Abkommen zwischen Bergwerken und Stromerzeugern Deutschlands, mit dem die Verwendung von heimischer Steinkohle zur Stromerzeugung (Kraftwerk) gefördert werden soll.
Ziel des J. ist v.a. die Vermeidung von Arbeitslosigkeit unter den 130.000 Arbeitnehmern im Steinkohlebergbau. Die Steinkohlemenge, die die Stromversorger 1991 bis 1995 jährlich abnehmen sollen, wurde Ende 1989 auf 40,9 Mio t festgelegt (Kohlepfennig).
Die EG-Kommission drängt die Bundesregierung weiter auf Verringerung der Kohlesubventionen und droht mit der Nichtzustimmung zum J., wenn dieser nicht in der Menge weiter reduziert wird.
Die ökologischen Auswirkungen des J. sind umstritten. Zum einen ist die Verstromung der Steinkohle mit vielfältigen Umweltproblemen behaftet (Steinkohle, Kraftwerk), auf der anderen Seite beschränkt der J. den Import von minderwertiger Steinkohle aus Billiglohnländern, deren Gewinnung und Verstromung höhere Emissionen als heimische Steinkohle verursacht.
Autor: KATALYSE Institut