Energiepass

Der E. gibt in Form standardisierter Kennzahlen an, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses bzw. einer Wohnung ist.

Sinn des E. ist es, bei Hauskauf bzw. Vermietung die zukünftigen Energiekosten (Nebenkosten/Warmmiete) transparent zu machen: Häuser bzw. Wohnungen mit schlechtem Heizungs-System und spärlicher Wärmedämmung lassen sich für weniger Geld verkaufen bzw. vermieten als energiesparende Häuser. Dadurch soll der E. energiesparende Investitionen fördern.

Der E. wurde vor etlichen Jahren erstmals in der Schweiz eingeführt. In Deutschland gibt es den E. in Berlin und Hamburg; in NRW wird er im Rahmen der Förderung ökologischer Aspekte im sozialen Wohnungsbau eingeführt.

Seine eigentliche Wirkung kann der E. aber erst dann erzielen, wenn es obligatorisch wird, bei Kauf oder Vermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung einen E. vorzulegen.

Autor: KATALYSE Institut

Elektrosensible

Als Elektrosensible werden Menschen bezeichnet, die körperliche Beschwerden auf das Vorhandensein von elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern (EMF) zurückführen.

Hierbei kann es sich um vielfältige ineinander übergehende Beschwerdebilder handeln, welche unter dem Begriff der Elektrosensibilität zusammengefasst sind.
Als konkrete Beschwerden werden regelmäßige Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen etc. benannt, aber auch diffuse Beschreibungen, die nicht näher spezifiziert werden können, aber die eine subjektive innere Logik erkennen lassen.
Für diese Definition spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen genaue und denkbare Wirkmecha-nismen beschreiben oder naturwissenschaftlich „falsche“ Zusammenhänge konstruieren.

Autor: KATALYSE Institut

Essbare Verpackung

Auf der ANUGA 1989 in Köln wurden erstmals E. aus Stärke vorgestellt. Inzwischen sind E. für Pralinen, Einweggeschirr und -becher in der Anwendung.

Die Verwendung essbarer Rohstoffe als Verpackungsmaterial findet jedoch sehr schnell seine Grenzen, da die Verpackungseigenschaften von Stärke sehr begrenzt sind. E. unterliegen weiterhin den gleichen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (v.a. den Hygienebestimmungen) wie Nahrungsmittel und können daher nicht ohne eigene Umverpackung verkauft werden.

Autor: KATALYSE Institut

Entsorgung

Siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung.

Autor: KATALYSE Institut

Einwegverpackungen

Verpackungen, die nach Gebrauch/Verbrauch des Inhalts weggeworfen werden.

Aus Kunststoff (z.B. Joghurtbecher), aus Metall (z.B. Bierdosen), aus Verbundmaterialien (z.B. Milchtüten). E. verbrauchen häufig mehr Energie und Rohstoffe als Mehrwegverpackungen und erhöhen v.a. die Abfallmenge (Hausmüll). Der Anteil der E. ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Das Abfallgesetz bietet Möglichkeiten des E.-Verbots oder der E.-Beschränkung. In diesem Zusammenhang wurde die Pfandpflicht für Kunststoff-Getränkeflaschen sowie das Verbot der Umverpackungen in der Verpackungsverordnung festgeschrieben.

Autor: KATALYSE Institut

Einwegflasche

Siehe Mehrwegflasche, Verpackungen.

Autor: KATALYSE Institut