Programm des Bundesforschungsministeriums (BMFT) zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen (Solarzellen).
Das T. startete am 22.9.90 und soll Ende 1992 auslaufen.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen von 1 bis maximal 5 kW Spitzenleistung, die im Netzverbund (Solarzelle) betrieben werden. Das BMFT zahlt einen Zuschuß in Höhe von 50%, die Bundesländer i.d.R. weitere 20%. Die Zuschüsse beziehen sich auf tatsächliche Kosten bis zu einer maximal förderfähigen Summe von 27.000 DM. Insgesamt sollen 2.250 Anlagen gefördert werden. Anfang 1992 lagen 30.000 Anfragen und 2.000 formelle Anträge vor.
Kritisiert wurden am T.: Die Fördermittel hätten erheblich effektiver für solare Warmwasserversorgung (Sonnenkollektoren) eingesetzt werden können, die in Deutschland die mit Abstand sinnvollste Nutzung der Solarenergie darstellt.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass ausschließlich Solarzellen aus deutscher Produktion förderungsfähig waren, wodurch sich das T. als Subventionsprogramm für AEG, Nukem und Siemens entpuppte. Diese Firmen hatten vor Inkrafttreten des T. ihre Preise deutlich angehoben. Seit 1992 gilt das T. auch für Hersteller aus anderen EG-Ländern.
Autor: KATALYSE Institut