Gesundheitlicher Verbraucherschutz ist ein Teil des vorsorgenden Verbraucherschutzes. Dieser soll garantieren, dass Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass die angebotenen Produkte gesundheitlich unbedenklich und die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen gesichert sind.
Dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen wird gegenüber wirtschaftlichen Interessen, Vorrang eingeräumt. Weitere Handlungsfelder des vorsorgenden Verbraucherschutzes sind wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Verbraucherinformation
Einen Wendepunkt in der Verbraucherschutzpolitik stellte die BSE Krise dar. Im Zentrum der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes stand die Trennung von Risikobewertung, Risikokommunikation und Risikomanagement. Der institutionelle Wandel im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, erfuhr je nach Mitgliedsstaat und politischer Kultur eine unterschiedliche Ausrichtung. In Deutschland wurden die bislang über mehrere Ministerien verteilten Kompetenzen des Verbraucherschutzes (BMG und BMWI) in dem neu gebildeten Verbraucherschutzministerium (BMVEL, 1/2001) zusammen geführt. Die risikopolitischen Zuständigkeiten im Lebensmittelbereich wurden grundsätzlich reorganisiert, die bisher zuständige Institution aufgelöst (BgVV) und im Sinne der klaren Trennung von Risikomanagement und Risikobewertung zwei neue Bundesbehörden gegründet (11/2002):
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die Risikobewertung / Risikokommunikation
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Risikomanagement.
Zentrale Aufgabe des BfR ist die Durchführung von Risikobewertungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit. Die Aufgaben der Risikokommunikation umfassen die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (v.a. der Bevölkerung) über vorhandene oder potentielle Gefährdungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Europäischen Ebene. Die wichtigste Neuausrichtung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf politischer Grundsatzebene ist die Verankerung des Vorsorgeprinzips (Verordnung Nr. 178/2002, in Kraft getreten am 21. Februar 2002). Auf nationaler Ebene wurden auf Seiten der Politik, wie auch auf Seiten der Wirtschaft entsprechende Instrumente entwickelt:
- Vorschriften zur lebensmittelrechtlichen Überwachung (AVV Rahmen-Monitoringplan, 3/2002), die u.a. einen auf Risikoanalyse gestützten bundeseinheitlichen Lebensmittelüberwachungsplan als präventives, die reguläre Lebensmittelüberwachung ergänzendes Untersuchungssystem und Vorschriften über die Betriebskontrolle umfassen.
- Einführung einer unverzüglichen Meldepflicht für Lebensmittelunternehmen gegenüber der zuständigen Überwachungsbehörde, wenn das Unternehmen annimmt, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel den Vorschriften für den Gesundheitsschutz nicht entspricht (§ 40a LMBG, 8/2002).
- Entwicklung des QS Siegels für Fleisch und Wurstwaren durch die Fleischwirtschaft (4/2002).
- Ausweitung der Eigenkontrollen der Lebensmittelwirtschaft.
Autor: KATALYSE Institut