NLP-Liste

Die NLP-Liste ist eine Liste mit derzeit 702 Stoffen, die gemäß der geltenden Definition in der EU nicht mehr als Polymere definiert werden. Die Abkürzung steht für "No-longer-polymer"-Liste (Nicht-mehr-Polymer-Liste).

Seitdem es eine genauere Definition des Begriffes "Polymer" im Chemikalienrecht gibt, sind dadurch einige Stoffe, die bis dahin als Polymere galten, nicht länger als solche anzusehen (daher: No-longer Polymers).

Neben Stoffen, die eine EINECS- oder ELINCS-Kennzeichnung haben, wurde daher eine weitere Liste für No-Longer Polymers (Nicht-länger Polymere) eingerichtet.
Für die Stoffe dieser Liste wurden "No-Longer Polymer-Nummern" vergeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Neustoffe

Neustoffe sind alle Chemikalien, die nach 1981 auf den Markt gebracht wurden (aufgelistet in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe - ELINCS).

Die Anmeldepflicht ist abhängig von der Menge des hergestellten Stoffes.
Es sind Informationen z.B. zur Toxokinetik oder schädlichen Wirkungen bei der Verwendung vorzulegen.
Alle Stoffe, die nicht in der EINECS-Liste erfasst sind und erstmals nach dem 18.09.1981 in den Verkehr gebracht wurden, werden als "neue Stoffe" oder "Neustoffe" bezeichnet und in der ELINCS-Liste (European List of New Chemical Substances) geführt.

Ab dem 1.6.2008 entfällt die Neustoffanmeldung, da Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr und pro Hersteller bzw. Importeur hergestellt/importiert werden, im Rahmen der REACH-Verordnung registrierungspflichtig werden.
Die bis dahin angemeldeten Neustoffe gelten als registriert und erhalten bis zum 1.12.2008 eine Registrierungsnummer. Wenn für diese Stoffe aufgrund des Produktions- bzw. Importvolumens nach REACH mehr Daten erforderlich sind als nach der Neustoffanmeldung, müssen diese zusätzlichen Daten nachgeliefert werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Nachgeschalteter Anwender (NA)

Nachgeschaltete Anwender sind nach REACh Art. 3, Nr. 13: „Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender.“

Eine wesentliche Pflicht für den nachgeschalteten Anwender ist es, so mit den chemischen Stoffen oder Zubereitungen umzugehen, dass von diesen kein Risiko ausgeht. Für gefährliche Stoffe erhält er ein Sicherheitsdatenblatt (sicherer Umgang mit dem Stoff, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Entsorgung, Verwendung) vom Lieferanten.

Alle Informationen zum sicheren Umgang mit dem Stoff, den dieser von seinem Lieferanten mit dem Sicherheitsdatenblatt erhalten oder auch selbst ausgearbeitet hat, muss er an seine Kunden weitergeben, damit diese ebenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Auch für Stoffe, die kein Sicherheitsdatenblatt benötigen, weil sie weder als gefährlich eingestuft sind noch die so genannten PBT- oder vPvB-Kriterien erfüllen, müssen auf Wunsch zumindest Informationen für einen sicheren Umgang bereitgestellt werden.

Verfügt der nachgeschaltete Anwender aus eigener Erfahrung im Umgang mit dem Stoff über Informationen, die dem Hersteller die Registrierung des Stoffes erleichtern, so kann er ihm diese zur Verfügung stellen bzw. von seinen Kunden an den Lieferanten weiterleiten. Informationen, welche die Einstufung des Stoffes beeinflussen, müssen sogar weitergeleitet werden. Dies gilt auch für Informationen, die der nachgeschaltete Anwender erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten hat.

Ist die vom nachgeschalteten Anwender gewünschte Verwendung des Stoffes nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgezählt und er möchte diese auch nicht dem Hersteller mitteilen oder aber der Hersteller rät von der Verwendung ab, so ist der nachgeschaltete Anwender unter Umständen verpflichtet, selbst einen Stoffsicherheitsbericht zu schreiben. Der Bericht muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ebenso muss eine Mitteilung an die Agentur gemacht werden (Identität des Stoffes, Verwendung). Kommt der nachgeschaltete Anwender bei der Ausarbeitung seines Stoffsicherheitsberichtes in Bezug auf die Einstufung des chemischen Stoffes auf ein anderes Ergebnis als der Hersteller, so muss dieser die Agentur und den Hersteller darüber informieren.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007 

Autor: KATALYSE Institut

Latex

Latex ist der Milchsaft verschiedener Pflanzenarten, insbesondere des Kautschukbaumes (Hevea brasiliansis). Heute wird der Begriff Latex auch für alle Dispersionen von natürlichen und synthetischen Kautschuk verwendet.

Die Gewinnung von Naturkautschuk erfolgt zu fast 99 Prozent aus dem Latex, der beim Anritzen der Sekundärrinde der Stämme von Kautschukbäumen ausfließt. Der im Amazonasgebiet einheimischer Baum (Höhe: ca. 15 bis 20 Meter; Stammdurchmesser: 60 bis 74 cm), wird in fast allen Tropengebieten Afrikas, Asiens und Südamerikas in großem Umfang plantagenmäßig angebaut. Andere kautschukführende Pflanzen werden zur Gewinnung von Naturkautschuk nur in geringem Umfang genutzt. Ein mittelgroßer Kautschukbaum liefert täglich etwa 7 Gramm Latex. Latex ist eine Emulsion von 0,0005 bis 0,001 mm großen Naturkautschuk-Tröpfchen in Wasser. Je 100 Gramm Latex  enthalten etwa 30 bis 35 Gramm Naturkautschuk, Proteine, Sterine, Fette, Kohlenhydrate (zusammen 4,5 bis 5 Gramm) und 0,5 Gramm mineralische Bestandteile, der Rest ist Wasser.

Zur Stabilisierung wird Naturlatex mit Ammoniak versetzt, eingedampft, zentrifugiert oder aufgerahmt bis auf Trockengehalte von 60 bis 75 Prozent. Der größte Teil des gezapften Latex wird zu Festkautschuk verarbeitet wobei keine Aufkonzentration notwendig ist. Der Kautschuk wird hierbei durch Verdunstung des Wassers oder durch Gerinnung mit Hilfe von Säuren abgeschieden und anschließend getrocknet. Für die meisten Anwendungen wird der gewonnene Latex oder Festkautschuk nach Überführung in die gewünschte Form vulkanisiert.

Die 1840 von dem Amerikaner Goodyear erfundene Vulkanisation führt mit Hilfe von Schwefel, bei Temperaturen von 130 bis 140 °C, über eine Verknüpfung der Naturkautschuk-Moleküle zu den allgemein als „

Gummi“ bezeichneten Produkten. Je nach Verwendungszweck werden bei der Kautschukverarbeitung eine Vielzahl von Stoffen (z.B. Füllstoffe, Pigmente, Weichmacher, Alterungsschutz etc.) eingesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen auf dem Sektor der Synthese-Kautschuke ist jedoch Naturkautschuk immer mehr in die Rolle eines „Spezial-Kautschuks“ gedrängt worden.

Die wichtigsten Anwendungsfelder für Naturkautschuk sind heute:

  •  Reifen (LKW-Reifen, PKW-Radial-Reifen)
  •  Dünnwandige, weiche Produkte (z.B. Handschuhe, Luftballone, Kondome)
  •  Schaumgummi (z.B. Polster, Matratzen)

Das 1928 entwickelte Dunlop-Verfahren ist das meist genutzte Herstellungsverfahren für Schaumgummi-Produkte, hierbei werden die Latices mit Schwefel, Vulkanisationsbeschleunigern, Alterungsschutzmitteln, usw. sowie mit Seife und einem Koagulationsmittel (Gerinnungsmittel) versetzt und anschließend mechanisch in Rührwerken (Prinzip von Sahneschlagmaschinen) aufgeschäumt werden. Der Latexschaum wird in Formen gegossen, in heißem Wasserdampf vulkanisiert. Die fertigen Teile werden abschließend gewaschen und in Spezialöfen getrocknet.

Bei jeder Plantagenwirtschaft führt v.a. die Neuanlage zu erheblichen Eingriffen in die Landschaft und den Naturhaushalt. Die Bewirtschaftung in Monokulturen ist häufig intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbunden, die zu Belastungen in der Nahrungskette und nachhaltigen Veränderungen in der Flora und Fauna führen.

Heute wird Rohkautschuk immer noch klassischen Methoden (Sammlung in Wildbeständen oder bestehende Plantagen) gewonnen, so dass weitesgehend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.
Auf Schadstoffbelastungen im L. und den Fertigprodukten sollte geachtet werden. Schadstoffquellen ergeben sich durch Rückstände aus der Latexproduktion (z.B. VOC), Nebenprodukte der Vulkanisation (z.B. Nitrosamine, CS2) oder Mittel zum Schutz gegen Schimmelbildung beim Transport (z.B. PCP).

Siehe auch: Latexallergie

Autor: KATALYSE Institut

Lackierereien

L. geben vor allem lösemittelhaltige Dämpfe und Geruchsstoffe an die Umwelt ab.

Die Emissionen an Lösemitteln aus dem Bereich Lacke betrugen 1990 330.000 t bei einem Verbrauch von zur Zeit etwa 540.000 t. Hieran ist der Handwerker- und Heimwerkerbereich mit 100.000 t beteiligt, so daß auf den industriellen Bereich Emissionen von ca. 230.000 t entfallen.

Nach der TA Luft von 1986 wird gefordert: Die Möglichkeiten des Einsatzes lösemittelarmer Lacke und Abluftreinigungsanlagen sollen ausgeschöpft werden. Für L. in der Automobilindustrie gelten andere Vorschriften.

Siehe auch: Umwelt

Autor: KATALYSE Institut

Kokerei

In K. wird zumeist Steinkohle unter Luftabschluß erhitzt.

Dabei entstehen Koks, Koksgas und Teer. Der kohlenstoffreichere Koks wird in der BRD heute hauptsächlich zur Eisenerzeugung benutzt. Koksgas besteht aus Wasserstoff, Methan und Kohlenmonoxid und ist ein wichtiger Industriebrennstoff; Teer ist eine Mischung aus schwerflüchtigen Kohlenwasserstoffen.

In der BRD werden jährlich ca. 20 Mio t Koks hergestellt,der größte Teil davon im Ruhrgebiet. Dort sind K. neben dem Autoverkehr die wichtigsten Emissionsquellen für Kohlenwasserstoffe, die z.T. (polycyclische Aromaten, Benzol) krebserregend (Krebs) sind.

In neueren K. können die Emissionen u.a. durch bessere Abdichtung der Koksöfen und durch Entstaubungseinrichtungen (Rauchgasentstaubungsanlagen) vermindert werden.
Beim Kühlen des Kokses fallen große Mengen bisher nicht genutzter Abwärme an, insgesamt ca. 9 Mio MWh/Jahr.

Ihre Nutzung mit Hilfe der sog. Kokstrockenkühlung z.B., zur Stromerzeugung oder als Fernwärme, ist für den Betreiber nur sinnvoll bei kostendeckender Einspeisung ins öffentliche Netz, wogegen sich die Stromerzeuger wehren.

Siehe auch: Steinkohle, Steinkohlenteer, Teeröl, Raffinerie

Autor: KATALYSE Institut

Kohlendioxid-Problem

Das Kohlendioxid-Problem besteht darin, dass das unschädliche und sogar für das irdische Leben notwendige Kohlendioxid (CO2) Hauptverursacher des zusätzlichen Treibhauseffekts ist, der das Weltklima zu verändern droht (Klima, Treibhauseffekt).

Seit Beginn der Industrialisierung steigt der CO2-Pegel in der Troposphäre (Atmosphäre) stetig an. Der Mensch hat innerhalb von nur ca. 200 Jahren den CO2-Gehalt der Atmosphäre stärker verändert, als die Natur innerhalb von 1 Mio. Jahren. Bei Fortsetzung des derzeitigen Trends werden extreme Klimaveränderungen erwartet.

Ursache ist vor allem die Verbrennung fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas) sowie die Vernichtung des der tropischen Regenwälder. CO2 ist das massgebliche Endprodukt jeder Verbrennung, das nicht aus Abgasen herausgefiltert werden kann. Solange der Weltprimärenergiebedarf zu über 90% aus fossilen Energieträgern gespeist wird, sind Energieverbrauch und Kohlendioxid-Problem eng gekoppelt (Energie). Die weltweiten CO2-Emissionen aus dem Energiebereich betragen ca. 22 Mrd. t/Jahr, wovon 56% aus den westlichen Industrienationen bzw. 5,3% aus Deutschland stammen. Pro Kopf liegen die CO2-Emissionen in den USA bei 20 t/Jahr, in Deutschland bei 14 t/Jahr und in den meisten Entwicklungsländern bei 0,5-3 t/Jahr.

Auf verschiedenen internationalen Konferenzen wurden Resolutionen zur Reduzierung des Kohlendioxid-Problems verabschiedet. So in Toronto 1988, wonach der weltweite CO2-Ausstoss bis 2005 um 25% und bis 2050 um 50% reduziert werden soll. Die Bundesregierung beschloss am 13.6.1990 eine Reduzierung der CO2-Emissionen von 25% bis 2005. Es ist allerdings schon jetzt abzusehen, dass die weltweite CO2-Emission eher weiter ansteigen wird und selbst Deutschland mit der bisherigen Politik höchstens eine Minderung von 5-10% erreicht werden kann. Obwohl die bisherigen Massnahmen nach Ansicht von Wissenschaftlern in keiner Weise ausreichen, um das Klima zu stabilisieren, scheitern globale CO2-Reduktions-Szenarien bislang vor allem an nationalen Egoismen.

Massnahmen zur Lösung des Kohlendioxid-Problems sind: Rationelle Energienutzung und Energiesparmassnahmen, vor allem verbesserte Wärmedämmung (Niedrigenergiehaus), Einsatz regenerativer Energiequellen und neue Verkehrskonzepte (Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Kombinierter Verkehr). Den Einsatz von CO2-freier Kernenergie anstelle von fossilen Energieträgern ist sehr umstritten, da hier der Treibhauseefakt gegen das nukleare Risiko eingetauscht wird (Kernkraftwerk, GAU, Brennstoffkreislauf, Atommüll).

Um CO2-Reduzierungen politisch-wirtschaftlich zu unterstützen, werden seit Jahren Massnahmen wie Energiesteuer, CO2-Steuer (Ökosteuern) und CO2-Abgaben (Umweltabgaben) diskutiert. Bisher konnte sich jedoch kein Land zu einer wirklichen Umsetzung entschliessen, um die nationale Konkurrenzfähigkeit nicht zu gefährden. Erste Umsetzungen in Teilbereichen finden sich in Finnland, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz.

Wie kurzsichtig der Konkurrenz-Aspekt ist, zeigen zum Beispiel erste Berechnungen über die Folgekosten eines fortschreitenden Treibhauseffekts) (Deichbau).
Als weitere Massnahmen zur Entschärfung des Kohlendioxid-Problems werden Aufforstungsprogramme diskutiert, die die pflanzlich gebundene Kohlenstoffmenge (Biomasse) erhöhen sollen.

Siehe auch: Kohlendioxid, Klima, Treibhauseffekt

Autor: KATALYSE Institut

Ketone

K. sind eine vom Aceton abgeleitete Gruppe chemischer (Lösemittel-)Verbindungen sehr unterschiedlicher Art.

Die Endung bei der chemischen Namensgebung für K. lautet "-on" (z.B. Aceton, Cyclohexanon). K. sind i.a. weniger giftig als chlorierte Kohlenwasserstoffe. Wie alle Lösemittel führen aber auch K. bei Langzeiteinwirkung zu Nervenschäden. K. werden als Lösemittel in Lacken, Naturharzen, Anstrichfarben und Druckfarben eingesetzt. Desweiteren finden K. Anwendung als Ausgangsstoff für Synthesen von Farb- und Riechstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen. Cyclohexanon ist ein wichtiger Ausgangsstoff für die Herstellung von Polyamid.

Ketone und Ihre MAK-Werte:

  • Aceton (2-Propanon)
    Der MAK-Wert für Aceton beträgt: 1200 mg/ m3 = 500 ppm.
  • 2-Butanon (Methylethylketon, MEK)
    MAK-Wert: 590 mg/ m3 = 200 ppm
  • Methypropylketon (2-Pentanon)
    MAK-Wert: 700 mg/ m3 = 200 ppm
  • Diethylketon (3-Pentanon)
    MAK-Wert: 700 mg/ m3
  • Methylisopropylketon (MIPK, 3-Methyl-2-butanon, Isopentanon)
    MAK-Wert: 705 mg/ m3
  • Methyl-Isobutylketon (MIBK, 4-Methyl-2-pentanon, Hexon, Isopropylaceton)
    MAK-Wert: 400 mg/ m3 = 100 ppm
  • Cyclohexanon
    MAK-Wert: 80 mg/ m3 = 20 ppm
  • Methyl-Cyclohexanone (2-, 3- und 4- Methyl-yclohexanon)
    MAK-Wert: 230 mg/ m3 = 50 ppm

Autor: KATALYSE Institut

IUCLID

IUCLID ist eine Datenbank des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) mit Angaben u. a. zu Produktionshöhe, chemisch-physikalischen Eigenschaften, Toxikologie und Ökotoxikologie solcher Altstoffe, die in der EU in Mengen >1000 t pro Jahr produziert werden. Die Abkürzung steht für International Uniform Chemical Information Database.

Diese Datenbankanwendung wird den Unternehmen der chemischen Industrie und den Regierungsbehörden kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass die von der REACh-Verordnung betroffenen Unternehmen ihrer Meldeverpflichtung nachkommen und die Daten der Agentur übermitteln können.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Ionenaustauscher

I. sind feste Substanzen, an die bestimmte Ionen gebunden sind.

In einer Lösung enthaltene Ionen können dann gegen eine entsprechende Menge der am I. gebundenen Ionen ausgetauscht werden. Grundgerüst des I. ist ein hochpolymerer Stoff. Starke Verbreitung finden I. in der Elektroindustrie, in der Lebensmittelindustrie und im Haushalt zur Wasserenthärtung (Wasserhärte, Waschmaschine).

Jede Spülmaschine enthält einen I., der zur Enthärtung die Calcium- und Magnesiumionen des kalkhaltigen Wassers gegen die im I. gebundenen Natriumionen austauscht. Bei Verwendung zu Trinkwasserzwecken ist starkes Keimwachstum auf den I. sowie die Abgabe geringer Mengen gesundheitsbedenklicher Stoffe problematisch. Zudem werden die Gewässer durch die Regeneration mit Kochsalz stark belastet.

Anlagen in der Industrie müssen mit großen Mengen Salzsäure und Natronlauge regeneriert werden. Trinkwasser darf nicht unter 1,5 mmol/l (8,4 Grad d; Wasserhärte) enthärtet werden und für Natrium muß ein Grenzwert von 150 mg/l eingehalten werden.

Siehe auch: Ionen, Kochsalz, Natronlauge

Autor: KATALYSE Institut

Hydrolyse

Allgemeine Bezeichnung für die Umsetzung einer chemischen Verbindung mit Wasser.

Verfahren zum Kunststoffrecycling. Mit Hilfe der H. lassen sich Kunststoffe wie z.B. Polyurethane aufspalten; nach Zerkleinerung und Erhitzen auf 300 Grad C werden die Kunststoffe unter Zugabe von Wasserdampf zerlegt. Das Verfahren ist allerdings für die meisten Kunststoffsorten (Polyolefine, PVC) ungeeignet. Gewonnene Substanzen sind derzeit nur für minderwertige Produkte einsetzbar.

Siehe auch: Wasser, Recycling

Autor: KATALYSE Institut

Human Genome Projekt

Mit dem H. wurde die gesamte DNA-Sequenz der Menschen entschlüsselt, ähnlich wie zuvor die DNA-Sequenz von Fadenwürmern und Hefen entschlüsselt wurde. Die DNA-Moleküle sind die verdrehten, doppelsträngigen Sequenzen von vier Basen, aus denen jeder der 46 Chromosomen zusammengesetzt ist, die im Kern jeder menschlichen Körperzelle enthalten sind.

Das menschliche Genom besteht aus etwa drei Milliarden Paaren von Basen. Das H. wäre nicht durchführbar gewesen ohne die Fortschritte der Computertechnologie, die es ermöglichte, die Milliarden Basen aufzuzeichnen, zu katalogisieren, zu suchen und zu analysieren. Die Zusammenarbeit zwischen Biologie und Informationstechnologie hat zur Entstehung eines neuen Wissenschaftsgebietes geführt, das sich Bioinformatik nennt. Damit ließen sich die Gensequenzen weitgehend automatisch ermitteln.

Das H. wurde von der US-amerikanischen und anderen Regierungen finanziert und vorzeitig im Juni 2000 abgeschlossen. Dies war vor allem auf die Konkurrenz zwischen den von den Regierungen geförderten H. und ähnlichen Bemühungen des amerikanischen biotechnologischen Privatunternehmens Celera Genomics zurückzuführen. Am Ende wurde das humane Genom zweimal sequenziert.

Die größte Überraschung war, dass die bisherige Annahme der Wissenschaftler, dass Menschen mehr als 100.000 Gene in ihren Zellen brauchen, um alle biologischen Aufgaben erfüllen zu können, widerlegt wurde. Nach der Offenlegung des Genoms wird gerade mal von etwas mehr als 30.000 menschlichen Genen ausgegangen.

Zu 99 Prozent haben Genom-Forscher aus sechs Ländern das Erbgut des Menschen entziffert. Die Endversion der Abfolge aller drei Mrd. DNA-Bausteine im menschlichen Erbgut ist das Resultat von 15 Jahren Arbeit und das Ergebnis wurde am 15. April 2003 in Washington präsentiert

Die Befürworter des H. erhoffen sich bahnbrechende Informationen über eine Vielzahl von Krankheiten wie Krebs oder Diabetes. Kritiker befürchten den genetisch "gläsernen" Menschen, der entsprechend seiner genetischen Anlagen für bestimmte Krankheiten oder psychische Defekte "sortiert", nur in bestimmten Berufen eingesetzt oder genetisch behandelt wird.

Autor: KATALYSE Institut

Glashütten

In G. werden als Luftschadstoffe Schwefeldioxid (aus dem Schwefelgehalt des Brennstoffs sowie dem Gehalt des Rohstoffs an Natriumsulfat), Stickoxide (aufgrund der hohen Temperaturen der Luft in den Schmelzwannen), Fluoride (je nach Glassorte und Rohstoff, Fluor), Chloride (je nach Chloridgehalt des Rohstoffs, Chlor) sowie Stäube ausgestoßen. Der ausgestoßene Staub enthält bei Sondergläsern erhebliche Anteile an Schwermetallen (Blei).

In mehreren Projekten im Rahmen des Altanlagensanierungsprogramms der Bundesregierung wurden die Emissionen von G. durch folgende Maßnahmen deutlich gesenkt:

  • Schwefeldioxid: Umstellung von fossil auf elektrisch beheizte Glaswannen;
  • Stickoxide: Umstellung der Feuerungsanlage von Luft- auf Sauerstoffbetrieb;
  • Staub: Durch wirksame Entstaubung konnten Reingasstaubgehalte von unter 20 mg/m3 Abgas erreicht werden;
  • Fluoride: Die Fluoridgehalte der Abgase konnten gleichzeitig durch Verwendung fluoridarmer Rohstoffe unter 5 mg/m3 gehalten werden. Dieser Stand der Technik von 5 mg/m3 wurde in die TA Luft 1986 übernommen.

Siehe auch: Glas, Schwefeldioxid, Stickoxide, Fluoride, Staub, Stickoxide

Autor: KATALYSE Institut

Giesserei

G. stoßen Geruchsstoffe (Olfaktometrie) und Stäube aus. Für die Geruchsemissionen aus der Kernmacherei haben sich Biofilter zur Reinigung bewährt.

Die TA Luft 1986 begrenzt die Emissionen organischer Stoffe aus der Kernmacherei (in der die Gußformen hergestellt werden), insbesondere die geruchsintensiven Amine auf 10 mg/m3, sowie Emissionen an organischen Stoffe aus der G. auf 50 mg/m3 Abluft (als Gesamtkohlenstoff).

Die Staubemissionen werden für Anlagen zum Erschmelzen von Stahl oder Gußeisen auf 20 bzw 50 mg/m3 (je nach Art der Öfen), für Nichteisenmetall-G. auf 20 mg/m3 begrenzt (10 in Bleihütten).

Siehe auch: Olfaktometrie, Stäube, Biofilter

Autor: KATALYSE Institut

Gerberei

Siehe Textilindustrie.

Autor: KATALYSE Institut

Galvanisieren

Im engeren Sinn wird unter G. die elektrochemische Oberflächenbehandlung von Metallen verstanden.

Die Galvanik (Metallindustrie), d.h. das elektrolytische Abscheiden von metallischen dünnen Schichten, wird zum Zweck der Veredlung von Oberflächen sowie zum Schutz vor Korrosion (Korrosionsschutz) angewandt. Kritisch sind die in den beim G. verwendeten Bädern anfallenden Metall-, Salz-, und Säurerückstände. Aus den Rückständen können in vielen Fällen Wertstoffe zurückgewonnen werden.

Siehe auch: Metallindustrie, Korrosion, Abwasser, Abwasserabgabengesetz

Autor: KATALYSE Institut

Formaldehyd

Die "Allround-Chemikalie" F. (chemische Formel: HCHO oder CH2O) ist ein wasserlösliches, sehr reaktionsfreudiges, säuerlich-stechend riechendes Gas.

Es gehört zur Gruppe der Aldehyde und kommt meist in 35 %iger wäßriger Lösung als Formalin in den Handel. F. ist als Grundstoff für industrielle Synthesen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, u.a. weil es leicht polymerisierbar und daher gut als Ausgangsstoff für Kunststoffe geeignet ist.

In Deutschland werden rund 600.000 Tonnen/Jahr hergestellt. F. wird in zahlreichen Produkten wie Kunststoffen, Spanplatten, Textilien, Leder, Kleb- und Schaumstoffen, Kosmetika und Körperpflegemitteln, Farben, Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt. In der Medizin wird F. zur Desinfektion, Sterilisation und Konservierung verwendet. Die Chemikalienverbotsverordnung schreibt vor, dass Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel mit mehr als 0,1 % F. sowie Textilien mit mehr als 0,15 % gekennzeichnet werden müssen.

F. entsteht auch als Nebenprodukt bei fast allen Verbrennungsprozessen (v.a. bei Holzfeuerstätten) und ist sowohl in Abgasen von Autos und Gasbrennern als auch im Tabakrauch zu finden. Die natürliche Konzentration von F. in kontinentaler Reinluft liegt bei etwa 0,001 ppm, für Belastungsgebiete ergeben sich durchschnittliche Konzentrationen von etwa 0,01 ppm.

Der Einsatz von F. in Baustoffen und als Inhaltsstoff in Harnstoff-Formaldehyd-Harzleimen bei der Herstellung von Möbeln, Spanhölzern, Tischlerplatten, Sperrhölzern und sonstigen Holzwerkstoffen sind die häufigste Ursache für die Schadstoffbelastung in Innenräumen. Auch säurehärtende Lacke und UF-Ortsschäume können zur F.-Belastung beitragen. V.a. in Innenräumen sind F.-Belastungen gesundheitlich relevant, meist werden F.-Konzentrationen von 30-80 µg/m3 in Innenräumen gemessen.

In Abhängigkeit von den Emissionsquellen können auch bis zu 3.000 µg/m3 erreicht werden. Zwei Zigaretten erhöhen in einem 30 m3 großen Wohnraum die F.-Konzentration um bis zu 100 µg/m3. Zur Begrenzung der max. zulässigen Konzentration in Innenräumen wurde 1997 vom Bundesgesundheitsamt ein Richtwert von 0,1 ppm bzw. 0,12 mg/m3 empfohlen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung wurden u.a. Richtlinien zur Klassifizierung von Spanplatten (E1, E2 usw.) hinsichtlich ihrer F.-Abgabe erarbeitet.

F. ist in der MAK-Liste unter Abschnitt III-B „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential“ aufgeführt. Der MAK-Wert ist auf 0,5 ppm bzw. 0,6 mg/m3 festgesetzt. Die karzinogene Wirkung von F. wurde in Tierversuchen bei Ratten und Mäusen bei hohen Konzentrationen nachgewiesen. Bei Bakterien, Insekten und bestimmten Pflanzen sowie menschlichen
Zellkulturen ließen sich mutagene Wirkungen nachweisen. Ein Risiko der Fruchtschädigung ist bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht zu befürchten (MAK-Liste Abschnitt C). Da Untersuchungen bei empfindlichen Personen bereits eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens ab 0,05 ppm aufzeigen, erscheint eine Herabsetzung der Richtwerte dringend notwendig.

Die Geruchsschwelle (stechend) von F. liegt bei 60 µg/m3. Erste körperliche Reaktionen bei einer F.-Belastung können schon ab 0,03 ppm auftreten und äußern sich in Augen- und Schleimhautreizungen (Schwellung der Nasenschleimhäute, Hustenreiz), weiter können Atembeschwerden und unspezifische Symptome wie Unwohlsein und Kopfschmerzen auftreten. Längerfristig kann F. allergische Reaktionen gegen andere Substanzen begünstigen ("Promotoreffekt"). Allergien durch F. entstehen nur bei direktem Kontakt mit flüssigem F. (Formalin ) und zählt zu den häufigsten Berufsallergenen und kann eine allergische Kontaktdermatitis (Typ IV) und einen Kontakturtikaria (Typ I) auslösen.

Autor: KATALYSE Institut

Feuerverzinken

Eintauchen von größeren Eisen- oder Stahlteilen in geschmolzenes Zink zum Herstellen von 0,04-0,1 mm dicker Schutzüberzüge gegen Korrosion.

ur Verbesserung der Beständigkeit der Überzüge werden der Schmelze geringe Mengen Kupfer beigegeben. Eine andere Möglichkeit ist das galvanische Verzinken (Galvanik). Rund 50% der deutschen Zinkproduktion werden zum Verzinken verwendet.
Beim F. werden Säurenebel, Salznebel und gasförmige anorganische Clorverbindungen freigesetzt. 10 mg/m3 staubförmige Emissionen und 20 mg/m3 gasförmige Clorverbindungen dürfen im Abgas nicht überschritten werden.

Lit.: TA Luft 1986

Siehe auch: Zink, Korrosion, Galvanik

Autor: KATALYSE Institut

Färberei

Siehe Textilindustrie.

Autor: KATALYSE Institut

Fällung

Durch die F. (s. Abb.) werden in Wasser gelöste Stoffe durch Zusätze geeigneter Suzbstanzen ganz oder teilweise in einen unlöslichen Zustand überführt.

Die entstehenden F.-Produkte können in Form von Kristallen, Flocken oder Tröpfchen durch geeignete physikalische Verfahren (Sedimentation, Filtration, Flockung) abgeschieden werden. Die F. ist im Bereich der Abwasserreinigung eine übliche Methode zur Verminderung der im Wasser gelösten Phosphate (Eutrophierung) mittels Eisen- und Aluminiumsalzen.

Dabei muß z.B. Eisen-III-Chlorid im Überschuß zugegeben werden, so daß im Ablauf eine hohe Eisensalzkonzentration vorhanden ist, die 0,2 mg Eisen/l Wasser aber nicht überschreiten darf.

Siehe auch: Wasser, Sedimentation, Filtration, Flockung

Autor: KATALYSE Institut

Expositionsszenario

Ein Expositionsszenario nach REACh Art. 3, Nr. 37 ist die „Zusammenstellung von Bedingungen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.“

Relevante Expositionsszenarien sind dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) beizufügen, wo Stoffsicherheitsbeurteilungen gemäß den Registrierungsanforderungen durchgeführt werden.

Ein Expositionsszenario enthält folgende Strukturelemente:

  • Name des Prozesses oder der Tätigkeit
  • Szenariobeschreibung
  • Maximal verwendete Menge pro Zeiteinheit (z. B. maximale Einsatzmengen, maximale Einsatzdauer und Einsatzhäufigkeit, Temperatur, pH usw., Charakteristika und Dimensionen der Umgebung)
  • Produktspezifikation (wenn die Substanz als Teil einer Zubereitung geliefert wird, müssen Informationen über den Gehalt, die Form usw. gegeben werden)
  • Empfohlene Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
  • Verweis (wer für die Erstellung des Expositionsszenarios verantwortlich ist)
  • Datum (der Erstellung oder Überarbeitung)

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA)

Die mit REACh befasste Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) soll eine einheitliche Anwendung auf Gemeinschaftsebene gewährleisten und wird die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Vorgaben von REACh umsetzen. Ihr Standort ist Helsinki.

Die ECHA besteht aus einem Direktor, der von einem Sekretariat unterstützt wird, einem Verwaltungsrat, verschiedenen Ausschüssen und einer Widerspruchskammer.

Sekretariat
Alle Aufgaben, die die ECHA nach den Titeln II (Registrierung von Stoffen), III (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche), VI (Bewertung) und VII (Zulassung) der REACh-Verordnung zu erledigen hat, sind durch das Sekretariat abzuarbeiten. Daneben muss das Sekretariat die Stoff-Datenbank aufbauen und warten und sich um die Bereitstellung der technischen und wissenschaftlichen Leitlinien zur Durchführung der Verordnung kümmern.

Verwaltungsrat
Umfasst 38 Mitglieder, die sich jeweils aus einem Vertreter der Mitgliedsstaaten sowie sechs Vertretern der Kommission, drei Vertretern interessierter Kreise und zwei Vertretern, die durch das EU-Parlament ernannt wurden, zusammensetzen.
Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist auf vier Jahre mit der Option auf weitere vier Jahre begrenzt.
Die Entscheidungen des Verwaltungsrats haben mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen; er beruft den Direktor.
Der Verwaltungsrat berichtet jährlich über die Tätigkeit der Agentur und legt das Arbeitsprogramm für das nächste Jahr fest. Er entscheidet über den Haushalt sowie über die internen Regeln und Verfahren der Agentur. Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder und den Vorsitzenden der Widerspruchskammer.

Direktor
Wird vom Verwaltungsrat für fünf Jahre nach öffentlicher Ausschreibung berufen.
Er leitet die Europäische Chemikalienagentur, erstellt den jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Agentur zur Vorlage beim Verwaltungsrat und entwirft den Arbeitsplan für das kommende Jahr sowie eines langfristigen Arbeitsprogramms.

Die Ausschüsse
Jeder Mitgliedstaat kann Bewerber für die Ausschüsse benennen.
Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder, wobei jeweils mindestens ein Mitglied aber max. zwei Mitglieder pro Mitgliedstaat ernannt werden dürfen.

Widerspruchskammer
Entscheidungen der Agentur nach Artikel 9 (Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung), Artikel 20 (Pflichten der Agentur in Hinblick auf die Registrierung), Artikel 27 (Kostenteilung), Artikel 30 (Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen) und Artikel 51 (Dossierbewertung) kann widersprochen werden.
Widersprüche haben innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Entscheidung zu erfolgen und sind gebührenpflichtig. Innerhalb von 30 Tagen ist über den Widerspruch zu entscheiden. Entscheidungen der Widerspruchskammer können beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden bzw. könnte hier auch Untätigkeitsklage erhoben werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.gisbau.de
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

ELINCS

ELINCS ist eine Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe;European List of Notified Chemical Substances.

ELINCS enthält zurzeit ungefähr 2.700 Stoffe und wird ständig erweitert, wenn den zuständigen Behörden das Inverkehrbringen eines neuen Stoffes gemeldet wurde.

Hier geht es zur ELINCS-Liste.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut