Methylquecksilbervergiftung, so bezeichnet nach der Minamata-Bucht (Kiuschu) in Japan, wo methylquecksilberhaltige Abwässer in den 50er Jahren von der Chisso AG ins Meer eingeleitet wurden.
Das enthaltene Quecksilber reicherte sich in den Fischen an (6-25 ppm Hg). Der Verzehr dieser Fische, die Hauptnahrungsmittel der Bewohner der Bucht waren, führte zu schweren Nervenschäden (Seh-, Gehör-, Koordinationsstörungen), Wachstumsbehinderungen und Schäden des Abwehrsystems bis hin zu Todesfällen. Zwischen 1955 und 1959 wurde nahezu jedes dritte Kind in Minamata mit geistigen und körperlichen Schäden geboren.
Die M. hat in den letzten 30 Jahren annähernd 2.000 Todesopfer gefordert. Obwohl eine Kommission des japanischen Gesundheitsministeriums bereits 1959 festgestellt hatte, daß die Quecksilberverklappung durch die Chisso AG, die seit 1908 in Minamata Düngemittel und Kunststoffe herstellte, die M. hervorgerufen hatte, wurde das Dumping erst 1968 eingestellt. Die verantwortliche Chemiefirma war 1973 aufgrund eines spektakulären Gerichtsurteils zu Kompensationszahlungen an die Opfer verurteilt worden. Von 12.929 Anträgen wurden bis 1990 allerdings nur 2.330 anerkannt.
Mit dem Urteil des Tokioter Gerichtshofes im Februar 1992 wurde die Chisso AG endgültig aus der Verantwortung entlassen mit der Begründung, daß das toxikologische Potential von Methylquecksilber zur Tatzeit noch nicht entsprechend erforscht gewesen sei.
Die M. wurde auch außerhalb Japans beobachtet, v.a. in Pakistan, als Folge der Verwendung von methylquecksilber-gebeiztem Brotgetreide zur Bereitung von Nahrungsmitteln.
Autor: KATALYSE Institut