{"id":1957,"date":"2015-05-04T09:41:00","date_gmt":"2015-05-04T09:41:00","guid":{"rendered":"http:\/\/umweltlexikon.katalyse.de\/?p=1957"},"modified":"2015-05-04T09:41:00","modified_gmt":"2015-05-04T09:41:00","slug":"lebensmittelzusatzstoffe","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/umweltlexikon.katalyse.de\/?p=1957","title":{"rendered":"Lebensmittelzusatzstoffe"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-1957\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-1957-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-1957-0-0\"  class=\"panel-grid-cell panel-grid-cell-empty\" ><\/div><div id=\"pgc-1957-0-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-1957-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_black-studio-tinymce widget_black_studio_tinymce panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div class=\"panel-widget-style panel-widget-style-for-1957-0-1-0\" ><div class=\"textwidget\"><p><b>Sammelbezeichnung f\u00fcr weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. <span id=\"AutoLinkDescriptionBox6\"><\/span>Konservierungsstoffe) oder aus kosmetischen Gr\u00fcnden (Farbstoffe) zugesetzt werden.<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Begriff Zusatzstoff wurde erst 1974 mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenst\u00e4nde-Gesetz (LMBG) eingef\u00fchrt. F\u00fcr Lebenmittelzusatzstoffe gilt das sogenannte Verbotsprinzip, d.h. nur die gesetzlich zugelassenen und damit in der Positivliste aufgef\u00fchrten Lebensmittelzusatzstoffe d\u00fcrfen Lebensmitteln zugesetzt werden; wer andere als die zugelassenen <span id=\"AutoLinkDescriptionBox16\"><\/span>Zusatzstoffe einsetzt macht sich strafbar. Die meisten Lebensmittelzusatzstoffe werden einer europaweit einheitlichen Kennzeichnung, den sogenannten <span id=\"AutoLinkDescriptionBox3\"><\/span>E-Nummern, zugeordnet. <\/p>\n<p>Nur ein Teil der Lebensmittelzusatzstoffe unterliegt der <span id=\"AutoLinkDescriptionBox12\"><\/span>Kennzeichnungspflicht, bei lose verkauften Lebensmitteln d\u00fcrfen viele Zusatzstoffe meist ohne Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland werden alle Grundregeln f\u00fcr den Einsatz von Zusatzstoffen im LMBG definiert. Einzelheiten, wie die Anwendungsbereiche, die Zulassung mittels Positivliste und die Kennzeichnung von \"offenen\" Lebensmitteln sind in der Zusatzstoff-Zulassungs-<span id=\"AutoLinkDescriptionBox11\"><\/span>Verordnung (ZZulV) geregelt. <br \/>Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung regelt dar\u00fcberhinaus chemische Reinheitsanforderungen. Lebensmittelzusatzstoffe d\u00fcrfen keine gesundheitssch\u00e4dlichen Konzentrationen von anorganischen Verbindungen, wie z.B. Schwermetallen enthalten. Soweit f\u00fcr bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe keine abweichenden Reinheitsanforderungen werden, d\u00fcrfen maximal 3 mg <span id=\"AutoLinkDescriptionBox20\"><\/span>Arsen, 10 mg <span id=\"AutoLinkDescriptionBox18\"><\/span>Blei, 25 mg <span id=\"AutoLinkDescriptionBox8\"><\/span>Zink und 50 mg Zink- und Kupfergehalt nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>Damit ein Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird, muss er folgende Kriterien erf\u00fcllen:<br \/>a) Es muss der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht werden,<br \/>b) Es muss nachgewiesen werden, dass der Lebensmittelzusatzstoff technologisch notwendig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei dieser Betrachtung ist der Nutzen eines Lebensmittelzusatzstoff gegen\u00fcber dem potenziellen Risiko abzuw\u00e4gen. Wegen einigen Unsicherheiten in Bezug auf die \u00dcbertragung von Ergebnissen von Tierversuchen auf den Menschen und der ausbleibenden Beurteilung von <span id=\"AutoLinkDescriptionBox10\"><\/span>Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen mit Lebensmittelzusatzstoffen k\u00f6nnen keine endg\u00fcltigen Aussagen \u00fcber die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusaztstoff getroffen werden. <\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung einer Substanz als Lebensmittelzusatzstoff ist die \u00dcberpr\u00fcfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Nachweis f\u00fcr die technologische Notwendigkeit. Die \u00dcberpr\u00fcfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wird \u00fcber die experiementelle Ermittlung (Versuche an <span id=\"AutoLinkDescriptionBox13\"><\/span>Mikroorganismen und Tieren) des ADI-Wertes vorgenommen. In Deutschland beauftragt das Bundesministerium f\u00fcr <span id=\"AutoLinkDescriptionBox5\"><\/span>Gesundheit entsprechende toxikologische Untersuchungen. Das Codex-Alimentarius-Komitee pr\u00fcft die toxikologischen Ergebnisse und die Bewertung und ermittelt mit Hilfe von gesch\u00e4tzten Verzehrsmengen die zu erwartende Belastung f\u00fcr den Menschen. Eine absolute Unbedenklichkeit kann f\u00fcr den Menschen nicht garantiert werden, da das <span id=\"AutoLinkDescriptionBox15\"><\/span>ADI-Wert-System Risiken insbesondere f\u00fcr empfindliche Personen (Alte, Kranke, Kinder), nicht ausschlie\u00dfen kann (vgl. Kapitel <span id=\"AutoLinkDescriptionBox22\"><\/span>Toxikologie der Lebensmittel). Die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Zusatzstoffes schlie\u00dft aber bestimmte gesundheitliche Wirkungen nicht aus.<\/p>\n<p>Beispiel \"Gesundheitliche Unbedenklichkeit\": Seit vielen Jahren ist bekannt und erwiesen, dass bestimmte synthetische <span id=\"AutoLinkDescriptionBox21\"><\/span>Farbstoffe und einige <span id=\"AutoLinkDescriptionBox7\"><\/span>Konservierungsstoffe, aber auch einige andere Zusatzstoffe bei bestimmten Personen allergische Reaktionen verursachen k\u00f6nnen. Auch <span id=\"AutoLinkDescriptionBox17\"><\/span>Schwefeldioxid und seine Verbindungen, die als Konservierungsstoffe z.B. f\u00fcr Trockenfr\u00fcchte und Wein eingesetzt werden, k\u00f6nnen Asthma, Kopfschmerzen und eine Reizung des Magen-Darm-Traktes verursachen. Diesen Erkenntnissen wurde nicht durch Streichung der entsprechenden L. aus der Positivliste Rechnung getragen, sondern es wurde lediglich der Anwendungsbereich f\u00fcr einige Farbstoffe eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B. der Konservierungsstoff Propions\u00e4ure) die als gesundheitlich unbedenklich galten im Zuge eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes wieder vom Markt genommen und verboten wurden. Bedenklich sind bei den Farbstoffen die synthetischen <span id=\"AutoLinkDescriptionBox4\"><\/span>Azofarbstoffe wie Tartarzin (E 102). Geringe Mengen, die in einigen Lebensmitteln enthalten sind, reichen aus, um bei empfindlichen Personen <span id=\"AutoLinkDescriptionBox14\"><\/span>Nesselsucht (Allergie) oder Asthma auszul\u00f6sen. <\/p>\n<p>Auch bei der Frage der technologischen Notwendigkeit von Zusatzstoffen existieren verschiedene Auffasungen dar\u00fcber, was \"technologisch notwendig\" bedeutet. Gr\u00f6\u00dftes Manko ist, dass eine einmal festgestellte technologischen Notwendigkeit bei der Zulassung sp\u00e4ter nicht mehr \u00fcberpr\u00fcft wird. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist hier dringender handlungsbedarf gegeben. Schlie\u00dflich k\u00f6nnten heute eine Reihe von Lebensmittelzusatzstoffen von der Zulassung ausgeschlossen werden und andere im erheblichen Ma\u00dfe eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p>Beispiel \"Technologische Notwendigkeit\": Viele konservierte Nahrungsmittel werden auch in nicht konservierter Form (z.B. Feinkostsalate) hergestellt. So wird z.B. ein konservierter Fleischsalat mit einer Haltbarkeit von drei Wochen, das gleiche Produkt ohne Konservierungsstoffe mit einer Haltbarkeit von 10 - 14 Tagen angeboten. Hier ist die technologische Notwendigkeit von Konservierungsstoffen unseres Erachtens nicht mehr gegeben und der Gesetzgeber gefordert, den <span id=\"AutoLinkDescriptionBox1\"><\/span>Stand der Technik bei der Herstellung von bestimmten Lebensmitteln neu zu bewerten und bestimmte Anwendungen von Zusatzstoffenerneut zu \u00fcberpr\u00fcfen. <\/p>\n<p>Von vielen Lebensmittelherstellern wird dem entgegen gehalten, dass ein Teil der Verbraucher l\u00e4nger haltbare Produkte w\u00fcnscht. In der Regel ist es aber der Lebensmittelhandel, der lange Haltbarkeitsfristen fordert und damit die Produktr\u00fcckl\u00e4ufer gering h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Durch die EU-weite <span id=\"AutoLinkDescriptionBox9\"><\/span>Harmonisierung der Zusatzstoff-Regelungen hat sich die Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe stark erweitert, v.a. die von Verbrauchersch\u00fctzern und Umweltmedizinern als gesundheitlich problematisch angesehen werden.<br \/>W\u00e4hrend bei verpackten Lebensmitteln mit wenigen Ausnahmen alle Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen sind, entf\u00e4llt dies weitgehend beim Verkauf von losen, unverpackten Lebensmitteln.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Lebensmitzusatzsoffgruppen sind <span id=\"AutoLinkDescriptionBox19\"><\/span>Antioxidantien (E 300 \u2013 E 312), Emulgatoren und <span id=\"AutoLinkDescriptionBox2\"><\/span>Stabilisatoren, Farbstoffe (E 100 \u2013 E 175), Geschmacksverst\u00e4rker, Konservierungsstoffe (E 200 \u2013 E 283) sowie S\u00fc\u00dfungsmittel.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-1957-1\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-1957-1-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-1957-1-0-0\" class=\"so-panel widget widget_black-studio-tinymce widget_black_studio_tinymce panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div class=\"textwidget\"><p style=\"text-align: right;\"><em>Autor: KATALYSE Institut<\/em><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sammelbezeichnung f\u00fcr weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. 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