U. ist eine umweltpolitische Handlungsmöglichkeit für die öffentliche Hand und private (Groß-)Beschaffer.
Die öffentliche Hand (Kommunen, Länder, Bundeseinrichtungen) besitzt für bestimmte Produktgruppen ein Nachfragemonopol (z.B. kommunale Nutzfahrzeuge), für andere stellt sie immerhin ein bedeutender Großabnehmer (z.B. Papier, Hoch- und Tiefbaubedarf,
Reinigungsmittel) dar. Diese Marktmacht soll gezielt zugunsten umweltschonender Produkte und Verfahren eingesetzt werden, wobei der öffentlichen Hand eine Vorreiterrolle zukommt. Erwartet wird, daß die Produkte dadurch technologisch gefördert und ökonomisch günstiger produziert werden können.
Nach der 1984 novellierten "Verdingungsordnung für Leistungen" ist sichergestellt, daß die Umweltverträglichkeit von Produkten bei den Ausschreibungskriterien einbezogen und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden sollen.
In allen Bundesländern sind inzwischen Erlasse zur U. in Kraft, zahlreiche Kommunen sind mit Ratsbeschlüssen, Dienstanweisungen u.ä. gefolgt. Die Bundesländer verankern zunehmend in ihren Landesabfallgesetzen, eine Verpflichtung für alle Behörden, "abfallarm" zu beschaffen. Dies stellt die bisher gültige gesetzliche Verpflichtung zur U. dar.
Autor: KATALYSE Institut