder der entsprechenden Bewertung von Unternehmen, Produkten und Prozessen verfügen:

  • Germanwatch
  • KATALYSE Umweltinstitut
  • Natur & Kosmos
  • Südwind Institut
  • Wuppertal Institut

Der Ausschuss nutzt für seine Entscheidungen die Ergebnisse von Unternehmens-Ratings, die von einem qualifizierten Ratingunternehmen vorgenommen werden. Es existieren zahlreiche Ausschlußkritieren. So dürfen beispielsweise die im N. notierten Unternehmen keine Atomenergie erzeugen oder Atomtechnologie vermarkten, gleiches gilt für militärische Rüstungsgüter, noch an solchen Unternehmen in irgendeiner Weise beteiligt sein.

In Deutschland wird von der Securvita Finanzdienstleistungen in Hamburg ein Fond zum N. unter dem Titel "Green Effects" angeboten.

Autor: KATALYSE Institut

NAI

Siehe: Natur-Aktien-Index

Autor: KATALYSE Institut

Organisation des Naturschutzes in Deutschland

Ebenen

Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege

Bund

Bundesamt für Naturschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Beirat für Naturschutz / Landschaftspflege und Beirat für Artenschutz beim BMU

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Land

Landesanstalten /-ämter für Umweltschutz / Naturschutz

Ministerium
Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Bezirk

 

Bezirksregierung Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Kreis- und
Kreisfreie Städte

 

Bezirksregierung Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Autor: KATALYSE Institut

Strahlungsbilanz

Die S. bezeichnet das System der Energieflüsse zwischen Atmosphäre und Erdoberfläche.

Gemittelt über das ganze Jahr und die ganze Erde ergibt sich ein Gleichgewichtszustand. Die vergleichsweise kurzwellige Sonnenstrahlung wird in der Atmosphäre teils absorbiert, teils reflektiert. Die langwellige terrestrische Abstrahlung wird nur zu einem kleinen Teil direkt in den Weltraum emittiert, der größte Teil wird durch die Atmosphäre absorbiert und zurückgestrahlt, was den Treibhauseffekt darstellt. Eine Beeinflussung der S. ergibt sich durch die Änderung der Absorptions- und Streuungsverhältnisse in der Atmosphäre durch Einbringen von Gasen und Aerosolen (Treibhauseffekt), der Änderung der Strahlungsverhältnisse der Erdoberfläche (Albedo) und der Wärmeemission infolge von Energieumwandlung (Abwärme).
Klima, Globalstrahlung, Solarenergie

Autor: KATALYSE Institut

Strahlung

Strahlung ist Energie, die in Form von Wellen bzw. Teilchen ausgesandt wird. Als Strahlung bezeichnet man die elektromagnetische Strahlung dazu gehören Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, Licht, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, und die beim radioaktiven Zerfall entstehende Teilchenstrahlung, wozu Alphastrahlung, Betastrahlung und Neutronenstrahlung gerechnet werden (ionisierende Strahlung).

Strahlung hat wesentlichen Einfluss auf unser Wohlbefinden. Ohne Licht und Wärmestrahlung (Infrarot) wäre auf der Erde kein Leben möglich. Grob kann man Strahlung unterteilen in biologisch nützliche Strahlung, das ist die langwellige elektromagnetische Strahlung (Licht, Infrarot) und die biologisch schädliche Strahlung, das sind kurzwellige elektromagnetische Strahlungen, UV-Strahlungen, Röntgenstrahlungen, Gammastrahlung und Teilchenstrahlung (Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung).

In jüngster Zeit werden allerdings auch Schäden durch langwellige elektromagnetische Strahlung (50 Hz Hausstrom, Hochfrequenz) diskutiert) diskutiert (Elektrosmog, Hochspannungsleitung, Mobiltelefon, Bildschirm). Besondere Gefahr geht von der beim radioaktiven Zerfall ausgesandten ionisierenden Strahlung aus, die umgangssprachlich auch als radioaktive Strahlung bezeichnet wird (Radioaktivität). Hierzu zählen neben der Teilchenstrahlung Gammastrahlung und Röntgenstrahlung. Ionisierende Strahlung kann zu zahlreichen Schäden führen, wie zum Beispiel zu Krebs (Strahlendosis, Strahlenschäden). Ihrem Ursprung nach unterscheidet man die natürliche Strahlungsbelastung (kosmische Strahlung, terrestrische Strahlung) und die zivilisatorisch bedingte Strahlungsbelastung (
Strahlenbelastung, Kernkraftwerk).

Siehe auch unter: Elektromagnetische Strahlung, Mikrowellen, Erdstrahlen.

Autor: KATALYSE Institut

Strahlenschutzverordnung

Die 1976 verabschiedete, 1989 novellierte Strahlenschutzverordnung legt die maximal zugelassenen Strahlenbelastungen durch künstliche Strahlenquellen für beruflich Strahlenexponierte und die Bevölkerung fest.

Beruflich Strahlenexponierte sind alle, die beruflich Umgang mit radioaktiven Stoffen haben (Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung, Transport). Dazu zählen Arbeiter im Kernkraftbereich (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung, Brennstoffkreislauf), in Forschung (Teilchenbeschleuniger etc.) und Industrie (Dickeprüfungen, Lebensmittelbestrahlung, Leuchtfarben). Ausgenommen ist das medizinische Personal, das der Röntgenverordnung unterliegt. Für Patienten im medizinischen Bereich gibt es keine Grenzwerte.

Die deutsche Strahlenschutzverordnung orientiert sich stets an den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), unterschreitet diese jedoch i.d.R. Die jüngsten Empfehlungen der ICRP (ICRP-60 1991) schlagen als maximal zulässige
effektive Dosis (Strahlendosis) für beruflich Strahlenexponierte 50 mSv pro Jahr vor (Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten). Darüber hinaus soll die
effektive Dosis über fünf aufeinanderfolgende Jahre 100 mSv nicht überschreiten (das sind im Durchschnitt 20 mSv pro Jahr). Diese von Kritikern als erheblich zu hoch eingestuften Grenzwerte sind nicht primär von gesundheitlichen Überlegungen her bestimmt, sondern v.a. vom technisch-wirtschaftlich Machbaren (Strahlenschäden,
Strahlenbelastung, nukleare Taglöhner). Die Strahlenschutzverordnung von 1989 legt immerhin noch zusätzlich den Grenzwert von 400 mSv für die kumulierte
effektive Dosis über die gesamte Lebensarbeitszeit fest.

Für die Bevölkerung, insb. die Anwohner von z.B. Kernkraftwerken, läßt die Strahlenschutzverordnung eine maximale
effektive Dosis von 0,3 mSv/Jahr über den Luftweg plus 0,3 mSv/Jahr über den Abwasserpfad zu (Anreicherung), also zusammen 0,6 mSv/Jahr, sofern der Ort der höchsten Belastung zu Luft mit dem Ort der höchsten Belastung über den Abwasserpfad zusammenfällt, was i.d.R. nicht der Fall ist. Bei Störfällen sind für die Bevölkerung Strahlenbelastungen bis zu 50 mSv zugelassen. Die früher zusätzlich festgelegten Organdosen werden in den neuen Empfehlungen nahezu vollständig durch die
effektive Dosis ersetzt. Dieses Konzept ist zwar äußerst praktikabel, läßt aber z.T. höhere Organbelastungen als früher zu (Strahlendosis).

Die Einhaltung der Grenzwerte wird im beruflichen Bereich mit Hilfe von Film-Dosimetern überwacht, die alle Beschäftigten während der Arbeit tragen müssen. Für den Strahlenschutz zuständig ist der Strahlenschutzbeauftragte. 1987 betrug die mittlere Jahresdosis beruflich Strahlenexponierter im Nichtmedizinbereich 1 mSv (
Strahlenbelastung).
Die Belastung der Bevölkerung wird i.a. lediglich mittels Computersimulation berechnet (
Strahlenbelastung). Die Kollektivdosis für die Gesamtbevölkerung wird in der Strahlenschutzverordnung nicht begrenzt.

Autor: KATALYSE Institut

Strahlenmessung

Die Stärke ionisierender Strahlung kann aufgrund ihrer Eigenschaft, in Materie Ionenpaare zu erzeugen (Ionendosis) und dadurch Energie abzugeben (Energiedosis), mit Meßgeräten bestimmt werden.

Mit Dosimetern mißt man die Strahlendosis, die in einer bestimmten Zeitspanne eingestrahlt wird, mit Geigerzählern die momentane Strahlungsintensität. Zur Bestimmung der radioaktiven Belastung von Boden und Nahrungsmitteln (z.B. nach Reaktorunfällen, GAU) sind aufwendige Meßgeräte wie Gammaspektrometer erforderlich.
Messung elektromagnetischer Strahlung Elektrosmog.

Autor: KATALYSE Institut

Strahlenkrankheit

Die Strahlenkrankheit gehört zu den akuten Strahlenschäden. Ab einer kurzzeitigen Ganzkörperdosis (Strahlendosis) von 0,5-1 Sv (Sievert) wird der bestrahlte Mensch von der S. befallen.

Symptome der ersten Phase: Appetitlosigkeit, Mattigkeit, Nervosität, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, leichte Temperaturerhöhung und insb. Übelkeit und Erbrechen, Symptome der zweiten Phase: Fieber, Geschwüre im Mund- und Rachenbereich, blutig-schleimige Durchfälle, Haarausfall, innere Blutungen und Spontanblutungen an den Schleimhäuten, starke Anfälligkeit gegenüber Infektionen.
In welcher Stärke die Symptome auftreten und wie lange die Krankheit bis zur Ausheilung oder zum Tod anhält, hängt von der Strahlendosis ab (akute Strahlenschäden).

Lit.: L. Rausch: Mensch und Strahlenwirkung, München 1986

Autor: KATALYSE Institut

Strahlenexposition

Anderer Begriff für die
Strahlenbelastung durch ionisierende Strahlung, der wir v.a. durch Atomwaffentests, Medizin (Röntgendiagnostik,

Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Kernkraftwerke (Atommüll, Brennstoffkreislauf, Wiederaufarbeitung, Tschernobyl) und natürliche Radionuklide (natürliche
Strahlenbelastung, Radon, Radioaktive Baustoffe) ausgesetzt sind.

Strahlenschäden, Strahlendosis, Radioaktivität

Autor: KATALYSE Institut

Strahlendosis

Die Strahlendosis gibt im Zusammenhang mit Radioaktivität bzw. ionisierender Strahlung die Strahlungsmenge an, die von einem bestrahlten Körper aufgenommen wurde.

Man unterscheidet: Ionendosis, Energiedosis und Äquivalentdosis. Für den Menschen ist insb. die Äquivalentdosis und die daraus abgeleitete Kollektivdosis in Zusammenhang mit
Strahlenbelastung und Strahlenschäden von Bedeutung. Die Strahlendosis, die vom menschlichen Körper insgesamt aufgenommen wird, heißt Ganzkörperdosis, bei einzelnen Organen spricht man von Organdosis und speziell im Fall von Eierstöcken oder Hoden von Keimdrüsendosis. Die nach den jüngsten Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP 1991) entscheidende Größe für Strahlenschutz und Strahlenschäden ist die
effektive Dosis.

Die
effektive Dosis berechnet sich als Summe aller Organdosen, wobei diese nach Strahlungsempfindlichkeit der betreffenden Organe mit Wichtungsfaktoren multipliziert werden. Als besonders strahlungsempfindliche Organe gelten nach ICRP 1991 die Keimdrüsen (Wichtungsfaktor 0,20), rotes Knochenmark, Lunge, Magen und Darm (jeweils Wichtungsfaktor 0,12). Bei einer gleichförmigen Exposition des ganzen Körpers ist die
effektive Dosis gleich der Ganzkörperdosis. Auf der einen Seite ist die
effektive Dosis ein Konzept, das es relativ einfach macht, von der Exposition einzelner Organe auf das Gesamtrisiko für den Menschen zu schließen. Auf der anderen Seite weisen Kritiker darauf hin, daß aus diesem Konzept abgeleitete Grenzwerte z.T. höhere Organbelastungen zulassen als das frühere Konzept der Organdosen.

Maximal zulässige Strahlendosis. (Ganzkörper-, Organ- und effektive Dosen) durch z.B. den Betrieb von Kernkraftwerken sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt.

 

Autor: KATALYSE Institut

Somatische Strahlenschäden

Spätschäden, die nach Bestrahlung eines Organismus mit ionisierender Strahlung auftreten können und sich im Gegensatz zu genetischen Strahlenschäden nicht auf die Nachkommen übertragen

Für S. gibt es keinen Schwellenwert, jede noch so kleine Strahlendosis kann zu einem Schaden führen. Zustandekommen von S.: Strahlenschäden.
Wichtigster S. ist Krebs, der meist erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Bestrahlung ausbricht (Latenzzeit). Am häufigsten sind: Leukämie (Blutkrebs), Brust-, Lungen- und Schilddrüsenkrebs. Als weitere Spätschäden sind bekannt: Wachstums- und Entwicklungsstörungen, vorzeitiges Altern, Schwächung des Immunsystems, Unfruchtbarkeit und Fehlgeburten. Je nachdem, ob der ganze Körper gleichmäßig bestrahlt wurde oder sich radioaktive Substanzen (Radioaktivität) in einzelnen Organen anreichern (Anreicherung), unterscheidet sich die Häufigkeit verschiedener Spätschäden. Jedes Organ hat seine spezifische Strahlungsempfindlichkeit. Besonders strahlungsempfindlich sind Organe mit hoher Zellteilungsrate, wie z.B. das Knochenmark als wichtigster Teil des blutbildenden Systems. Aus demselben Grund sind Embryos besonders strahlungsgefährdet. Beobachtet wurden: Fehl- und Totgeburten, Mißbildungen und spätere Krebsfälle. Schilddrüsenbelastungen durch radioaktives Iod bei Embryos und Kleinkindern können zu Wachstums-, Entwicklungs- und späteren Lernstörungen führen.
S. wurden beobachtet bei Personengruppen, die erhöhten Strahlenbelastungen ausgesetzt waren: Atombombenopfer in Hiroshima und Nagasaki (Atomwaffen), Arbeiterinnen der Leuchtfarbenindustrie, Arbeiter in Uranminen und kerntechnischen Anlagen (Brennstoffkreislauf, Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung, Tschernobyl), Bewohner von Gebieten mit hoher terrestrischer
Strahlenbelastung, Personal und Patienten im medizinischen Strahlungsbereich (Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin).
Umstritten sind S. der Bevölkerung im Umkreis von Kernkraftwerken infolge radioaktiver Abgaben im Normalbetrieb, so z.B. eine Erhöhung von Säuglingssterblichkeit und kindlichen Leukämiefällen (Kernkraftwerk).
Anhand von Personengruppen mit hohen Strahlenbelastungen versuchen Wissenschaftler das Risiko der S. abzuschätzen. In ihrer jüngsten Empfehlung geht die internationale Strahlenschutzkommission (ICRP-60 1990) davon aus, daß es eine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellenwert für strahlungsinduzierten Krebs gibt (Strahlenschäden). Eine Kollektivdosis von 10 Personen-Sievert führt der ICRP nach zu einem krebs- oder leukämiebedingten Todesfall. Noch vor wenigen Jahren schätzte die ICRP das Strahlungsrisiko um bis zum Faktor 10 niedriger ein. Die Revision der alten Abschätzung resultiert aus einer Neuauswertung der Hiroshima- und Nagasaki-Daten. Zum einen zeigte sich, daß die
Strahlenbelastung nach den Atombombenabwürfen niedriger gewesen war als angenommen, zum anderen traten auch noch 30 Jahre nach der Explosion weitere Krebsfälle bei den Überlebenden auf. So kommt die ICRP heute zu Risikoabschätzungen, die in der Vergangenheit nur von sog. kritischen Wissenschaftlern vertreten wurden. Allerdings hat die ICRP für kleine Strahlenbelastungen einen sog. Reduktionsfaktor eingeführt, der das Strahlenrisiko rechnerisch halbiert. Kritiker lehnen diese Reduktion als unbegründet ab und legen eigene Studien vor, die gerade im Niedrigdosisbereich zu deutlich höheren Dosis-Wirkungs-Beziehungen (10 Personen-Sievert führen demnach zu 6-8 Krebstodesfällen) kommen. Eine endgültige Klärung der Dosis-Wirkungs-Beziehung steht gerade für den Niedrigdosisbereich noch aus und wird erschwert durch Unkenntnis der genauen Wirkmechanismen und der politischen Brisanz solcher Abschätzungen. So ist es an sich ein politischer Skandal, daß die offizielle Heraufsetzung des strahleninduzierten Krebsrisikos nicht zu einer adäquaten Herabsetzung der Grenzwerte führte (Strahlenschutzverordnung). Als Faustregel für S. mag derzeit gelten: 10 Personen-Sievert führen zu einem krebs- oder leukämiebedingten Todesfall.
Unter Annahme einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung besagt diese Faustregel: Wenn 100 Personen eine Dosis von 0,1 Sv (= 100 mSv) oder 1.000 Personen eine Dosis von 0,01 Sv (= 10 mSv) oder 1 Mio Personen eine Dosis von 0,01 mSv erhalten, so ist die Zahl der dadurch bedingten Todesfälle infolge von Krebs oder Leukämie gleich, nämlich gleich eins. Beispiele: Arbeiter in Schweizer Kernkraftwerken erhalten pro Jahr die mittlere Strahlendosis von 8,5 mSv, das sind in 20 Jahren 20mal 8,5 mSv = 170 mSv. Von 1000 Arbeitern werden demnach 17 an strahlungsbedingtem Krebs sterben. Erhielten alle Bundesbürger die nach der Strahlenschutzverordnung für radioaktive Abgaben von Kernkraftwerken zulässige jährliche Gesamtdosis von 0,6 mSv, hätte dies 4.800 Krebstote zur Folge. Entsprechend trägt die natürliche
Strahlenbelastung (2,0 mSv/Jahr) jährlich mit etwa 16.000 Krebstoten in Deutschland zu etwa 9% an den Gesamttodesfällen durch Krebs bei (
Strahlenbelastung, Krebsrisiko).

Autor: KATALYSE Institut

Sievert

Neue Einheit für die Äquivalentdosis infolge ionisierender Strahlung.
Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Röntgenstrahlung

R. ist elektromagnetische Strahlung, die i.a. nicht so energiereich ist wie Gammastrahlung.

R. natürlichen Ursprungs entsteht, wenn ein Atomkern ein inneres Hüllenelektron einfängt und ein anderes Elektron diese Lücke füllt. Nur wenige Atomkerne sind dazu in der Lage. Für Medizin und Technik wird R. in Röntgenröhren erzeugt, in denen Elektronenstrahlung erzeugt und abgebremst wird. Bei diesem Vorgang entsteht R., die in ihrer Energie variiert werden kann. Die Bedeutung von R. beruht darauf, daß mit ihr durch optisch undurchsichtige Stoffe hindurchgesehen werden kann (Röntgendiagnostik); R. kann als ionisierende Strahlung zu Strahlenschäden führen; mit Blei kann R. wirkungsvoll abgeschirmt werden (Abschirmung). Geringe Mengen R. gehen von Fernsehgeräten, Bildschirmen, Elektronenmikroskopen etc. aus. Für Fernsehgeräte ist die höchstzulässige Dosis 0,005 mSv pro h (Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten) in 5 cm Abstand, die von neuen Geräten meist unterschritten wird. Einfachster Schutz ist genügender Abstand vom Gerät. Belastung der Bevölkerung durch Fernsehgeräte und Bildschirme (
Strahlenbelastung). Neben der Röntgendiagnostik findet R. in der Strahlentherapie Einsatz.

Autor: KATALYSE Institut