Bodenschutzprogramm

Mit dem B. von 1985 hat die Bundesregierung einen Handlungsrahmen für bereichsübergreifende Maßnahmen festgelegt, deren grundlegende Zielsetzung der Schutz der Bodenfunktionen für den Naturhaushalt wie auch für die dem Menschen dienenden Nutzungen ist.

Zum Schutz des Bodens werden Maßnahmen zur Reinhaltung von Wasser und Luft, zur rationellen Entsorgung, flächensparende Nutzungen, die den standorteigenen Gegebenheiten angepaßt seien, umweltschonende Wirtschaftsweisen, v.a. im Bereich Land- und Forstwirtschaft, sowie verstärkte Bemühungen um Naturschutz und Landschaftpflege als erforderlich angesehen.

Zu diesem Zweck wird die Minimierung qualitativ oder quantitativ bedenklicher Stoffeinträge aus Industrie, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und Haushalten angestrebt, aber auch ein verantwortungsvolleres Verhalten bei der Flächennutzung.

Siehe auch: Bodenbelastung, Bodenschutzgesetz.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, B, Boden.