Aktivierung

Erzeugung von Radionukliden durch die Einwirkung von Teilchenstrahlung, insbesondere Neutronenstrahlung.

So werden z.B. Kühlmittel von Kernkraftwerken und Legierungszusätze des Reaktordruckbehälters (Kernreaktor) aktiviert. Aktivierte Materialien müssen als Atommüll entsorgt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Abschirmung

Abschirmung nennt man Schutzeinrichtungen, die insb. Menschen vor ionisierender Strahlung schützen sollen.

Dies kann auf seiten der Strahlungsquelle erfolgen (Radionuklide werden in Bleiziegeln verpackt, der Reaktordruckbehälter im Kernreaktor besitzt eine Betonummantelung) oder auf seiten der zu schützenden Person mit Bleischürzen. Blei eignet sich besonders gut zur Abschirmung von Gammastrahlung, Wasser und Beton zur Abschirmung von Neutronenstrahlung.

Die Abschirmung absorbiert Strahlungsenergie; ist sie dick genug, kann sie die gesamte Strahlung schlucken. Eine 10-15 cm dicke Betonschicht schluckt z.B. die Hälfte einer typischen Neutronenstrahlung. Die kurzreichweitige Alphastrahlung kann bereits durch ein Blatt Papier abgeschirmt werden.
Strahlenschutz, Strahlenschäden

Autor: KATALYSE Institut

Autökologie

Die A. ist eine bestimmte methodische Betrachtungsweise, die Elemente des ökologischen Beziehungsgeflechts zu analysieren.

Im Gegensatz zur Synökologie werden bei der A. einzelne Pflanzen oder Tierarten in ihrem Verhalten zur Umwelt und in ihrer Abhängigkeit von den in ihrem Lebensraum herrschenden Umweltfaktoren studiert. A. kann daher auch im Labor unter experimentellen Bedingungen betrieben werden und ist damit in der Lage, relativ exakte Daten zu liefern. Bevorzugt werden Organismen im Hinblick auf abiotische Umweltfaktoren untersucht.

Ökologie

Autor: KATALYSE Institut

Auenlandschaft

A. setzen sich aus für die jeweilige Region charakteristischen Pflanzengesellschaften zusammen, die sich entlang von Bächen und Flüssen entwickeln.

Die Pflanzen und Tiere der Flußauen sind an die Bedingungen eines vielfach stark und unregelmäßig wechselnden Wasserstandes angepaßt. Die Bäume müssen auch längere Überflutungen vertragen, so daß Nadelbäume und die konkurrenzstärkste Baumart Mitteleuropas, die Buche, hier nicht gedeihen können.
A. unterliegen einer ständigen Veränderung. Das Hochwasser bringt zum einen neue, oft sehr fruchtbare Bodenteilchen mit sich, die sich ablagern; es reißt aber auch in der A. vorhandene Bodenpartikel mit sich.
A. haben durch den fruchtbaren Boden eine reiche, sehr vielfältige Vegetation und sind Aufenthaltsort und Winterquartier für viele Tiere. Die in unserer Landschaft vorhandenen Reste sind daher besonders schützenswert.
A. sind gefährdet durch menschliche Eingriffe wie Grundwasserabsenkung, Flußbegradigung oder auch durch übermäßige Erholungsnutzung (Feuchtgebiete).
Ein Beispiel für eine gefährdete A. sind die Rheinauen bei Ludwigshafen. Natürliche Altrheinarme wechseln hier mit künstlichen Kiesgruben, was zum einen einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt ein Leben ermöglicht, andererseits die Attraktivität dieser Landschaft als Naherholungsgebiet ausmacht.
Auwälder, für die Erlen- und Eschenwälder charakteristisch sind, gehören in Deutschland zu den durch menschliche Eingriffe (z.B. Flußregulierungen) am meisten gefährdeten Biotopen. Sie sind auf wenige kleine Gebiete zusammengeschrupft.
Bruchwälder wachsen in Geländesenken, die von Rinnsalen durchzogen werden und eine unterschiedlich mächtige Torf-Schicht besitzen. Häufigste Pflanzenvertreter der Bruchwälder sind Schwarzerle und Moorbirke.

Autor: KATALYSE Institut

Alpentransitverkehr

Der zunehmende Gütertransport über die Alpen führt zu großen Umweltproblemen der betroffenen Regionen.

Neben nachhaltigen Schäden für das Ökosystem Alpen (Schutzwald) erzeugt der A. durch Lärm und Schadstoffe aus Kfz auch für die Bevölkerung nachteilige gesundheitliche und psychosomatische Probleme.
Im Jahr 1990 fuhren über 2,9 Mio. Lkw über die Alpen, rund 80 Prozent mehr als 1979 (Lkw-Verkehr). Die transportierte Gütermenge nahm von 1979 bis 1990 auf der Straße um 86 Prozent auf 42 Mio. t, auf der Schiene um 18 Prozent auf 33 Mio. t zu.
Im Jahr 1998 transportierte der Güterverkehr nunmehr fast 160 Mio. t pro Jahr. Das ist eine Verdreifachung in 25 Jahren, wobei der Güterverkehr auf der Straße extrem zugenommen hat. Der Güterverkehr in den Alpen ist überwiegend Transitverkehr (etwa zur Hälfte), der Güterverkehr mit dem Ausland macht etwa 35 Prozent und der Binnenverkehr 15 Prozent aus.
Die Luftbelastung entlang der Alpentransitstraßen überschreitet häufig die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Inversionswetterlagen und Winde in den Tälern wirken sich zusätzlich nachteilig auf die Schadstoffbelastung in den Alpenländern aus.
Durch verschiedene Maßnahmen versuchen Österreich und Schweiz, den A. auf der Straße zu beschränken: Östereich z.B. durch ein Nachtfahrverbot für nicht lärmarme Lkw, die Schweiz z.B. durch LKW-Gewichtsgrenze. Die EU bemühte sich in jahrelangen Verhandlungen um eine Aufhebung der Beschränkungen.

Autor: KATALYSE Institut

Alpenkonvention

Die A. wurde im Jahr 1991 von den Umweltministern der Alpenländer Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich, Slowenien, Liechtenstein, Monaco sowie der EU verabschiedet und ist seit dem 6.3.1995 in Kraft.

Die allgemein gehaltene Rahmenkonvention zum Schutz der Alpen, die inzwischen von allen Beteiligten ratifiziert wurde, wird jedoch erst durch Fachprotokolle konkretisiert. Diese Fachprotokolle sind zum Teil heftig umstritten.

Fachprotokolle zur Alpenkonvention:

  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Berglandwirtschaft,
  • Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung,
  • Bergwald,
  • Tourismus,
  • Energie,
  • Bodenschutz und
  • Verkehr.

Der Aufbau eines »Alpeninformationssystems« ist eingeleitet, das grenzüberschreitend koordinierte Auskunft über Stand und Entwicklung von Raum und Umwelt im Alpenraum und über die Ergebnisse der Alpenforschung geben soll.

Siehe auch unter den Stichwörtern: Alpen und Kunstschnee.

Autor: KATALYSE Institut

Alpen

Höchstes Gebirge in Europa, mit einer Fläche von 220.000 Quadratkilometer.

Die A. sind als Wasserspeicher (die Hälfte der Wasserführung von Donau, Rhein, Po und Rhone wird von A.-Niederschlagswasser gespeist), Klimaregulator (Klima), ökologische Nische (über die Hälfte der in Europa als gefährdet geltenden Pflanzen und Tiere leben in den A.) und als Erholungsgebiet eines der ökologisch wichtigsten Gebiete in Europa.
Diese Funktionen sind durch Luftverschmutzung (Schwefeldioxid, Stickoxide) und Massentourismus mit ihren Folgen Waldsterben und Bodenerosion (Schutzwald, Erosion) stark bedroht. Die Hälfte der bayerischen A.-Gemeinden sind durch Lawinen gefährdet.
Hauptbelastungsfaktor der A. ist der Tourismus (Freizeit und Umwelt), der jährlich rd. 80 Mio Wochenendausflügler, 70 Mio Feriengäste und 50 Mio Skifahrer in die A. lockt.
Für die ca. 190.000 km Skipisten wurden Hänge gerodet und planiert, so dass der Boden nicht mehr gehalten werden kann und vom Regen abgetragen wird (Schutzwald, Erosion).
Skifahrer, Pistenfahrzeuge und Schneekanonen pressen den Schnee zu einer luftdichten Decke zusammen, wodurch der Boden im Frühjahr länger als gewöhnlich gefroren bleibt und die Wachstumsphase der Pflanzen sich verkürzt.
Eines der schlimmsten Beispiele für Umweltzerstörungen im alpinen Bereich waren die Olympischen Winterspiele in Albertville 1992. Nach Angaben der A.-Schutzkommission CIPRA wurden hierfür insgesamt eine Million Kubikmeter Erde abgetragen oder weggesprengt, 33 Hektar Wald gerodet, 330.000 Quadratmeter Fläche infolge von Bebauung versiegelt und 42 Wasserreservoirs für Trinkwasser und Schneekanonen angelegt. U.a. fiel ein ganzes Tal mit mehreren Dörfern einer Talsperre zum Opfer. Für einige der aufwendig errichteten Sportstätten bestand nach der Olympiade keine Verwendung mehr (z.B. die 66 Mio DM teure Bobbahn) und auch die Autobahnen, die mit dem Ziel gebaut wurden, für 14 Tage Millionen Sporttouristen bequem und ohne Zeitverlust zu den Spielen zu befördern, wurden in dieser Größe nie wieder benötigt.
Um die Umweltzerstörung in den A. zu verringern, haben die Umweltminister der A.-Staaten sowie Vertreter der EG bei der zweiten internationalen A.-Schutzkonferenz in Salzburg im November 1991 eine Konvention unterzeichnet, in der eine ökologisch orientierte Entwicklung für die A. völkerrechtlich verbindlich festgelegt wird. Eine Kernbestimmung sieht vor, daß eine Bestandsaufnahme aller bedrohten Regionen und aller notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt vorgenommen wird. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch noch nicht beschlossen. So steht zu befürchten, daß durch zahlreiche Interessenskonflikte eine effektive Durchsetzung der Ziele noch Jahre auf sich warten läßt. Daher werden von Umweltschutzorganisationen Sofortprogramme mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der A. gefordert.
Siehe auch die Stichwörter: Alpenkonvention, Kunstschnee und Alpentransitverkehr.

Autor: KATALYSE Institut

Artensterben

Das Artensterben hat in den letzten Jahren rapide zugenommen.

Man schätzt, daß in vorgeschichtlicher Zeit alle paar tausend Jahre eine Art verschwand. In den letzten 300 Jahren verschwand alle 10 Jahre eine Art, gegenwärtig geht in Deutschland durchschnittlich jedes Jahr eine Pflanzen- und Tierart verloren. Weit mehr Arten werden in der Roten Liste als gefährdet eingestuft. Wenn die Entwicklung des Artenschwundes anhält, ist zu befürchten, daß binnen kurzer Zeit Flora und Fauna um 60%-90% zurückschrumpfen.
Hauptursache für das Artensterben ist die Zerstörung der natürlichen Lebensräume, insb. die Beseitigung von Übergangsbereichen und Sonderstandorten und die Entwässerung. Hauptverursacher ist die Landwirtschaft, gefolgt vom Tourismus. Dabei geht die Artenvielfalt besonders durch den Verlust von Feuchtgebieten, wie z.B. bei Mooren, Bach- und Flußauen zurück, da dort keinerlei Rückzugsmöglichkeiten für Tiere und Pflanzen bestehen. Häufig sind durch den Verlust einer Pflanzen- oder Tierart gleich 10-30 weitere Arten gefährdet, deren Nahrungsgrundlage, Lebens- oder Brutplatz von dieser Art abhing.
Ursachen für das Artensterben in Deutschland: die Zerstörung, Zersplitterung, Verkleinerung und Entwertung der Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Dazu kommt es durch Überbauen, Versiegeln und Zerschneiden von Flächen, durch Beseitigung von Landschaftsstrukturelementen, wie Gehölzen, Hecken, Sträucher u.ä., durch Schadstoffbelastungen und durch Änderung des Wasserhaushaltes von Flächen (Grundwasserabsenkung). Pflanzen werden hauptsächlich durch immer intensivere Landwirtschaft mit Düngemittel- und Pestizideinsatz sowie durch Flächenänderungen verdrängt.
Hauptursachen der weltweiten Gefährdung der Artenvielfalt sind: Übermäßige Ausbeutung des Regenwaldes, Übernutzung von Weideflächen, die ständig intensiver werdende landwirtschaftliche Nutzung, Schadstoff-Immissionen und direkte Entnahme wildlebender Arten für kommerzielle Zwecke (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen). Die zunehmende Erwärmung der Erde infolge des Treibhauseffekts wird das Artensterben weiter beschleunigen und bedroht bereits heute viele Arten.
Die Temperaturveränderungen sowie der prognostizierte Anstieg des Meeresspiegels gehen so schnell vonstatten, daß viele Arten sich weder anpassen noch umsiedeln können.
Das Aussterben einer Art ist ein nicht umkehrbarer Vorgang. Das genetische Potential der ausgestorbenen Arten, die einmal wertvoll für die Gewinnung neuer oder veränderter
Nutzpflanzen und -tiere (Auffrischen des Erbgutes, Resistenzen) aber auch für die Herstellung von Medikamenten sein könnten, ist für immer verloren.
Früher bestand die Nahrung aus vielen tausend Pflanzenarten, heute sind es nur noch 150 Arten, wobei sich die Mehrheit der Weltbevölkerung nur noch von 12 Sorten ernährt. Bei der täglich fortschreitenden Abholzung des Regenwaldes gehen unwiederbringlich bedeutende Arten verloren. Statt den Regenwald zu schützen, versuchen Pharmakonzerne, sich die genetischen Informationen der bedrohten Pflanzen zu sichern, um daraus später u.U. Arzneimittel ableiten zu können.
Auf dem Umweltgipfel in Rio 1992 ging es beim Artenschutzabkommen u.a. um die Frage, wem die Vermarktungsrechte für solche genetisch erfaßten und später ausgestorbenen Pflanzen gehören, den Pharmakonzernen oder den Ursprungsländern. Das Artenschutzabkommen ließ die Rechte weitgehend bei den Ursprungsländern, weshalb die USA ihre Unterschrift verweigerten (Genbank).
Die Industrieländer sind oft für die Ausbeutung von Ökosystemen in der Dritten Welt verantwortlich, da sie Hauptabnehmer von Tropenholz und in Monokulturen erzeugten Futter- und Nahrungsmitteln sind. Die Übernutzung von Weideflächen ist oft nur möglich geworden durch Entwicklungshilfeprojekte, die ohne ausreichende Prüfung der ökologischen Folgen durchgeführt wurden. Artenschutz bedeutet für viele Profitverzicht.
Daher soll jetzt anstelle von Handelsverboten die sogenannte nachhaltige Nutzung erlaubt werden. Dabei wird der Natur nur so viel entnommen, wie sie selbst wieder reproduzieren kann. Hauptursache für das Artensterben in der Dritten Welt ist aber die Armut. Natürliche Ressourcen werden bis aufs letzte ausgebeutet, um den Hunger zu stillen. Viele Bevölkerungsgruppen können sich eine längerfristige ökologische Nutzung ihrer Umwelt einfach nicht mehr leisten.

Autor: KATALYSE Institut

Artenschutz

Aufgrund des zunehmenden Artensterbens kommt dem A. wachsende Bedeutung zu.

Das Bundesnaturschutzgesetz stellt in 20 bestimmte Arten unter einen besonderen Schutz, wenn dies wegen ihrer Seltenheit oder der Bedrohung ihres Bestandes erforderlich ist. Die Schutzvorschriften gelten allerdings nicht bei ordnungsgemäßer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung (Landwirtschaftsklausel).

Weitere wichtige Instrumente des A. in Deutschland sind neben der Bundesartenschutzverordnung die Roten Listen, die u.a. der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefährdung einzelner Arten dienen. Mit den Roten Listen setzt der A. Prioritäten, läuft aber auch Gefahr, einer vereinzelnden oder ästhetisierenden Betrachtungsweise zu verfallen. Internationale A.-Bemühungen (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen, Internationale Konferenz über den Handel mit gefährdeten Spezien CITES) richten sich auf Beschränkungen bzw.
Verbote von Handel, Ein- und Ausfuhr, Besitz, Züchtung und Haltung von wildlebenden Tieren und Pflanzen bzw. Erzeugnissen daraus. Auch der WWF als größte private Naturschutzorganisation der Welt zählt den A. zu seinen wesentlichen Zielen: In seiner A.-Zentrale TRAFFIC werden Daten über den Handel mit den betreffenden Tier- und Pflanzenarten bzw. Erzeugnissen daraus gesammelt und analysiert.

Autor: KATALYSE Institut

Art

Eine Art umfasst alle Lebewesen, die sich miteinander fruchtbar fortpflanzen können; sie ist eine funktionierende Fortpflanzungsgemeinschaft.

Die Art ist die Grundeinheit der biologischen Systematik und die Einzige, die sich (einigermaßen) klar definieren lässt. Für die höheren Kategorien (Gattung, Familie, Ordnung usw.) gibt es keine objektiven Definitionen.
Bisher ist wohl erst ein Bruchteil der Arten beschrieben. Sie machen heute rund 1,75 Millionen Arten, davon rund 500.000 Pflanzen aus. Annahmen reichen von 12 bis zu 110 Mio. Arten.
Die Familie ist nur dadurch charakterisiert, dass sie zwischen Gattung und Ordnung steht. Die höheren Kategorien stellen also lediglich einen Versuch dar, das komplizierte hierarchische System der Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den Arten in ein vereinfachendes Begriffsschema zu pressen.
Viele Systematiker lehnen es deswegen ab, diese Begriffe zu verwenden und sprechen einfach von Gruppen.

Autor: KATALYSE Institut

Anthropogen

Vom Menschen beeinflußt oder verursacht
z.B. die Zerstörung der Ozonschicht in der Erd-Atmosphäre durch FCKWs (Ozonabbau).

 

Autor: KATALYSE Institut

Antarktisabkommen

Das A., am 1.12.1959 unterzeichnet und in Kraft getreten am 23.6.1991, dient der Förderung wissenschaftlicher Forschung im Südpolargebiet und der Nutzung der Region zu friedlichen Zwecken.

Erstunterzeichner waren die sieben Staaten, die "historische" Hoheitsansprüche auf (sich z.T. überlappende) Teilgebiete des ca. 14 Mio km2 umfassenden Vertragsgebietes südlich des 60. Breitengrades geltend machen: Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien sowie Belgien, Japan, Südafrika, die UdSSR und die USA. Mitte 1991 gibt es 26 Mitglieder mit Konsultativstatus (Stimmrecht), zu denen Deutschland gehört, und zusätzliche 14 Mitglieder ohne Konsultativstatus.

Voraussetzungen für das Stimmrecht sind kontinuierliche Forschungsarbeiten vor Ort mit Unterhalt einer wissenschaftlichen Stationen bzw. Entsendung einer Forschungsexpedition. Momentan bestehen in der Antarktis über 40 feste Station und zahlreiche Sommercamps, darunter eine Station der USA mit (im Sommer) bis zu 1.800 Beschäftigten.
Das A. bindet die Mitgliedstaaten in eine internationale Kooperation mit Austausch von Daten ein. Das Vertragsgebiet ist entmilitarisiert, Kernexplosionen und Ablagerungen radioaktiven Abfalls (Atommüll) sind verboten. Souveränitätsansprüche ruhen für die Vertragsdauer.
Ergänzende Abkommen: Maßnahmen zur Erhaltung der antarktischen Fauna und Flora durch Einrichtung von Schutzzonen und Bestimmung zu schützender Arten (1964); Konvention zum Schutz arktischer Robben (1978); Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis durch ein Kontrollsystem und ggf. eine Begrenzung der Nutzung, z.B. von Krill, Fischen, Tintenfischen (1982); Konvention zur Suche und Ausbeutung von mineralischen Rohstoffen (1988); Abkommen über das Verbot des Abbaus von Bodenschätzen bis 2041 (1991).
Dieses letzte Abkommen kann nach 50 Jahren nur dann gelöst werden, wenn 75% der Konsultativstaaten zustimmen. Auf dem Umweltgipfel in Rio (1992) wurden erstmals Umweltprobleme in der Antarktis thematisiert, wie die Verschmutzung durch Öl und die Überfischung der Polarregion.
Nutzungskonflikte: Im antarktischen Meer liegen die Grundlagen für die Nahrungsketten der Weltmeere. Jede Umweltveränderung kann dieses empfindliche Ökosystem nachhaltig stören. Aufgrund der geringen Temperaturen werden umweltgefährdende Stoffe nur langsam abgebaut.
Deshalb sammeln sich Umweltgifte im Polargebiet an und sind länger wirksam als in anderen Regionen der Welt. Dieser Schutzbedürftigkeit stehen Rohstoffvorkommen gegenüber, die auf 45 Mrd Barrel Erdöl, 115 Bill m3 Gas, Titan, Chrom, Eisen, Kupfer, Kohle, Uran und Edelmetalle wie Platin und Gold geschätzt werden. Seit 1988 besteht zwischen den Mitgliedern Uneinigkeit über die wirtschaftliche Nutzung der Antarktis.
Frankreich und Australien fordern, die Antarktis zum "Naturpark Antarktika" auszubauen, zu dem nur Naturwissenschaftler Zugang haben, und wollen mit Unterstützung von Neuseeland und den meisten europäischen Staaten ein ständiges Bergbauverbot durchsetzen. Japan und Großbritannien lehnen dies ab. Die USA streben an, die reichen Ressourcen unter Zustimmung aller Teilnehmerstaaten zu erschließen.
Ein neues Problem stellt die wachsende Zahl von Touristen dar. Die Abfallentsorgung ist ungelöst und die Besucher auf dem Festland stören v.a. die Brutvögel.

Autor: KATALYSE Institut

Amphibien

Von den 19 in Deutschland vorkommenden A.-Arten (Frösche, Kröten, Unken, Molche, Salamander) sind 11 Arten in ihrem Bestand gefährdet oder stehen kurz vor der Ausrottung (Artensterben).

Alle Arten stehen unter Naturschutz. Bis auf den Alpensalamander sind alle europäischen A.-Arten zur Fortpflanzung auf Gewässer angewiesen. Bei den Gefährdungsursachen spielen die natürlichen Feinde keine nennenswerte Rolle, da die meisten Feinde (Storche, Eulen, Greifvögel, Kleinsäuger) ebenfalls drastisch dezimiert sind.
Hauptgefährdungsursachen ergeben sich aus unmittelbaren oder mittelbaren Einwirkungen des Menschen. Zu nennen sind hier: Lebensraumzerstörung (Entwässerung von Feuchtgebieten, Trockenlegung von Wiesen und Kleingewässerflächen u.a.), intensive Bewirtschaftungsmethoden (flächendeckende Mahd im Teichumfeld, intensive Fischerei in Gewässern, u.a.), Belastung der Lebensräume durch Abwasser (Gewässerbelastung), Gifte (z.B. Biozide und Düngemittel) sowie durch Straßen (Straßenbau) und Verkehr.
Da die Jugendentwicklung von A. i.a. im Wasser stattfindet, erwachsene Tiere jedoch in einer Vielzahl von Biotopen - oft in größerer Entfernung (bis zu 2 km) vom Wasser ihren Lebensraum haben - sind geschlechtsreife A. und Jungtiere zu regelmäßigen Wanderungen gezwungen. Die Wanderung wird durch Tageslänge, Temperatur und Feuchtigkeit ausgelöst.
Bei notwendigen Straßenüberquerungen kann ein großer, möglicherweise bestandsgefährdender Teil der Population durch Autos getötet werden. Da A. eng umgrenzte Wanderwege benutzen, kann der Straßentod durch A.-Zäune mit Sammeleimern (Tiere werden über die Straße getragen), Straßenunterführungen, oder Straßensperrungen verhindert werden. Vorteilhaft sind fest installierte A.-Tunnel, da auch rückwandernde Jungtiere ihn benutzen können und der jährliche Arbeitsaufwand geringer ist.

Autor: KATALYSE Institut

Autoabgase

 

Siehe Schadstoffe aus Kfz.

Autor: KATALYSE Institut

Atmosphäre

Die A. umfaßt die ganze Gashülle des Planeten Erde.

Anhand des Temperaturverlaufes in Abhängigkeit von der Höhe kann man A. grob in vier Zonen unterteilen:
Troposphäre (0-10 km), Stratosphäre (10-50 km), Mesosphäre (50-85 km) und die darüber liegende Thermosphäre. Bei allen Höhenangaben ist zu beachten, daß die A. über dem Äquator bedeutend dicker ist als über den Polen, so daß z.B. die Troposphärendicke zwischen 8 und 18 km variiert.

Die Troposphäre enthält etwa 2/3 der A.-Masse; sie ist die wetterwirksame Schicht, die eine intensive vertikale Durchmischung (Windströmungen) und eine erhebliche Auswaschung durch Regen aufweist. Der Regen stellt den wichtigsten Reinungsprozeß der Troposphäre dar, wasserlösliche Gase und Partikel werden zur Erde zurückgebracht. Der vertikale Austausch zwischen Troposphäre und Stratosphäre findet aufgrund der Temperaturschichtung nur sehr langsam statt.

In der Stratosphäre befindet sich die Ozonschicht (maximale Ozonkonzentration zwischen 20 und 30 km), die 90% des atmosphärischen Ozons beinhaltet und für dieAbsorption der UV-Strahlung verantwortlich ist.

Die heutige chemische Zusammensetzung der A. wird durch Stickstoff (78,1%),Sauerstoff (21%) und Argon (0,9%) bestimmt. Die wesentlichen Einflüsse und Veränderungen beruhen auf sog. Spurengasen (Gase die nur in geringen Konzentrationen in der A. enthalten sind).

Die Zunahme sog. klimarelevanter Spurengase in der Troposphäre verändert dieStrahlungsbilanz der A. und führt zu einer Erwärmung der Troposphäre (Treibhauseffekt). Wichtigstes klimarelevantes Spurengas ist Kohlendioxid (0,035%), das vor allem durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in die A. gelangt (Kohlendioxidproblem).

Der Eintrag von Spurengasen in die Stratosphäre, insbesondere von FCKWs, verursacht einen Abbau der Ozonschicht (Ozonabbau) und eine damit verbundene Zunahme von UV-Strahlung (Hautkrebs, Grauer Star).

Siehe auch: Klima, Biosphäre

Autor: KATALYSE Institut

ASU

Siehe Abgassonderuntersuchung

 

Autor: KATALYSE Institut

Aerosol

Stoffgemisch aus einem gasförmigen Stoff und flüssigen oder festen feinverteilten Bestandteilen, die man als Schwebstoffe bezeichnet.

Sind die Schwebstoffe flüssig, spricht man von Nebeln, sind sie fest, spricht man von Stäuben (Staub) oder Rauchen. Natürliche Aerosole sind z.B. Nebel, Wolken oder Vulkanstaub. Menschengemachte Aerosole sind z.B. Rauch oder Schwefeltrioxidnebel.

In der Landwirtschaft werden Aerosole beim Nebeln oder Stäuben von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Praktisch allechemischen Kampfstoffe lassen sich in Aerosol-Form verwenden. Aufgrund der Schwebfähigkeit können solche Kampfstoff-Aerosol, aber auch z.B. radioaktive Aerosole wochen- und monatelang in der Luft verbleiben (Fallout).

Siehe auch: Schwebstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Abluft

Alle Gase und Stäube unterschiedlichster Arten, die bei industriellen, gewerblichen und häuslichen Produktions- und Verteilungsprozessen entstehen und über Schornsteine, Luken, Fenster oder andere diffuse Öffnungen in die Atmosphäre entweichen, werden Abluft genannt.

Mit Abluft werden folglich nicht nur die bei der Verbrennung entstehenden Gase und Stäube bezeichnet (Rauchgase), sondern z.B. auch in Lacken enthaltene Lösemittel, die beim Auftragen der Lacke verdampfen.

Siehe auch: Atmosphäre

Autor: KATALYSE Institut

Abgasverluste

Bei Verbrennungsprozessen treten stets Energieverluste über das bei der Verbrennung entstehende heiße Abgas auf.

Siehe auch: Heizung, Brennwertkessel, Kraftwerk

Autor: KATALYSE Institut

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgassonderuntersuchung (ASU) heißt jetzt Abgasuntersuchung (AU). Sie ist für PKW ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator alle 12 Monate und mit geregeltem Katalysator alle 24 Monate durchzuführen.

Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Halter von Fahrzeugen müssen nach § 47a StVZO zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes in regelmäßigen Abständen an ihren Kraftfahrzeugen Abgasuntersuchungen vornehmen lassen. Das betrifft sowohl Fahrzeuge mit Benzinmotor als auch die Dieselfahrzeuge. Ausgenommen sind:
- Motorräder,
- Fahrzeuge mit Benzinmotor, Zulassung vor dem 1.7.1969,
- Dieselfahrzeuge, Zulassung vor dem 1.1.1977,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Arbeitsmaschinen.

Die Abgasuntersuchung für Fahrzeuge mit Benzinmotor umfasst neben einer Sichtprüfung der Abgasanlage, der Messung von Einstelldaten (Schließwinkel, Zündzeitpunkt, Leerlaufdrehzahl), die Messung des Kohlendioxid- und des Kohlenmonoxid-Ausstoßes und die Emission von Kohlenwasserstoffen. Dies dient der Berechnung des Lambda-Wertes und damit zur Überprüfung der Lambdaregelung des Katalysators.

Die Überprüfungsintervalle betragen:

  • 12 Monate bei Fahrzeugen ohne Katalysator oder mit einem ungeregelten Katalysator,
  • 24 Monate bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeugen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht nach Durchführung der ersten Untersuchung,
  • 36 Monate bei erstmals zugelassenen Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und bei Dieselfahrzeugen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht.

Abgasuntersuchungen dürfen nur von Werken des Fahrzeugherstellers, einer eigenen Werkstatt des Importeurs, hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, von betrauten Prüfingenieuren einer für die Durchführung von Hauptuntersuchungen amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder von Fahrzeughaltern, die Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen an ihren Fahrzeugen im eigenen Betrieb durchführen dürfen, vorgenommen werden.

Bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens ist die Plakette von der Zulassungsbehörde dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen. Eine Prüfbescheinigung wird nicht ausgestellt.

Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Kraftfahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind.

Autor: KATALYSE Institut

Abgassonderuntersuchung (ASU)

Die Abgassonderuntersuchung (ASU) heißt jetzt Abgasuntersuchung (AU). Sie ist für PKW ohne Katalysator bzw. mit ungeregeltem Katalysator alle 12 Monate und mit geregeltem Katalysator alle 24 Monate durchzuführen.

Siehe auch: Abgasuntersuchung, Drei-Wege-Katalysator, Kohlenmonoxid, Schadstoffe aus Kfz

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Abgasrückführung

Verfahren bei Otto- oder Dieselmotoren, bei dem ein Teil der Abgase vom Auspuff durch ein Rohr zum Einlaßkanal zurückgeführt wird. Durch diese zusätzliche Menge Ballastgas soll die Flammentemperatur im Brennraum verringert und damit die Stickoxidbildung verringert werden.

Allerdings steigt der Kraftstoffverbrauch etwas an. Auch ältere Motoren lassen sich mit einer A. nachrüsten. Mit A. werden die Schadstoffe bei Ottomotoren jedoch nicht so effektiv gemindert wie mit einem Drei-Wege-Katalysator, bei Dieselmotoren ist es die einzige Methode, um die (bei Teillast ohnehin niedrige) Stickoxid-Emission zu verringern.

Einige Dieselfahrzeuge erreichen nur mit A. die künftigen EG-Grenzwerte (Emissionsgrenzwerte für Kfz). Bei Feuerungsanlagen kann durch die A. eine Verminderung der Stickoxidemissionen um bis zu 50% erreicht werden. Die A. ist heute Stand der Technik bei mittleren und großen Kraftwerken mit einer Leistung von mehreren hundert MW sowie bei kleineren mit Erdgas oder Heizöl befeuerten Heizkesseln bis hinunter zu einer Leistung von etwa 500 kW.

Es können Stickoxidemissionen von etwa 100 mg NOx/m3 Abgas beim Brennstoff Erdgas und 150 mg/m3 beim Brennstoff Heizöl eingehalten werden. Bei noch kleineren Heizkesseln, die überwiegend im Haushaltsbereich eingesetzt werden, werden andere Verfahren der Stickoxidminderung eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Abgasreinigungsverfahren

Abgasreinigungsverfahren werden zu Entfernungen von Stäuben und gasförmigen Schadstoffen (Rauchgase, flüchtige Kohlenwasserstoffe) aus Verbrennungs- und anderen Prozeßabgasen benutzt. Zur Abscheidung von Stäuben können Elektrofilter, Gewebefilter, Naßabscheider oder Zyklonabscheider eingesetzt werden.

Für gasförmige Schadstoffe stehen, je nach ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften, eine Vielzahl von Abgasreinigungsverfahren zur Verfügung. Kohlenwasserstoffe können durch katalytische oder thermische Nachverbrennung, Kondensation, Aktivkohle, biologische Abgasreinigungsverfahren oder Membranverfahren entfernt werden.

Wasserlösliche Schadstoffe (z.B. Schwefeloxide) werden durch Abgaswäscher entfernt, wobei sich häufig im Waschwasser eine (bio-)chemische Behandlung der Schadstoffe anschließt (Rauchgasentschwefelungsanlage). Katalytische oder thermische Reduktionsverfahren werden zur Entfernung von Stickoxiden benutzt (Rauchgasentstickungsanlage).

Im Drei-Wege-Katalysator wird diese Reduktion mit der Oxidation von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen gekoppelt. Bei vielen Abgasreinigungsverfahren findet eine (teilweise) Verlagerung der Luftschadstoffe aus der Luft in feste bzw. flüssige Stoffe statt, die wegen ihres Schadstoffgehalts dann deponiert werden müssen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Abgasreinigungsverfahren sollte daher neben ökonomischen Gesichtspunkten auch die Minimierung von Abwasser, sekundären Luftschadstoffen und festen Abfällen berücksichtigt werden.

Siehe auch: Kohlenwasserstoffe, Abscheidung, Elektrofilter, Gewebefilter

Autor: KATALYSE Institut

Abgasgrenzwerte

Für Kfz: Emissionsgrenzwerte für Kfz; für Kraftwerke: TA Luft, Großfeuerungsanlagenverordnung

 

Autor: KATALYSE Institut