Freisetzungsrichtlinie

Im April 1990 verabschiedete der EG-Ministerrat die Richtlinien 90/220 und 90/219 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen.

Sie sollen europaweit den Umgang mit diesen Organismen regeln und sind in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung kamen bis zur Frist Oktober 1991 lediglich Dänemark, Großbritannien, die Niederlande und Deutschland (Gentechnikgesetz) nach.

siehe auch: Gentechnologie

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, F, Landwirtschaft.