Grüner Punkt

Der G. kennzeichnet Verpackungen, die zur Verwertung geeignet sind und durch das duale System entsorgt werden, d.h. die Beschaffenheit der Verpackungen muß eine Abnahme und Verwertung außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung garantieren.

Für den G. wird eine Nutzungsgebühr erhoben, über die Erfassung und Sortierung finanziert werden. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen von den Verpackungsherstellern getragen werden.
Die Vergabe erfolgt an inländische und ausländische Firmen. Kritisch zu sehen ist allerdings, daß Mehrwegverpackungen keinen G. tragen können und somit diskriminiert werden.

So könnten Einwegverpackungen mit dem G. vom Verbraucher möglicherweise als besonders umweltfreundliche Verpackungen angesehen werden, was schließlich zu Lasten etablierter Mehrwegverpackungen geht. Der G. dient somit auch der Absatzförderung.

Siehe Auch Duales System, Umweltzeichen.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Abfall, G.