Luftverschmutzung

Der Begriff Luftverschmutzung fasst eine Vielzahl von Verunreinigungen der Luft mit umwelt- und gesundheitsgefährdender Substanzen zusammen, die sich unterteilen lassen in:

    • organische Verbindungen (Kohlenwasserstoffe),
    • staubförmige anorganische Stoffe (z.B. Schwermetalle),
    • dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe, (z.B. Schwefeldioxid (SO2)
    • Stickoxide (NOX),
    • Kohlenmonoxid (CO),
    • Kohlendioxid (CO2),
    • Fluor-, Chlor- und Schwefelwasserstoffe usw.

Emittenten sind neben Verkehr, Industrie, Kraftwerke und Müllverbrennung auch Landwirtschaft, Dienstleistungsbetriebe und die privaten Haushalte (Heizung). Während die Luftverschmutzung durch Kraftwerke in den letzten Jahrzehnten drastisch reduziert wurde (Großfeuerungsanlagenverordnung), haben die Emissionen des Verkehrs teilweise weiter zugenommen (Schadstoffe aus Kfz).

Luftverschmutzung trägt u.a. zu den Phänomenen des Waldsterben, Treibhauseffekt und Ozon bei und wird für den Schadstoffeintrag in Gewässer (Saurer Regen) und Boden(Bodenbelastung) als auch für gesundheitliche Schäden (z.B. Allergien) verantwortlich gemacht. 

Die Überwachung der Luftverschmutzung erfolgt EU-weit durch ein Netz von Luftmessstationen. Die Bundesländer sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Ballungsgebieten zur Feststellung des Standes und der Entwicklung von Luftverschmutzung verpflichtet. Hunderte von Messstationen von Bund und Ländern im gesamten Bundesgebiet messen täglich die in der Luft vorkommenden Schadstoffe. 

Das Umweltbundesamt erstellt täglich von 7.30 bis 22.30 Uhr Karten der Stundenmittelwerte der Schwefeldioxid-, Stickstoffdioxid- und Ozon-Konzentration stündlich aktualisiert (im Winter 3-stündlich). Die Karten der Stundenmittelwerte der Nacht sowie die Auswertungen für den jeweiligen Vortag stehen täglich ab 7.30 Uhr bereit. 

Die Bundesländer geben Immissions-Berichte, Luftreinhaltepläne und Schadstoffkataster heraus. Weitere Messungen werden von den Ländern in Gebieten vorgenommen, in denen in den letzten Jahrzehnten Waldschäden aufgetreten sind (Waldschadenserhebung). 

Bereits 1991 formulierte der Europäische Gerichtshof Kritik an der deutschen Gesetzeslage, wonach die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nur die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe aus Verbrennungsanlagen und Kraftwerken festlege, nicht aber verbindliche Immissionsstandards für die gesamte Fläche (auf die weitere Schadstoffquellen wie z.B. der Verkehr einwirken) per Rechtsverordnung fixiere.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G - M, L, Luft & Klima.