Beschleunigungsgesetz

Das B. wurde nach der Wiedervereinigung 1991 in Ostdeutschland eingeführt, um die Planungen für den Bau von Verkehrswegen zu beschleunigen.

Es sieht vor, dass Klagen gegen Projekte nicht den normalen mehrstufigen Instanzenweg der Gerichte durchlaufen, sondern direkt und in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.

Aktuell soll das B. zur Planung von Verkehrswegen bis zum Ende der Laufzeit des Solidarpaktes II im Jahr 2019 verlängert werden.

Dies soll helfen, Infrastrukturprojekte auch in Zukunft schneller zu realisieren. Hierdurch werden Planungsverfahren um Jahre beschleunigt, wovon v.a. die Wirtschaft direkt profitiert. Dagegen sind die Umweltverbände und Bündnis 90/Die Grünen, die hierin eine Beschneidung der Bürgerrrechte sehen und befürchten, dass schützenswerte Landschaften und Biotope der Verkehrswegeplanung geopfert werden.

siehe Stichwort
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, B, Umweltrecht.