Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Die "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten" von 1981 in der Neufassung vom 20.1.1989 hat zum Ziel, den Energieverbrauch durch Gebäudeheizungen (Heizung, Raumwärmebedarf) und Warmwasserbereitung zu vermindern.

Der Anreiz zur Änderung im Das Verbraucherverhalten hat grossen Einfluss auf die Umweltbelastung. Dies beginnt schon beim Konsumverhalten. Der Kauf umweltfreundlicher Produkte (Umweltzeichen) entlastet nicht nur die Umwelt bei Herstellung, Verwendung und Entsorgung, sondern kann auch Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben (umweltorientierte Unternehmensführung, Ökomarketing). Verbraucherverhalten besteht darin, daß sich die V. am tatsächlichen Verbrauch des einzelnen orientiert. Die Betriebskosten werden dementsprechend verteilt. Das Ziel der Einsparung kann schon erreicht werden, wenn mindestens 50% der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch verteilt werden. Die V. führt nach Untersuchungen zu Energieeinsparungen von etwa 15%. Dazu werden Geräte zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser angebracht.  Die Gebäude werden dabei nicht nach ihrer Nutzungsart unterschieden, sondern entscheidend ist, dass sie (sowohl Wohn- als auch gewerbliche Gebäude) von verschiedenen Personen genutzt, aber nur von einer gemeinsamen Anlage (Zentralheizung, Nah- oder Fernwärme, -wasser) versorgt werden. Bei fast 50% der zentral beheizten Wohnungen wurde bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung eine V. durchgeführt. Heute wird die V. in rd. 10 Mio Wohnungen angewandt.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Bauen & Wohnen, Energie, T - Z, V.