S. in öffentlichen Schwimmbädern ist lt. Bundesseuchengesetz bzw. DIN 19643 unter seuchenhygienischer Sicht dem Trinkwasser gleichgestellt und wird mit chemischen, hydraulischen und aufbereitenden Verfahren behandelt (Trinkwasseraufbereitung, Desinfektion).
In Deutschland wird die Entkeimung des S. in der Hauptsache mit Chlorvorgenommen, da es eine stark oxidierende Wirkung hat. Es wird entweder Chlorgas (Cl2) oder Chlordioxid (ClO2) verwendet. Zu gesundheitlichen Problemen für den Badegast kommt es dabei durch die Entstehung chlororganischer Verbindungen (Chlorphenole, Chloramine, Haloforme).
Eine andere Methode ist die Ozonierung des S.. Der Einsatz von Wasserstoffperoxidund UV-Strahlung hat gegenüber den anderen Verfahren den Nachteil einer eingeschränkten Wirkung. Für den Bereich der Privatschwimmbäder empfiehlt sich der Einsatz von Kupfersulfat.
Lit.: F.Breidenbach: Chlorung von Schwimmbädern, Wissenschaftsladen Bonn 1991
Autor: KATALYSE Institut