Die einzige Möglichkeit, die Bestrahlungsdauer durch UV-Strahlung, ohne das Risiko eines Sonnenbrandes zu erhöhen, besteht in der Verwendung von S..
Die Sonnenschutzwirkung von Cremes wird mit Hilfe von Filtersubstanzen, auch UV-Absorber genannt, erreicht. Über 20 verschiedene Stoffe sind in der Kosmetikverordnung erlaubt. S. enthalten i.d.R. Filter für UV-B- und UV-A-Licht (UV-Strahlung).
Der Lichtschutzfaktor gibt an, wie stark die Schutzwirkung des Filters ist: Bei einer Eigenschutzzeit von 10 min (Hauttyp I) und einem Sonnenschutzfaktor 12 kann man 120 min in der Sonne bleiben. Die auf den Sonnenschutzcremes deklarierten Lichtschutzfaktoren geben allerdings nur Anhaltspunkte, wie Tests ergeben haben.
So kann ein deklarierter Sonnenschutzfaktor 6 nur dem von 4 entsprechen. Um den Schutz im Wasser aufrechtzuerhalten, wurden wasserfeste S. entwickelt.
Siehe auch: Sonnenbaden, Sonnenbrand, UV-Strahlung, Ozonabbau
Autor: KATALYSE Institut