Abwärmenutzungsgebot

In einem früheren Entwurf zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist von einem Abwärmenutzungsgebot die Rede.

In der neuesten Fassung vom 14.5.90 wurde der Begriff Abwärme jedoch durch den Begriff "entstehende Wärme" ersetzt. Hierdurch wurde der Geltungsbereich des Gesetzes wesentlich weiter gefaßt. Aus diesem Grund wurde auch der Begriff Abwärmenutzungsgebot durch Wärmenutzungsgebot ersetzt.

Siehe auch: Bundesimmissionsschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Energie, Umweltrecht.