Wesentliches Instrument des S. ist die Bauleitplanung. Durch diese Festschreibung von Bebauungsgebieten findet eine Aufteilung nach verlärmten und ruhigen Gebieten statt. Hauptproblem stellt jedoch der allgegenwärtige Strassenverkehrslärm dar.
Hier können verkehrsberuhigte Zonen, Konzentrierung der Verkehrswege in verlärmte Gebiete, Ausbau des ÖVP, Errichtung von Lärmschutzbauten etc. Abhilfe schaffen. Auch die Minimierung von Sport- und Freizeitlärm gehört zu den Aufgaben des Schallschutz in Städten.
Leider wird die Notwendigkeit einer Lärmbekämpfung meist nicht oder nur zu spät erkannt. Die Folgekosten sind häufig dann kaum mehr tragbar.
Autor: KATALYSE Institut