Reinheitsgebot

Genaue Vorschrift für Herstellung und Zusammensetzung eines Nahrungsmittels.

Verbot, Imitationsprodukte herzustellen und zu vermarkten. Die deutschen R. für Milchprodukte, Fleischerzeugnisse und Bier brachte der Europäische Gerichtshof nacheinander zu Fall, da sie eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs innerhalb der EG darstellten. 1990 hob die Bundesregierung das R. für Milch auf. Weitere deutsche R. werden mit der Verwirklichung des EG-Binnenmarkts 1993 fallen.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Ernährung, N - S, R.